In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
Gesetzliche Krankenversicherungen
Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Für Studierende unter 30 Jahren wird derzeit ein Beitrag von ca. 80€ pro Monaterhoben.
Kunden gesetzlicher Krankenkassen müssen bei Arztbesuchen nicht in Vorkasse treten.
Bei Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihnen eine Versicherungsbescheinigung ausgestellt, welche Sie für die Einschreibung sowie Visumsverlängerung nutzen können.
Am Campus der RUB haben sich Büros der AOK (im HZO), der BARMER GEK (am Campus) und der TK (im Uni-Center) angesiedelt.
Private Krankenversicherungen
Die Beitragssätze bei privaten Krankenversicherungen sind je nach Anbieter und Versicherungsumfang unterschiedlich. Die Beiträge steigen mit zunehmendem Alter an.
Kunden privater Krankenversicherungen werden bei Arztbesuchen persönliche Rechnungen gestellt, die selbstständig beglichen werden müssen. Später werden die Kosten von der Versicherung entsprechend zurückerstattet.
Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen Sie sich von der gesetzlichen Versicherung befreien lassen. Dies können Sie bei einer beliebigen gesetzlichen Versicherung vornehmen. Die daraufhin ausgestellte Befreiungsbescheinigung können Sie für die Einschreibung sowie Visumsverlängerung nutzen.
Bitte beachten Sie, dass Sie als privater Versicherungsnehmer später nicht mehr zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln können.
Welche Versicherung? Ihr Status entscheidet über Ihre Möglichkeiten
Die Entscheidung für eine bestimmte Krankenversicherungsart wird individuell getroffen. Je nach Aufenthaltszweck und Alter der/des Studierenden gelten unterschiedliche Bedingungen.
Grundsätzlich gilt: Wer während seiner Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester überschreitet, kann die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag weiterführen. Wer bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre ist, kann sich nur privat versichern.