Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Formale Voraussetzungen und Bewerbungsgruppen

Je nach beruflicher Vorbildung variieren die Möglichkeiten in Hinblick auf den Hochschulzugang. Es wird zwischen drei Bewerbungsgruppen unterschieden. In welche Bewerbungsgruppe Sie gehören, entscheidet dabei die Zulassungsstelle der RUB.

Gruppe 1: Aufstiegsfortgebildete

Abgeschlossene Aufstiegsfortbildung (etwa Meister oder Techniker)

Aufstiegsfortgebildete müssen nach der neuen BBHZVO nicht zwingend vorher eine zweijährige berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Als Voraussetzung reicht hier der Hinweis auf die abgeschlossene Aufstiegsfortbildung.

Aufstiegsfortgebildete haben einen unmittelbaren, prüfungsfreien Hochschulzugang zu allen Studiengängen der Ruhr-Universität Bochum. Ihnen stehen 3% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen zur Verfügung.

Wichtig! Für Medizin gilt die 3%-Quote nicht. Nähere Hinweise zur Bewerbung für Medizin finden Sie hier (unter Sonderregelungen für Medizin).

Gruppe 2: Fachaffine Bewerber*innen

Abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung + mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im Ausbildungsberuf

Bewerber*innen der Gruppe 2 dürfen prüfungsfrei ein Studium aufnehmen, das der beruflichen Ausbildung und Tätigkeit fachlich entspricht. Ihnen stehen 3% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Fachaffinität obliegt der Ruhr-Universität. Wird die Berufserfahrung als nicht fachaffin zum gewünschten Studiengang gewertet, gilt man als Bewerber*in der Gruppe 3.

Wichtig! Für Medizin gilt die 3%-Quote nicht. Nähere Hinweise zur Bewerbung für Medizin finden Sie hier (unter Sonderregelungen für Medizin).

Gruppe 3: Nicht-fachaffine Bewerber*innen

Abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung + mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, die nicht dem Ausbildungsberuf entspricht oder Führung eines Familienhaushalts und Erziehung eines minderjährigen Kindes oder Pflege eines Angehörigen

Bewerber*innen der Gruppe 3 müssen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zugangsprüfung ablegen und sich mit der erzielten Note auf einen Studienplatz bewerben. Bei zulassungsfreien Studiengängen muss ein viersemestriges Probestudium erfolgreich absolviert werden, um das Studium fortsetzen zu dürfen. Das Probestudium gilt als erfolgreich, wenn pro Semester mindestens 20 CP (Credit Points) bzw. zwei Drittel der zu erbringenden Studienleistungen erzielt wurden.

Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Die Bewerbungsgruppe, in welche die Zulassungsstelle Sie einteilt, entscheidet über das Zulassungsverfahren. In jedem Fall empfehlen wir ein Beratungsgespräch, bevor Sie sich schriftlich um eine Zulassung bewerben.

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