Nach der Geburt eines Kindes können Eltern- und Kindergeld bezogen werden.
Nach der Geburt des Kindes können Eltern für ihr Kind einkommensunabhängig Kindergeld beantragen. Ab dem Jahr 2023 beträgt das Kindergeld pro Kind einheitlich 250 Euro monatlich.
Kindergeld gibt es grundsätzlich
Unter bestimmten Umständen haben Eltern auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Internationale Studierende mit Kind können Kindergeld beantragen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Das Elterngeld soll fehlendes Einkommen auffangen, wenn Eltern in der Zeit nach der Geburt ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken (bis zu 30 Stunden wöchentlich). Aber auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbsfähig waren, können Elterngeld erhalten. Das Studium selbst ist keine Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldes.
Eltern stehen gemeinsam nach der Geburt mindestens zwölf und maximal vierzehn Monate Elterngeld zu. Hierbei kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen. Partner können die Monate frei untereinander aufteilen. Alleinerziehende haben ebenfalls einen Anspruch von mindestens zwölf Monaten Elterngeld. Wird das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens genutzt, können Alleinerziehende auch bis zu vierzehn Monate Elterngeld erhalten.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Sie wird auf Grundlage des nach der Geburt wegfallenden Erwerbseinkommens berechnet.
Die Auszahlung kann auf die doppelte Laufzeit bei Halbierung des Zahlbetrages verlängert werden.
Kann ich Elterngeld während des Studiums bekommen? - Familienportal.de
Das ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngeldes, die sich vor allem an diejenigen wendet, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen.
Wer ElterngeldPlus bezieht, erhält die maximal die Hälfte des regulären Elterngeldes über einen doppelten Zeitraum. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Wie beim Elterngeld ist auch beim ElterngeldPlus eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Wochenstunden zulässig.
Einen Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten können Eltern erhalten, wenn sie gemeinsam in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Auch Alleinerziehende erhalten den Bonus, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten
Weitere Informationen auf den Seiten der Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: