Unifit

Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich


1.1 Der Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen umfasst das Angebot des Hochschulsports der Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstraße 150, 44780 Bochum.

1.2 Durch die Buchung eines Angebots oder Teilnahme an selbigem erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an: Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und der Ruhr-Universität Bochum.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich

  • alle Hochschulangehörigen der Ruhr-Universität Bochum sowie Angehörige folgender kooperierender Hochschulen: Technische Hochschule Georg Agricola zu Bochum (TH), Hochschule für Gesundheit (hsg), Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EFH), Hochschule Bochum (HS) und der EBZ Business School (EBZ).
  • alle Absolventinnen und Absolventen der Ruhr-Universität Bochum (folgend Alumni genannt).
  • Nicht-Hochschulangehörige (folgend Externe genannt): Diese können grundsätzlich nur bei freien Kapazitäten teilnehmen. Daher ist die Buchung der Angebote gemäß der Ziffern 2.2.1 bis 2.2.5 für Externe erst zu einem späteren vom Hochschulsport festgelegten Termin möglich.

Eine Buchung der Angebote gemäß Ziffer 2.2.6 ist für Externe ausgeschlossen.

2.2 Zur Teilnahme am regulären Kursprogramm (siehe Ziffer 2.2.1) des Hochschulsports ist der Erwerb einer Sportkarte nötig, alle anderen Angebote (s. Ziffern 2.2.2 bis 2.2.6) können ohne Sportkarte gebucht werden.

2.2.1 Unter Kursprogramm werden alle Angebote verstanden, die in einem definierten Programmzeitraum regelmäßig in gleichen zeitlichen Abständen (z.B. wöchentlich) in Kursform stattfinden.

2.2.2 Sonderveranstaltungen sind alle Angebote des Hochschulsports (außer Sportexkursionen), die sich nicht in einem definierten Zeitraum wiederholen. Hierzu zählen z.B. Workshops oder vom Hochschulsport organisierte Turniere / Ligen.

2.2.3 Abos sind alle mehrmaligen Überlassungen von Sportflächen ohne angeleiteten Trainingsbetrieb für einen definierten Zeitraum.

2.2.4 Einzelterminbuchungen sind alle einmaligen Überlassungen von Sportflächen ohne angeleiteten Trainingsbetrieb.

2.2.5 Sportexkursionen sind alle Angebote des Hochschulsports, die sich nicht in einem definierten Zeitraum wiederholen (einmalige Angebote) und im Internet zusätzlich als Exkursion gekennzeichnet sind.

2.2.6 Unifit-Angebote sind alle Angebote, die auf der Fitnessstudiofläche des Unifits stattfinden. Zum freien Training auf der Fitnessstudiofläche ist die Buchung einer Unifit-Karte Voraussetzung.

2.2.6.1 Unifit-Karte:
Unifit-Karten sind alle Buchungen mit dynamischen und somit semesterunabhängigen Laufzeiten, die zum freien Training auf der Fitnessstudiofläche berechtigen.
Die Voraussetzung zur Buchung einer Unifit-Karte ist die Buchung und Teilnahme an einem Startkurs.

2.2.6.2 Startkurse „Newcomer“ und „Advanced“:
Die Startkurse beinhalten je vier Angebotstermine sowie die Möglichkeit zum freien Training auf der Fitnessstudiofläche für die Laufzeit des Angebots.
Die Berechtigung zum freien Training im Rahmen der Startkurse wird nach der ersten vollständigen Teilnahme an einem der vier Angebotstermine erteilt.
Zur anschließenden Erlangung der Buchungserlaubnis einer Unifit-Karte müssen mindestens drei von vier Kursterminen in voller Länge besucht werden. Werden weniger Termine wahrgenommen, so wird die Erlaubnis zur Buchung der Unifit-Karte nicht gewährt.

2.2.6.3 Startkurs „Pro“:
Der Startkurs „Pro“ beinhaltet einen Angebotstermin.
Zur anschließenden Erlangung der Buchungserlaubnis einer Unifit-Karte muss der Termin in voller Länge besucht werden. Wird er nicht oder nicht in voller Länge wahrgenommen, so wird die Erlaubnis zur Buchung der Unifit-Karte nicht gewährt.

2.3 Die Teilnahmeberechtigung und der Status sind bei Kontrollen durch das Personal des Hochschulsports der Ruhr-Universität sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen nachzuweisen. Folgende Nachweise müssen bei einer Kontrolle vorgelegt werden:

  • Gültiges Teilnahmeticket
  • Lichtbildausweis
  • Statusnachweis

Teilnehmende sind verpflichtet, dem Hochschulsport einen Statuswechsel innerhalb der Laufzeit des gebuchten Angebots unverzüglich anzuzeigen. Der Hochschulsport behält sich vor, aufgrund des Statuswechsels entstehende Entgeltdifferenzen auszugleichen.

3. Anmeldung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Anmeldung zum Hochschulsport erfolgt online über die Internetseiten des Hochschulsports Bochum oder persönlich bei den Servicestellen des Hochschulsports.

3.2 Die „Sportkarte“ ist für ein Hochschulsemester gültig, die „Sportkarte – Ferien“ nur für das Programm der vorlesungsfreien Zeit. Das Entgelt richtet sich nach den Statusgruppen.

3.3 Das auf der Homepage genannte Entgelt für Sportkarte und alle Angebote kann per Lastschriftverfahren oder in bar ausschließlich im Büro des Hochschulsports entrichtet werden. Mit der Angabe der Kontodaten während der Buchung willigt der Teilnehmende in das Lastschriftverfahren ein und ermächtigt die Universitätskasse Bochum widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen.

3.4 Sollte die bei der Onlinebuchung angegebene Kontoverbindung falsch sein oder sollte das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren des Kreditinstitutes, sofern sie durch den Zahlungspflichtigen verursacht wurden, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

3.5 Im Falle eines Fehlschlags des Lastschriftverfahrens aufgrund mangelnder Kontodeckung oder falscher Kontoverbindung, wird der Teilnehmende bis zur Bezahlung des Entgelts und der Rücklastschriftgebühr für weitere Anmeldungen gesperrt. Bei einem wiederholten Fehlschlag des Bankeinzuges, oder wenn der Teilnehmende das Entgelt und die Rücklastschriftgebühr nach Aufforderung durch den Hochschulsport nicht binnen der gesetzten Frist begleicht, behält sich die Ruhr-Universität einen vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss des Teilnehmenden vom Sportangebot des Hochschulsports vor. Gleiches gilt, wenn ein/e Teilnehmer/in ihren/seinen Status bei der Anmeldung falsch angibt.

4. Übertragbarkeit

Teilnahmetickets gebuchter Angebote sind grundsätzlich nicht übertragbar. In begründeten Fällen behält sich die Ruhr-Universität Ausnahmen vor.

5. Rücktritt Kursprogramm

5.1 Bis drei Werktage vor dem im Internet jeweils angegebenen ersten Angebotstermin ist ein Rücktritt vom gebuchten Angebot möglich.

5.2 Danach ist ein Rücktritt vom gebuchten Angebot grundsätzlich nicht möglich.

5.3 Einzige reguläre Ausnahme der unter 5.1 und 5.2 beschriebenen Regelung ist der Nachweis der Sportunfähigkeit durch ärztliches Attest unter folgenden Bedingungen:
Die Dauer der Sportunfähigkeit muss mindestens die Hälfte der Restlaufzeit des Kurses betragen.
Das Attest muss dem Hochschulsport spätestens 14 Tage nach Krankheitsbeginn vorliegen. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Erstattung.
Maßgeblich für den erstattungsfähigen Anteil ist der Beginn der Erkrankung. Ist/sind zu diesem Zeitpunkt

  • weniger als 25% der Kurstermine vergangen, werden 100% des Entgelts erstattet.
  • 25% oder mehr aber weniger als 50% der Kurstermine vergangen, werden 75% des Entgelts erstattet.
  • 50% oder mehr aber weniger als 75% der Kurstermine vergangen, werden 50% des Entgelts erstattet.
  • 75% der Kurstermine oder mehr vergangen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

5.4 Sollte das Attest eine generelle Sportunfähigkeit bescheinigen, findet diese Regelung auch Anwendung auf das Entgelt der Sportkarte.

5.5 In anderen begründeten Fällen behält sich die Ruhr-Universität Ausnahmen von der unter Ziffer 5.2 aufgeführten Regelung vor.

5.6 Ist der nach Ziffer 5.3 sich ergebende Betrag pro Erstattung gleich oder kleiner 5€, ist der Hochschulsport von der Erstattungspflicht befreit.

5.7 Bis zu einem Erstattungsbetrag von 10€ pro Buchung erfolgt die Erstattung ausschließlich als Barauszahlung im Servicebüro des Hochschulsports.

6. Rücktritt Sonderveranstaltungen

6.1 Für Sonderveranstaltungen finden die Regelungen 5.1, 5.2 und 5.5 Anwendung. Ausnahme sind die vom Hochschulsport organisierten Turniere: Hier ist der Rücktritt nur bis zum jeweils in der Turnierausschreibung angegebenen Meldeschluss möglich.

