Studienfinanzierung
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Energiepreispauschale für Studierende

Nationale und internationale Studierende haben Anspruch auf die Energiepreispauschale von der Bundesregierung. Die Einmalzahlung soll angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten die Studierenden entlasten.

Achtung, Antragsfrist läuft bald aus!

Die Antragsstellung auf einmalzahlung200.de ist nur noch bis Samstag, den 30.09.2023 möglich. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keinen Anspruch mehr geltend machen!

Falls Sie anspruchsberechtigt sind und noch keinen Zugangscode erhalten haben, können Sie diesen nur noch bis Freitag, den 15.09.2023 beim Studierendensekretariat (stud-sekretariat@uv.rub.de) anfordern.

Bis zu diesem Datum müssen Ihre Nachweise vorliegen. Bitte beachten Sie dazu die untenstehenden FAQs.

Der Antrag auf die Pauschale in Höhe von 200 Euro kann bis zum 30.9.2023 auf der Seite einmalzahlung200.de erstellt werden.

Die nötigen Antragsinformationen inklusive Zugangscode für den Nachweis des Ausbildungsstatus haben alle berechtigten Studierenden am 15. März 2023 offiziell an Ihre RUB E-Mail-Adresse erhalten. Die persönliche PIN ist im eCampus abrufbar.

Registrieren für den Antrag

Um den Antrag über die Webseite einmalzahlung200.de zu stellen, müssen Sie als Antragsberechtigte*r eine BundID einrichten.

Sie können die BundID auf hohem oder niedrigem Vertrauensniveau einrichten:

  • Für eine BundID auf hohem Vertrauensniveau registrieren Sie sich mit e-Ausweis oder Elster-Zertifikat. Diese sind für die Beantragung der Energiepreispauschale aber nicht zwingend erforderlich.
    Infos für diese Einrichtung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de
  • Für eine BundID auf niedrigem Vertrauensniveau registrieren Sie sich mit E-Mail und Passwort. Dazu benötigen Sie den Zugangscode, den Sie per E-Mail an Ihre RUB E-Mail-Adresse erhalten haben, und eine PIN, die Sie in eCampus finden.
  • Die Antragsstellung auf einmalzahlung200.de ist möglich bis zum 30.09.2023. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keinen Anspruch mehr geltend machen!

FAQ

Bin ich antragsberechtigt?

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie

  • am 01.12.2022 als Studierende*r an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben waren und Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort an dem Stichtag in der Bundesrepublik Deutschland hatten – auch, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt beurlaubt waren.
  • am 01.12.2022 Promovierende*r oder Weiterbildungsstudierende*r an der Ruhr-Universität Bochum waren.

Wichtig

  • Ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, somit sind auch Studierende im Erasmus Programm und anderer Austauschprogramme antragsberechtigt.
  • Gasthörer*innen, Zweithörer*innen und Teilnehmende von studienvorbereitenden Kursen (z.B. Deutschkurs oder Studienkolleg) sind nicht antragsberechtigt.
  • Die Antragsstellung auf einmalzahlung200.de ist möglich bis zum 30.09.2023. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keinen Anspruch mehr geltend machen!

Mir wird im eCampus angezeigt, dass ich nicht für die Energiepreispauschale antragsberechtigt sei. Ich bin aber der Meinung, dass ich antragsberechtigt bin. An wen wende ich mich?

Bitte kontrollieren Sie nochmals auf der FAQ-Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, ob Sie tatsächlich antragsberechtigt sind. Falls dies Ihrer Meinung nach zutrifft, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat, per E-Mail, persönlich oder telefonisch.

Kontakt/Sprechzeiten Studierendensekretariat

Mein Name hat sich seit dem Stichtag 01.12.2022 geändert. Welchen Namen gebe ich beim Antragsverfahren an?

Sie wurden mit dem Namen gemeldet, der am 24.02.2023 in unserem System vorlag. Bitte nutzen Sie diesen bei der Beantragung.

Ich war am 01.12.2022 noch an der RUB eingeschrieben, bin aber mittlerweile exmatrikuliert. Wie erhalte ich Zugangscode und PIN?

