Deutschlandstipendium
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Was ist das Deutschlandstipendium?

Das Deutschlandstipendium bietet Studierenden an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) eine wertvolle finanzielle Unterstützung. Mit einer monatlichen Förderung von 300 Euro können Sie sich noch stärker auf Ihr Studium konzentrieren und gleichzeitig Ihr gesellschaftliches Engagement fortsetzen.

Das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium ist ein Stipendienprogramm, das Studierende mit sehr guten Studienleistungen und gesellschaftlichem Engagement unterstützt. Sie erhalten monatlich 300 Euro für ein Jahr, von Oktober bis September, um Ihr Studium zu fördern.

Das Deutschlandstipendium an der RUB gibt es seit dem Jahr 2011. Allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

Deutschlandstipendium

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms:

Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes:

Wer kann ein Deutschlandstipendium erhalten?

Das Deutschlandstipendium richtet sich an alle (angehenden) Studierenden an der Ruhr-Universität Bochum (RUB), die:

  • sehr gute Studien- oder Schulleistungen vorweisen können und
  • gesellschaftlich oder sozial engagiert sind.

Voraussetzung ist außerdem, dass Sie an der RUB immatrikuliert und bis zum 1. Oktober zurückgemeldet sind. Sie können sich aber bereits für das Deutschlandstipendium bewerben, wenn Sie noch auf Zulassung an der RUB warten.

Förderfähige Bewerber*innen

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  • Studierende und Teilzeitstudierende aller Fachrichtungen an der RUB (auch im Zweit-, Ergänzungs-, Master-, berufsbegleitenden oder dualen Studium)
  • Abiturient*innen und Studieninteressierte, die auf Zulassung an der RUB warten
  • Fernstudierende und Studierende mit festem Wohnsitz im Ausland
  • Geflüchtete und Schutzsuchende
  • Internationale Studierende können sich bewerben; bevorzugt werden bereits an der RUB immatrikulierte Studierende.

Ausgenommen von der Förderung durch das Deutschlandstipendium sind Promovierende.

Wichtige Informationen zur Förderfähigkeit und Doppelförderung, zur Vereinbarkeit mit anderen Leistungen sowie zu Regelungen bei Studienabschluss, Hochschul- und Fachrichtungswechsel, Praktika, Auslandsaufenthalten und Auszeiten finden Sie hier:

Auswahlkriterien

Die Fakultäten wählen Bewerber*innen basierend auf ihren Studienleistungen aus. Einige Stipendien werden daher erst ab einem bestimmten Fachsemester vergeben. Zusätzlich gibt es allgemeine Stipendien für Studierende aller Fachrichtungen.

Grundkriterien des Deutschland-Stipendienprogramms

  • Grundkriterien: Hervorragende Studienleistungen und gesellschaftliches Engagement
  • Förderhöchstdauer: Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang
  • Förderfähige Studiengänge: Erst-, Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge

Zusätzliche fakultätsspezifische Informationen & Auswahlkriterien

Geistes- und Gesellschaftswissenschaften

Direkt zu:

Evangelisch-Theologische Fakultät

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.
  • Keine zusätzlichen fakultätsspezifischen Kriterien

Katholisch-Theologische Fakultät

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.
  • Keine zusätzlichen fakultätsspezifischen Kriterien

Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Studierende ab dem 3. Fachsemester (Erziehungswissenschaft)

Fakultät für Geschichtswissenschaft

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • 5. oder 6. Semester (Bachelorstudium)
  • Masterstudium

Spezielle Stipendien für Studierende mit Themenschwerpunkt:

  • Geschichte des Ruhrgebiets und des Strukturwandels in schwerindustriellen Ballungsregionen
  • Bankengeschichte

Fakultät für Philologie

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Mindestens im 3. Hochschulsemester

Juristische Fakultät

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Studierende, die sich im Wintersemester der Bewerbung mindestens im 3. Fachsemester und höchstens im 6. Fachsemester befinden.

Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Abschluss der Grundlagenphase
  • Note der Grundlagenphase wird berücksichtigt

Spezielle Stipendien:

Fakultät für Sozialwissenschaft

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.
  • Keine zusätzlichen fakultätsspezifischen Kriterien

Fakultät für Ostasienwissenschaften

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Ab dem 3. Fachsemester
  • Studierende, die biografische Hürden überwinden, z. B. besondere familiäre Umstände, gesundheitliche Voraussetzungen, Fluchthintergrund

Fakultät für Sportwissenschaft

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.
  • Keine zusätzlichen fakultätsspezifischen Kriterien

Fakultät für Psychologie

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Bachelorstudierende werden bevorzugt gefördert, wenn sie sich mindestens im 3. Fachsemester befinden.
Ingenieurwissenschaften

Direkt zu:

Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Förderkriterien:

  • Hervorragende Studienleistungen
  • Gesellschaftliches Engagement
  • Angemessene Studiendauer

Spezielle Stipendien:

  • Für bestimmte Masterstudiengänge

Fakultät für Maschinenbau

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Zweites Semester B.Sc.
  • Keine studentische Hilfskraft an der Fakultät
  • Überwindung biografischer Hürden, z. B. familiäre Verhältnisse, gesundheitliche Herausforderungen, Bedürftigkeit
  • Unterrepräsentierte Gruppen, z. B. Erstakademiker*innen

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Überwindung biografischer Hürden, z. B. besondere familiäre Umstände, gesundheitliche Voraussetzungen, Fluchthintergrund etc.