6.2 Die Regelungen 5.3, 5.6 und 5.7 finden ebenfalls Anwendung, allerdings muss das ärztliche Attest dem Hochschulsport vor der Sonderveranstaltung vorliegen. Liegt dem Hochschulsport das Attest erst nach der Veranstaltung vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

7. Rücktritt Abo

7.1 Für Abos finden die Regelungen 5.1, 5.2 und 5.5 Anwendung.

7.2 Die Regelungen 5.3, 5.6 und 5.7 finden ebenfalls Anwendung, allerdings bemisst sich der erstattungsfähige Anteil prozentual nach der Restlaufzeit des Abos.

8. Rücktritt Einzelterminbuchung

8.1 Die Buchung ist verbindlich. Nach der Buchung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

8.2 Die Regelung 5.3, 5.5, 5.6 und 5.7 finden ebenfalls Anwendung, allerdings muss das ärztliche Attest dem Hochschulsport vor dem Datum des Angebots vorliegen. Liegt dem Hochschulsport das Attest erst nach der Einzelterminbuchung vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

9. Rücktritt Sportexkursionen

9.1 Bei Sportexkursionen ist ein Rücktritt bis sechs Wochen vor dem im Internet angegebenen ersten Tag der Exkursion möglich. Bei einem Rücktritt zu einem Zeitpunkt

  • von weniger als sechs aber mehr als vier Wochen vor dem ersten Tag der Exkursion wird ein Bearbeitungsentgelt i.H.v. 25% des Exkursionsentgeltes (maximal 50€) erhoben.
  • von vier oder weniger Wochen aber mehr als eine Woche vor dem ersten Tag der Exkursion wird ein Bearbeitungsentgelt i.H.v. 50% des Exkursionsentgeltes erhoben.
  • von einer Woche oder weniger vor dem ersten Tag der Exkursion ist kein Rücktritt mehr möglich.

Diese Regelungen gelten auch bei Vorliegen eines ärztlichen Attests über eine bescheinigte Sportunfähigkeit. (Eine private Reiserücktrittsversicherung wird daher allen Teilnehmenden empfohlen.)

9.2 Bei Sportexkursionen, bei denen Material zusätzlich über den Hochschulsport gebucht wurde, welches nicht in dem Entgelt der Exkursion enthalten ist, ist ein Rücktritt von dieser Buchung bis drei Werktage vor Exkursionsbeginn möglich. Ob Material im Entgelt für die Exkursion enthalten ist, steht jeweils auf den Internetseiten unter dem Punkt „Leistungen“.

10. Rücktritt Unifit-Angebote / Unterbrechung von laufenden Unifit-Karten

10.1 Unifit-Karte:
Unifit-Karten sind alle Buchungen mit dynamischen und somit semesterunabhängigen Laufzeiten, die zum freien Training auf der Fitnessstudiofläche berechtigen.
Die Voraussetzung zur Buchung einer Unifit-Karte ist die Buchung und Teilnahme an einem Startkurs.

10.1.2 Die Buchung einer Unifit-Karte ist verbindlich. Nach der Buchung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

10.1.3 Ein Rücktritt von der gebuchten Unifit-Karte ist nur aufgrund einer durch ärztliches Attest bescheinigten dauerhaften Sportunfähigkeit möglich.
Bei nachgewiesener dauerhafter Sportunfähigkeit kann mit sofortiger Wirkung von dem gebuchten Angebot zurückgetreten werden. Maßgeblich für den erstattungsfähigen Anteil ist das Eingangsdatum des Attests. Die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Zahlungen entfallen mit sofortiger Wirkung.

10.1.4 Eine Unterbrechung von laufenden Unifit-Karten ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme hiervon ist eine mindestens 30 Tage durchgehende, andauernde Unzumutbarkeit zur Nutzung des Nutzungsrechts.
Eine entsprechende Unzumutbarkeit liegt in folgenden Fällen vor:

Vorübergehende Sportunfähigkeit (Nachweis: Ärztliches Attest)
Maßgeblich für die Dauer der Unterbrechung ist das Eingangsdatum des Attests und das Ende der attestierten Sportunfähigkeit.

Studienbedingte Abwesenheit vom Studienort mit einer Mindestentfernung von 100km zum Unifit (Nachweis: z.B. Bescheinigung Prüfungsamt, Praktikumsvertrag o.ä.)
Die entsprechenden Nachweise müssen dem Hochschulsport spätestens eine Woche vor Beginn der gewünschten Unterbrechung vorliegen, andernfalls kann die Gewährung der Unterbrechung in voller Länge nicht garantiert werden.
Die Unterbrechung beginnt mit dem ersten Tag der bescheinigten Abwesenheit und endet mit dem letzten.

Arbeitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz mit einer Mindestentfernung von 100km zum Unifit (Nachweis: z.B. Bescheinigung Vorgesetzte/r o.ä.)
Die entsprechenden Nachweise müssen dem Hochschulsport spätestens eine Woche vor Beginn der gewünschten Unterbrechung vorliegen, andernfalls kann die Gewährung der Unterbrechung in voller Länge nicht garantiert werden.
Die Unterbrechung beginnt mit dem ersten Tag der bescheinigten Abwesenheit und endet mit dem letzten.

Mit Gewährung einer Unterbrechung verlängert sich die Laufzeit der Unifit-Karte automatisch um die entsprechende Länge.
Die mit der Buchung in Kraft getretenen Vereinbarungen zum Zahlungsverkehr bleiben von einer Unterbrechung unberührt.

10.1.5. In begründeten Fällen behält sich die Ruhr-Universität Ausnahmen von den unter Ziffer 10.1. bis Ziffer 10.1.4. aufgeführten Regelungen vor.

10.2 Startkurse mit mehr als einem Angebotstermin

10.2.1 Für Startkurse mit mehr als einem Angebotstermin finden die Regelungen 5.1, 5.2, 5.5 und 5.7. Anwendung.

10.2.2 Die Regelung 5.3 findet ebenfalls Anwendung, allerdings berechnet sich der Anspruch auf den erstattungsfähigen Anteil des Kursentgeltes durch nachgewiesene Sportunfähigkeit durch ärztliches Attest wie folgt:
Ist/sind zum Zeitpunkt der Erkrankung

  • noch kein Kurstermin erfolgt, besteht Anspruch auf Erstattung des Kursentgeltes in voller Höhe.
  • bereits ein Kurstermin erfolgt, aber der zweite Kurstermin steht noch aus, besteht Anspruch auf Erstattung von 75% des Kursentgeltes.
  • bereits zwei Kurstermine erfolgt, aber der dritte Kurstermin steht noch aus, besteht Anspruch auf Erstattung von 50% des Kursentgeltes.
  • bereits drei Kurstermine erfolgt, aber der vierte Kurstermin steht noch aus, besteht Anspruch auf Erstattung von 25% des Kursentgeltes.

Nach dem vierten Kurstermin besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kursentgeltes.
Grundsätzlich erlischt mit Einreichen der Sportunfähigkeitsbescheinigung die Berechtigung zum freien Training auf der Fitnessstudiofläche für die Dauer des Einstiegskurses.

10.3 Startkurs mit einem Angebotstermin

10.3.1 Die Buchung ist verbindlich. Nach der Buchung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

10.3.2 Die Regelung 5.3, 5.5, 5.6 und 5.7 finden Anwendung, allerdings muss das ärztliche Attest dem Hochschulsport vor dem Datum des Angebots vorliegen. Liegt dem Hochschulsport das Attest erst nach dem Datum des Quereinstiegskurses vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

11. Umbuchungen

11.1 Die Umbuchung in ein anderes Angebot aus den unter den Ziffern 5, 10.2 und 10.3 genannten Bereichen ist grundsätzlich möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.

  • Das Angebot, in das umgebucht werden soll, muss noch freie Plätze ausweisen.
  • Das Angebot, in das umgebucht werden soll, muss zu demselben Sportbereich gehören.
  • Das Angebot, in das umgebucht werden soll, startet nicht später als der ursprünglich gebuchte Kurs.

Eine Umbuchung der Unifit-Karte (Ziffer 10.1) ist grundsätzlich nicht möglich.
In begründeten Fällen behält sich die Ruhr-Universität Ausnahmen vor.

11.2 Bei einer Umbuchung in einen Kurs mit einem höheren Entgelt muss der Teilnehmende die Differenz bar im Servicebüro des Hochschulsports bezahlen. Bei einer Umbuchung in einen Kurs mit einem niedrigeren Entgelt erfolgt keine (Teil)-Erstattung des Entgelts.

12. Leistungsumfang

12.1 Die jeweils gültigen Angebotszeiträume werden auf den Internetseiten des Hochschulsports angegeben.

12.2 Ein Termin eines Angebots fällt aus

  • wenn der Termin auf einen Feiertag fällt,
  • bei Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen u. ä.,
  • wenn die jeweiligen Sportstätten durch Deutsche Hochschulmeisterschaften oder andere Großveranstaltungen belegt sind,
  • wenn die Kursleitung kurzfristig erkrankt oder aus Gründen höherer Gewalt kurzfristig verhindert ist und es nicht gelingt, eine qualifizierte Vertretung zu finden,
  • auf Grund von Witterungsbedingungen sowie
  • im Falle höherer Gewalt.

