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Kindergeld, Elterngeld, ElterngeldPlus

Nach der Geburt eines Kindes können Eltern- und Kindergeld bezogen werden.

Kindergeld

Nach der Geburt des Kindes können Eltern für ihr Kind einkommensunabhängig Kindergeld beantragen. Ab dem Jahr 2023 beträgt das Kindergeld pro Kind einheitlich 250 Euro monatlich.

Kindergeld gibt es grundsätzlich

  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • für arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

Unter bestimmten Umständen haben Eltern auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag.

Internationale Studierende mit Kind können Kindergeld beantragen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Staaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei.
    Darüber hinaus sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld.
  • Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
  • Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.

Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Elterngeld

Das Elterngeld soll fehlendes Einkommen auffangen, wenn Eltern in der Zeit nach der Geburt ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken (bis zu 30 Stunden wöchentlich). Aber auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbsfähig waren, können Elterngeld erhalten. Das Studium selbst ist keine Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldes.

Eltern stehen gemeinsam nach der Geburt mindestens zwölf und maximal vierzehn Monate Elterngeld zu. Hierbei kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen. Partner können die Monate frei untereinander aufteilen. Alleinerziehende haben ebenfalls einen Anspruch von mindestens zwölf Monaten Elterngeld. Wird das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens genutzt, können Alleinerziehende auch bis zu vierzehn Monate Elterngeld erhalten.

Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Sie wird auf Grundlage des nach der Geburt wegfallenden Erwerbseinkommens berechnet.

  • Einkommensersatzquote von 65% bei Einkommen über 1.200 Euro,
  • schrittweise steigende Einkommensersatzquote von 65% auf bis zu 67% bei Einkommen zwischen 1.199 Euro und 1.000 Euro,
  • schrittweise steigende Einkommensersatzquote von 67% auf bis zu 100% bei Einkommen zwischen 999 Euro und 301 Euro.

Die Auszahlung kann auf die doppelte Laufzeit bei Halbierung des Zahlbetrages verlängert werden.

Kann ich Elterngeld während des Studiums bekommen? - Familienportal.de

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngeldes, die sich vor allem an diejenigen wendet, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen.

Wer ElterngeldPlus bezieht, erhält die maximal die Hälfte des regulären Elterngeldes über einen doppelten Zeitraum. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Wie beim Elterngeld ist auch beim ElterngeldPlus eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Wochenstunden zulässig.

Einen Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten können Eltern erhalten, wenn sie gemeinsam in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Auch Alleinerziehende erhalten den Bonus, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten

Weitere Informationen auf den Seiten der Bundesministeriums für Familie

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