
Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms:
Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes:
Das Deutschlandstipendium bietet Studierenden an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) eine wertvolle finanzielle Unterstützung. Mit einer monatlichen Förderung von 300 Euro können Sie sich noch stärker auf Ihr Studium konzentrieren und gleichzeitig Ihr gesellschaftliches Engagement fortsetzen.
Das Deutschlandstipendium ist ein Stipendienprogramm, das Studierende mit sehr guten Studienleistungen und gesellschaftlichem Engagement unterstützt. Sie erhalten monatlich 300 Euro für ein Jahr, von Oktober bis September, um Ihr Studium zu fördern.
Das Deutschlandstipendium an der RUB gibt es seit dem Jahr 2011. Allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):
Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms:
Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes:
Das Deutschlandstipendium richtet sich an alle (angehenden) Studierenden an der Ruhr-Universität Bochum (RUB), die:
Voraussetzung ist außerdem, dass Sie an der RUB immatrikuliert und bis zum 1. Oktober zurückgemeldet sind. Sie können sich aber bereits für das Deutschlandstipendium bewerben, wenn Sie noch auf Zulassung an der RUB warten.
Ausgenommen von der Förderung durch das Deutschlandstipendium sind Promovierende.
Wichtige Informationen zur Förderfähigkeit und Doppelförderung, zur Vereinbarkeit mit anderen Leistungen sowie zu Regelungen bei Studienabschluss, Hochschul- und Fachrichtungswechsel, Praktika, Auslandsaufenthalten und Auszeiten finden Sie hier:
Die Fakultäten wählen Bewerber*innen basierend auf ihren Studienleistungen aus. Einige Stipendien werden daher erst ab einem bestimmten Fachsemester vergeben. Zusätzlich gibt es allgemeine Stipendien für Studierende aller Fachrichtungen.
Bevorzugte Bewerber*innen:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Spezielle Stipendien für Studierende mit Themenschwerpunkt:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Spezielle Stipendien:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Förderkriterien:
Spezielle Stipendien:
Bevorzugte Bewerber*innen:
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Bevorzugte Bewerber*innen:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Bei Fragen:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Folgende Noten fließen in den Auswahlprozess ein:
Bevorzugte Bewerber*innen:
Folgende Noten fließen in den Auswahlprozess ein:
Hinweis:
Stipendiat*innen bekommen monatlich 300 Euro ausgezahlt, für die Dauer eines Jahres, jeweils von Oktober bis einschließlich September.
Als Stipendiat*in erhält man damit insgesamt 3.600 Euro in einem Jahr.
Der Betrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Ein Deutschlandstipendium hat eine Laufzeit von einem Jahr, also zwei Semestern. Die Förderung beginnt immer im Wintersemester.
Eine Weiterförderung nach einer erneuten Bewerbung ist möglich. Das Stipendium wird jedoch nicht länger als im Rahmen der Regelstudienzeit gezahlt.
Doppelförderung
Anrechnung auf Sozialleistungen & andere Förderungen
Das Deutschlandstipendium wird in der Regel unabhängig von Ihrem Einkommen und BAföG ausgezahlt.
Steuern & Sozialabgaben
Nebentätigkeiten
Hochschuleigene Förderprogramme
Übergang vom Bachelor in den Master
Studienabschluss oder Fachrichtungswechsel
Hochschulwechsel
Beurlaubung
Praktikum & Beurlaubung
Freiwilliges Praktikum ohne Beurlaubung
Auslandsstudium
Zeitweiser Verzicht auf das Stipendium