  • Den Zugangscode haben Sie per E-Mail an Ihre RUB E-Mail-Adresse erhalten, auf die Sie weiterhin Zugang haben sollten. Sollten Sie noch Zugang zum eCampus haben, finden Sie dort Ihre PIN unter der Überschrift „Energiepreispauschale“.
  • Sollten Sie keinen Zugang mehr zum eCampus haben, können Sie mit der Bund.ID auf hohen Vertrauensniveau (Registrierung mit e-Ausweis oder Elster-Zertifikat) den Antrag mit dem Freigabecode stellen, den Sie per E-Mail an Ihre RUB E-Mail-Adresse bekommen haben. Die PIN benötigen Sie in diesem Fall nicht.
  • Sollten Sie auch keinen Zugang zu Ihrem RUB E-Mail-Account haben, müssen Sie persönlich mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass im Studierendensekretariat vorbeikommen. Wir müssen Ihre Identität zweifelsfrei feststellen, um Ihnen den Zugangscode und die PIN herauszugeben.

    Kontakt/Sprechzeiten Studierendensekretariat
    Ist ein persönliches Erscheinen nicht möglich, nehmen Sie bitte Kontakt zum Studierendensekretariat auf: Schreiben Sie an stud-sekretariat@uv.rub.de und geben Sie den Betreff EPPSG RUB Zugangscodes und PIN an. Die Form Ihrer Identitätsfeststellung wird dann im Einzelnen geklärt.

Ich bin eingeschriebene*r Studierende*r, habe aber keinen Zugang zum eCampus und kann mich bei der BundID nicht mit meinem Elster-Zertifikat oder e-Ausweis registrieren. Wie erhalte ich die PIN?

Zur Herausgabe der PIN müssen wir Ihre Identität zweifelsfrei feststellen. Kommen Sie in dem Fall persönlich mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass im Studierendensekretariat vorbei.

Kontakt/Sprechzeiten Studierendensekretariat

Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an IT.Service (helpdesk@it-service.de), um das Problem mit Ihrem Zugang zum eCampus dauerhaft zu lösen.

Ich bin Studierende*r mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Wie kann ich mich für die BundID registrieren?

Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit nutzen die BundID mit niedrigem Vertrauensniveau (Registrierung mit E-Mail und Passwort). Mit dem Zugangscode, den Sie per E-Mail an Ihre RUB E-Mail-Adresse erhalten haben, und der PIN, die Sie in eCampus finden, können Sie die BundID einrichten und damit den Antrag auf der Webseite einmalzahlung200.de stellen.

Ich habe Schwierigkeiten mit der Antragsstellung auf einmalzahlung200.de. An wen wende ich mich?

Bitte wenden Sie sich an den Support von einmalzahlung200.de. Die Ruhr-Universität Bochum kann Ihnen nur helfen, wenn Ihnen Zugangscode oder PIN fehlen. Bitte haben Sie Verständnis, dass alles darüber hinaus nicht in der Verantwortung oder der Befugnis der Universität liegt.

Ich hatte zum Stichtag 01.12.2022 meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, habe aber bei der Immatrikulation eine Adresse im Ausland angegeben. Bin ich antragsberechtigt?

Aufgrund der fehlenden deutschen Meldeadresse wurden Sie in diesem Fall von der Ruhr-Universität Bochum nicht als antragsberechtigt gemeldet.

Sie sind dennoch antragsberechtigt, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort am 01.12.2022 in der Bundesrepublik Deutschland war. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an das Studierendensekretariat.

Wir prüfen, ob wir Sie monatlich nachmelden können. In diesem Fall erhalten Sie eine offizielle E-Mail mit Ihrem persönlichen Zugangscode und finden die PIN im eCampus.

Kontakt/Sprechzeiten Studierendensekretariat

Bitte beachten Sie in Zukunft, dass Sie Änderungen dieser Art (Umzug, Namensänderung, Versicherungswechsel) beim Studierendensekretariat angeben müssten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Änderungsmeldungen.

Kontakt für weitere Rückfragen

Ihre Frage ist oben nicht aufgeführt? Wenden Sie sich an das Studierendensekretariat unter stud-sekretariat@uv.rub.de. Diese FAQs werden laufend überarbeitet.

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