12.3 Bei Ausfall eines Termins der Angebote gem. Ziffer 5 und 7 besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder Ersatztermine.

12.4 Fällt der Termin mehr als einmal aus unter Ziffer 12.2 nicht aufgeführten Gründen aus, prüft die Ruhr-Universität die Möglichkeit der Einrichtung von Ersatzterminen. Diese dürfen jedoch vom ursprünglich gebuchten Kurstag und der –zeit abweichen, sofern nicht anders möglich.

12.5 Bei Ausfall eines Angebots gem. Ziffer 6 und 8 besteht Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe des gezahlten Entgelts.

12.6 Bei Ausfall eines Angebotstermins gemäß Ziffer 2.2.6.2 oder 2.2.6.3 besteht Anspruch auf einen Ersatztermin.

13. Nichtzustandekommen und Wegfall von Angeboten

Die Ruhr-Universität kann Angebote zusammenlegen oder ganz ausfallen lassen, falls ein zu geringes Teilnahmeinteresse besteht. Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Absage oder Änderung bereits das Entgelt entrichtet haben, können nach Maßgabe freier Plätze durch das Hochschulsportbüro ein anderes Angebot ihrer Wahl innerhalb der gleichen Entgeltgruppe im laufenden Programm umgebucht werden oder erhalten das gezahlte Entgelt vollständig, bei Änderung oder Wegfall von Angeboten während des laufenden Hochschulsemesters anteilig nach Maßgabe von Ziffer 5.3, 5.6 und 5.7 zurück.'

14. Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen

Die Ruhr-Universität darf Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Sportangebots des Hochschulsports entstehen und auf denen Teilnehmende abgebildet sind, für Berichterstattung, eigene Werbezwecke und zur Archivierung verwenden.

15. Weitere Hinweise

15.1 Sportkleidung: Die Sportflächen dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen betreten werden. Für jedes Angebot ist geeignete Kleidung mitzubringen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten.

15.2 Sportflächenaufsicht: Der Zutritt zu allen Sportflächen, die bei Veranstaltungen des Hochschulsports genutzt werden, ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Hallenwarte sowie sonstige autorisierte Personen des Hochschulsports sind berechtigt und angehalten, anderen Personen den Zutritt zu verwehren. Bei grobem Fehlverhalten dürfen Kursleitungen, Hallenwarte sowie sonstige autorisierte Personen des Hochschulsports das Hausrecht ausüben.

15.3 Diebstahl: Die Ruhr-Universität haftet nicht bei Diebstahl. Allen Teilnehmenden wird empfohlen, ihre Wertsachen (Schmuck u. ä.) möglichst nicht mitzuführen.

15.4 Versicherung:

Alle Studierenden der Ruhr-Universität Bochum sowie die Studierenden der unter „2. Teilnahmebedingungen“ aufgeführten kooperierenden Hochschulen sind über die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes NRW unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des Hochschulsports während der festgesetzten Zeiten stattfinden. Bei Abos, Einzelterminbuchungen, Turnieren und freiem Training im Rahmen der Unifit-Karte besteht somit kein Versicherungsschutz. Ein privater Versicherungsschutz wird dringend empfohlen.

Arbeiter/innen und Angestellte sind nur dann unfallversichert, wenn die sportliche Betätigung nach den Bedingungen der Unfallkasse NRW als Betriebssport gelten kann. Dies trifft nur zu für Veranstaltungen, die ausschließlich für Bedienstete ausgeschrieben sind, eine unmittelbare Anbindung an die tägliche Arbeitszeit aufweisen und regelmäßig ausgeführt werden. Ein privater Versicherungsschutz wird daher dringend empfohlen.

Beamte/Beamtinnen sind bei Teilnahme am Hochschulsport sowie an Betriebssportveranstaltungen nicht unfallversichert.

Alumni/Externe, die am Programm des Hochschulsports teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung) ist selbst Sorge zu tragen.

Unfälle von Studierenden der RUB sind unverzüglich im Akademischen Förderungswerk bei Frau Meya, Studierendenhaus 1|0113, Tel. 0234 - 32- 11603 anzuzeigen.

Zusätzlich wird allen Teilnehmenden am Hochschulsport empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Stand: 5.10.2016

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