Jeder ordentlich eingeschriebene Student muss jedes Semester im Rückmeldezeitraum den Sozialbeitrag zahlen. Über diesen Pflichtbeitrag finanzieren sich das Akademische Förderungswerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket.
Der Sozialbeitrag wird für jedes Semester neu festgelegt.
Aktueller Sozialbeitrag
Für das aktuelle Sommersemester 2021 beläuft sich der Sozialbeitrag auf insgesamt 336,50 Euro.
Dies setzt sich zusammen aus Beiträgen für:
- das Akademische Förderungswerk (Akafö) (etwa für Mensa und Wohnheime): 110 Euro
Das Akafö betreibt zahlreiche Studentenwohnheime und bietet den Studierenden neben günstigen Preisen in den Cafeterien und in der Mensa zahlreiche Service- und Beratungsleistungen an.
- die Studierendenschaft der RUB (Asta): 17,12 Euro
Der Asta unterstützt mit seinem Anteil des Sozialbeitrages zum Beispiel studentische Initiativen, finanziert Fachschaftsprojekte und zahlt die Gehälter der Beschäftigten der Studierendenvertretung sowie Aufwandsentschädigungen an Referenten. Außerdem sind im Anteil des Asta der Beitrag für den Fahrradverleih Nextbike und für die Schauspielhaus-Theaterflat enthalten.
- das Semester-Ticket (inclusive NRW-Ticket): 209,38 Euro
Das Semesterticket beruht auf dem Solidarprinzip und wird daher auch von Studierenden mitgetragen, die es gar nicht nutzen: Nur weil alle Studierenden den Beitrag unabhängig von ihrer Nutzung zahlen, ist das Semesterticket im Vergleich zu anderen VRR-Angeboten vergleichsweise günstig. Den Preis handelt der Asta mit den Verkehrsbetrieben aus.
Sozialbeitrag und Rückmeldung
Eingeschriebene Studierende müssen sich jedes Semester zurückmelden, um ihr Studium an der RUB fortzusetzen. An der Ruhr-Universität läuft diese Rückmeldung über den Sozialbeitrag.
Ist der Sozialbeitrag vollständig eingegangen, meldet das Studierendensekretariat den Studierenden zurück. Erst dann ist es möglich, den Studierendenausweis zu aktualisieren und die neuen Studienbescheinigungen auszudrucken.
Rückmeldung im ersten Semester
Die generelle Rückmeldefrist gilt nicht für Studierende, die sich gerade erst an der RUB eingeschrieben haben. Für sie wird der Sozialbetrag erst nach der persönlichen Einschreibung fällig.
Wie zahle ich den Sozialbeitrag?
Ordentlich eingeschriebene Studierende überweisen den Sozialbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist.
Zahlung per Überweisung/Daten im eCampus
Die zur Überweisung notwendigen Daten können Sie nur unter dem Punkt Finanzen „Hinweise zur Zahlung des Sozialbeitrags“ im eCampus abrufen.
Was passiert bei ausgesetzter oder verspäteter Rückmeldung?
Die Fristen für die Rückmeldung gibt das Studierendensekretariat rechtzeitig bekannt. Für die Rückmeldung zählt der Tag, an dem das Geld bei der RUB eingeht.
Läuft die Rückmeldefrist ab, ist in der Regel noch eine verspätete Rückmeldung möglich. In diesem Fall zahlen die Nachzügler zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro.
Nach der Rückmeldefrist bekommen alle Studierenden, die nicht zurückgemeldet sind, eine Mail, mit dem sogenannten Streichungsbescheid, in dem das Ende der verspäteten Rückmeldefrist genannt wird.
Läuft auch diese Verspätungsfrist ab, wird ohne Exmatrikulationsbescheinigung aus der Liste der Studierenden der RUB gestrichen, also von Amts wegen exmatrikuliert.