Studienfinanzierung

Zinslose Studienabschlussdarlehen: Darlehenskasse der Studentenwerke

Die Darlehenskasse der Studentenwerke in NRW e.V. (DAKA) ist ein gemeinnütziger Verein, der unter Gewinnverzicht arbeitet. Er unterstützt Studierende in jeder Phase des Studiums mit einem zinslosen Darlehen. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende über ihr örtliches Studierendenwerk bei der Daka NRW beantragen. Dazu müssen sie finanziell bedürftig sein und einen tauglichen Bürgen stellen. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.

Vor der Beantragung sollte unbedingt eine unabhängige Beratung eingeholt werden, etwa bei der Sozial- und Studienfinanzierungsberatung der RUB.

Voraussetzungen und Leistungszeitraum

Das Darlehen können Studierende erhalten, die

  • bei der Sicherung des Lebensunterhaltes auf eine finanzielle Hilfe angewiesen sind,
  • an einer Hochschule in NRW eingeschrieben sind,
  • den Sozialbeitrag an der Hochschule entrichtet haben und
  • einen tauglichen Bürgen stellen können.

Unbegrenzte Höchstförderungsdauer: Bis zum Betrag der Höchstförderung von 12.000 Euro ist eine Förderung im Bachelor- als auch in einem direkt anschließenden Masterstudiengang möglich.

Auszahlung

  • Maximale monatliche Auszahlung: 1.000 Euro
  • Maximale Darlehenssumme: 12.000 Euro

Verzinsung und Zusatzkosten

  • Zinsfrei, aber einmalige Bearbeitungsgebühr: Erst bei der letzten Auszahlung werden 5 % der Darlehenshöhe einbehalten.

Tilgung

  • Rückzahlungsbeginn: In der Regel 12 Monate nach der letzten Auszahlung
  • Rückzahlung in monatlichen Raten von mindestens 150 Euro
  • Wird direkt im Anschluss an die Bachelor-Förderung ein Master-Studiengang aufgenommen, kann die Rückzahlung vor Fälligkeit auf Antrag zinsfrei bis zu sechs Monate nach der Master-Regelstudienzeit verschoben werden.

Beantragung

  • Ansprechpartner gibt es bei den Studentenwerken in NRW, für Studierende der Bochumer Hochschulen beim AKAFÖ
  • Da das jährliche Budget der DAKA begrenzt ist, kann es sein, dass zeitweise nicht alle Anträge (in der gewünschten Höhe) bedient werden können.

Weitere Informationen

Vor der Beantragung sollte unbedingt eine unabhängige Beratung eingeholt werden, etwa bei der Sozial- und Studienfinanzierungsberatung der RUB.

Nach oben