Unter bestimmten Umständen haben Studierende weitere Ansprüche auf finanzielle Hilfen wie Wohngeld und Kinderzuschlag.
Studierende, die sich in einer Ausbildung befinden, die dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig ist, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Studierende mit Kind bilden hier eine Ausnahme. Leben Studierende mit ihren Kindern oder anderen Familienangehörigen, welche vom Wohngeld nicht ausgeschlossen sind, in einem Haushalt, kann ein Anspruch auf Wohngeld für den gemeinsamen Haushalt bestehen.
Eltern haben einen Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, mit denen sie gemeinsam in einem Haushalt leben, wenn
Der Kinderzuschlag kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
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