Die KfW-Bank fördert grundständige Studiengänge im Erst- und Zweitstudium sowie postgraduale Studiengänge und Promotionen. Antragssteller dürfen zu Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sein. Auch der Leistungszeitraum hängt vom Alter des Antragsstellers ab.
Voraussetzungen und Leistungszeitraum
- Gefördert werden grundständige Studiengänge (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) im Erst- und Zweitstudium, postgraduale Studiengänge (Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium) sowie Promotionen.
- Gefördert werden deutsche Staatsangehörige, Familienangehörige deutscher Staatsbürger und EU-Staatsangehörige, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie Bildungsinländer.
- Am Ende des sechsten Fördersemesters müssen Bachelor-Studierende für eine weitere Förderung einen Leistungsnachweis vorlegen.
- Erstmalig beantragt werden kann der Kredit bis zum zehnten Fachsemester.
- Altersgrenze: Maximal 44 Jahre zu Finanzierungsbeginn;
Studierenden, die diese Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet.
- Die Dauer der Auszahlungsphase bei Beantragung der Finanzierung eines grundständigen Erst- oder Zweitstudiums ist von Ihrem Alter zum 1. April (Sommersemester) oder 1. Oktober (Wintersemester) vor Finanzierungsbeginn abhängig:
Wenn Sie höchstens
- 34 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemestern.
- 39 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemestern.
- 44 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemestern.
- In Urlaubssemestern wird das Darlehen ausgesetzt.
- Ein Wiedereintritt in die Auszahlungsphase aus der Karenz- oder Tilgungsphase ist möglich: Darlehensnehmer können zur Finanzierung eines weiteren Studiums den bestehenden KfW-Studienkredit nutzen, auch wenn sich dieser bereits in der Karenz- oder Tilgungsphase befindet.
Auszahlung
- Die Auszahlungen erfolgen monatlich und betragen zwischen 100 und 650 Euro.
- Die Höhe der Auszahlung kann während der Laufzeit angepasst werden.
Zinsen und Zusatzkosten
- Variable Verzinsung: Der Zinssatz wird halbjährlich angepasst.
- Effektivzins (Stand: 02/2018): 3,62 % pro Jahr
- Für die Tilgungsphase kann für zehn Jahre ein Festzins vereinbart werden.
Tilgung
- Die Rückzahlung beginnt 18 bis 23 Monate nach der letzten Auszahlung.
- Die Mindestrate der Rückzahlung beträgt 20 Euro im Monat.
- Das Darlehen ist innerhalb von maximal 25 Jahren zurückzuzahlen.
- Die Rückzahlungsraten können angepasst werden.
- Außerplanmäßige Tilgungen sind ohne Zusatzkosten möglich.
Beantragung
- Die Antragstellung erfolgt zunächst über das Online-Portal der KfW-Bank. Im Online-Portal muss der Antrag ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
- Der Antrag wird dann von einem Vertriebspartner der KfW-Bank freigegeben. Vertriebspartner sind verschiedene Banken und Sparkassen und in Bochum auch das AKAFÖ.