Schüleruni
Lerngruppe vor Laptop
Studierende vor Laptop

Infos für Eltern zur Schüleruni

Das Potential von motivierten Schüler*innen individuell zu fördern, ihnen Gelegenheit geben, bereits während der Schulzeit einen Einblick in den Studi-Alltag zu bekommen, den Campus kennenzulernen, sich fachlich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln – das sind die Ziele der Schüleruni

Zentrale Voraussetzungen für die Schüleruni

Im Schülerstudium besuchen Schüler*innen schon während der Schulzeit einzelne Veranstaltungen an der Hochschule, um das Studium und verschiedene Fachbereiche kennenzulernen und Kompetenzen zu stärken, die für den Erfolg eines späteren Studiums maßgeblich sind.

Das Angebot richte sich regulär an Schüler*innen ab der 10. Klasse. In Ausnahmefällen werden auch jüngere Schüler*innen zugelassen. In diesem Fall ist ein Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind verpflichtend.

Ausschlaggebend ist, dass ihr Kind Unterrichtsstoff eigenständig nachholen muss, wenn für den Besuch der RUB-Veranstaltungen Unterricht versäumt wird. Dieser „Doppelbelastung" sind in der Regel leistungsstarke Schüler*innen gewachsen, die sehr engagiert sind und bereits ein hohes Maß an Eigenständigkeit mitbringen.

Diese Einschätzung liegt bei Ihnen als Eltern und bei der Schule – beide müssen sich einverstanden erklären. Die letzte Entscheidung liegt bei uns als Koordinationsstelle. Um die Eigenständigkeit unserer Schülerstudierenden sicherzustellen, läuft die Kommunikation in Sachen Schüleruni in der Regel ausschließlich über die Schüler*innen selbst, nicht über Eltern oder Lehrkräfte.

Schüleruni und Schule

Der schulische Abschluss hat oberste Priorität! Daher ist es für die Teilnahme an der Schüleruni zentral, dass Ihr Kind genug Motivation und Leistungsstärke zeigt, um an RUB-Veranstaltungen teilzunehmen, ohne dass schulische Leistungen darunter leiden.

Denn auch wenn oftmals die Veranstaltungen der Schüleruni während des Unterrichts stattfinden, haben schulische Veranstaltungen und Termine jederzeit Vorrang, damit die Leistungen nicht gefährdet werden. Der verpasste Unterrichtsstoff muss regelmäßig nachgeholt werden. Schüler*innen benötigen für eine Teilnahme an der Schüleruni nicht nur das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, sondern auch das der Schule / Schulleitung.

Vorab empfehlen wir, Veranstaltungen unter Berücksichtigung des Stundenplans zu wählen, damit wichtige Fächer nicht zu kurz kommen. Außerdem wichtig: Sollte es zu einer Verschlechterung der Noten kommen, muss das Schülerstudium vorzeitig beendet werden.

Versicherung im Falle eines Unfalls

Während die Unfallkasse NRW im Falle eines Unfalls bei ordentlich immatrikulierten Studierenden eintritt, die bereits ihr Abitur erworben haben, sind die Schüler*innen während eines Schülerstudiums nicht gesetzlich unfallversichert.

Das liegt zum einen daran, dass die Schule nicht über den zwingend notwendigen organisatorischen Verantwortungs- und Einflussbereich hinsichtlich der Tätigkeit an der Hochschule verfügt und daran, dass die Teilnahme an der Schüleruni nicht als schulische Veranstaltung angesehen wird, weil die Inhalte eines Schülerstudiums nicht dem Erwerb eines schulischen Abschlusses dienen.

Es besteht die Möglichkeit, ab etwa 5 Euro pro Monat eine private Unfallversicherung abzuschließen. Wenden sie sich dazu an Ihre Versicherung.

Kontakt: Kommunikation läuft über Ihr Kind

Für die Teilnahme an der Schüleruni setzen wir eine hohe Eigenverantwortlichkeit voraus. Aus diesem Grund kommunizieren wir in der Regel nicht mit den Eltern, sondern ausschließlich mit den Schülerstudierenden persönlich.

Ermutigen Sie Ihr Kind bei Fragen und Problemen selbstständig mit uns oder den zuständigen Ansprechpartner*innen der Fakultäten in Kontakt zu treten.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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