Schüleruni
Tafel Glühbirne
Zeichnung einer Glühbirne auf einer Tafel

Infos für Lehrkräfte zur Schüleruni

Sitzen auch in Ihren Klassen und Kursen leistungsstarke junge Menschen, denen Gelegenheit gegeben werden sollte, ihre Fähigkeiten und Interessen besser auszuschöpfen? Als Schülerstudierende der Ruhr-Universität können Ihre Schüler*innen bereits vor dem Abitur Veranstaltungen der Ruhr-Universität Bochum besuchen und oft schon Prüfungen ablegen, die sie sich bei einem späteren Studium anrechnen lassen können.

Das Angebot richtet sich regulär an Schüler*innen ab der 10. Klasse, in Ausnahmefällen werden auch jüngere Schüler*innen zugelassen.

Die Schüleruni ist keine einmalige, kurzfristige Veranstaltung, sondern bezieht sich immer auf ein Semester – erfolgreiche Schülerstudierende sind oft sogar über einen längeren Zeitraum dabei, etwa bis zur Abiturvorbereitung.

Das Schülerstudium fördert das Potential von leistungsstarken Schüler*innen, die engagiert und selbstständig arbeiten können und ein späteres Studium anstreben.

Gesetzliche Grundlage

Das Land NRW hat in dem Hochschulfreiheitsgesetz vom 01.01.2007 die Teilnahme und den Leistungserwerb von besonders begabten Schülerinnen und Schülern an Veranstaltungen von Hochschulen ermöglicht.

§ 48 (6) HFG/NRW:

"Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet."

Voraussetzungen und Entscheidungsbefugnis der Schule

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schüleruni ist neben dem Einverständnis der Eltern die Zustimmung der Schule.

Die Schulleitung beurlaubt die Schülerstudierenden für den Besuch der universitären Veranstaltungen vom Unterricht und versäumter Stoff muss selbstverständlich nachgeholt werden.

Wichtig ist daher Ihre Einschätzung: Sehen Sie in dem Schüler*der Schülerin die notwendigen Stärken, um eigenständig RUB-Veranstaltungen neben der Schule zu besuchen und versäumten Schulstoff nachzuholen? Dies können Sie als Lehrkraft am besten entscheiden.

Außer ihrer Unterschrift auf der Anmeldung für das kommende Semester haben Sie in der Regel keine weiteren Verpflichtungen, außer die Leistungen der Schülerstudierenden weiter im Auge zu haben.

Sie werden feststellen, dass Schülerstudierende wertvolle Erfahrungen sammeln, an Eigenverantwortung gewinnen und ihre Fähigkeit zum Selbstmanagement ausbauen - eine Schlüsselqualifikation für ein erfolgreiches Studium.

Schule geht vor

Sollten Sie bei einer der teilnehmenden Schüler*innen bemerken, dass Leistungen einbrechen, sollte das Schülerstudium abgebrochen werden, denn der erfolgreiche Schulabschluss muss immer Vorrang haben.

Gehen Sie unbedingt mit dem Schüler /der Schülerin ins Gespräch und machen Sie deutlich, dass ein Abbruch des Schülerstudiums kein Versagen bedeutet. Stellen Sie die gewonnen Erfahrungen heraus.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
Schüleruni
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