Fakultät für Informatik

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Überwindung biografischer Hürden, z. B. besondere familiäre Umstände, gesundheitliche Voraussetzungen, Fluchthintergrund etc.
  • Unterrepräsentierte Gruppen, z. B. Erstakademiker*innen, Frauen
Naturwissenschaften

Direkt zu:

Fakultät für Mathematik

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Studierende, die die Anfängermodule erfolgreich abgeschlossen haben
  • Studierende mit Kind, insbesondere Alleinerziehende, bei entsprechenden Noten
  • Besondere persönliche oder familiäre Umstände, z. B. familiäre Verhältnisse, gesundheitliche Herausforderungen, Bedürftigkeit

Fakultät für Physik und Astronomie

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.
  • Keine zusätzlichen fakultätsspezifischen Kriterien

Fakultät für Geowissenschaften

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Studierende, die sich mindestens im 3. Fachsemester befinden

Bei Fragen:

Fakultät für Chemie und Biochemie

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Studierende im 3. oder 4. Fachsemester (Bachelor), die mindestens 83 Kreditpunkte erreicht haben

Fakultät für Biologie und Biotechnologie

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Studierende mit Kind, insbesondere Alleinerziehende, bei entsprechenden Noten

Folgende Noten fließen in den Auswahlprozess ein:

  • für Bachelorstudierende: Noten der Grundmodulprüfungen
  • für Masterstudierende: Note des Bachelorabschlusses und ggf. Noten bereits abgelegter Masterprüfungen
Medizin

Medizinische Fakultät

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.

Bevorzugte Bewerber*innen:

  • Studierende im Klinischen Studienabschnitt

Folgende Noten fließen in den Auswahlprozess ein:

  • Note des Physikums

Hinweis:

  • Es muss bei der Bewerbung kein Transcript of Records abgegeben werden.
Interdisziplinäre wissenschaftliche Einrichtungen

Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht

  • Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien
  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms.
  • Keine zusätzlichen spezifischen Auswahlkriterien der Einrichtung.

Förderumfang

Förderhöhe

Foto: Ein Sparschwein mit Blumenmuster. Oben guckt ein 5 Euro-Schrein raus.

Stipendiat*innen bekommen monatlich 300 Euro ausgezahlt, für die Dauer eines Jahres, jeweils von Oktober bis einschließlich September.

Als Stipendiat*in erhält man damit insgesamt 3.600 Euro in einem Jahr.

Der Betrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • 50 Prozent vom Bund
  • 50 Prozent von privaten Spender*innen

Laufzeit

Ein Deutschlandstipendium hat eine Laufzeit von einem Jahr, also zwei Semestern. Die Förderung beginnt immer im Wintersemester.

Eine Weiterförderung nach einer erneuten Bewerbung ist möglich. Das Stipendium wird jedoch nicht länger als im Rahmen der Regelstudienzeit gezahlt.

Wichtige Hinweise & häufige Fragen

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Förderfähigkeit und Doppelförderung, zur Vereinbarkeit mit anderen Leistungen sowie zu Regelungen bei Studienabschluss, Hochschul- und Fachrichtungswechsel, Praktika, Auslandsaufenthalten und Auszeiten.

Doppelförderung & Vereinbarkeit mit anderen Leistungen

Doppelförderung

  • Sie können ein weiteres Stipendium nur unter bestimmten Bedingungen beziehen.
  • Wer bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung einer anderen Einrichtung von 30 Euro oder mehr pro Monat erhält, kann kein Deutschlandstipendium bekommen.
  • Informationen zur Doppelförderung finden Sie in der Übersicht Doppelförderung des BMBF.

Anrechnung auf Sozialleistungen & andere Förderungen

Das Deutschlandstipendium wird in der Regel unabhängig von Ihrem Einkommen und BAföG ausgezahlt.

  • BAföG: keine Anrechnung, es sei denn, die gesamte Förderung übersteigt 300 Euro/Monat.
  • Arbeitslosengeld II & andere Sozialleistungen: keine Anrechnung.
  • Kindergeld: keine Auswirkungen.
  • Wohngeld: Parallelbezug möglich, aber das Stipendium wird zur Hälfte als Einkommen angerechnet. Bei Fragen zu Wohngeld wenden Sie sich bitte an die zuständige Wohngeldstelle.
  • Krankenversicherung – Pflichtversicherung (bis 30 Jahre oder 14. Fachsemester): keine Auswirkungen.
  • Freiwillige Krankenversicherung Versicherung: Das Stipendium kann zu höheren Beiträgen führen.
  • Unterhaltsanspruch gegenüber Eltern: Das Stipendium wird beim Kindesunterhalt bedarfsmindernd angerechnet und zählt zum Einkommen der*des Stipendiat*in.
  • (Halb)waisenrente: Keine Auswirkungen, da das Deutschlandstipendium einkommensunabhängig ist.

Steuern & Sozialabgaben

  • Das Deutschlandstipendium ist in der Regel weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig.

Nebentätigkeiten

  • Werkstudententätigkeiten oder andere Nebenjobs sind erlaubt.
  • Das Stipendium darf jedoch nicht von einer Gegenleistung für den Förderer oder einer Jobzusage abhängig sein.

Hochschuleigene Förderprogramme

  • sind nur dann ein Ausschlusskriterium, wenn sie begabungs- & leistungsabhängig sind.
  • Erlaubt: Mentoring-Programme, Soft-Skill-Kurse, fachübergreifende Weiterbildungen.
  • Nicht erlaubt: Geld- oder Sachleistungen, z. B. Internetzuschuss.
Regelungen bei Studienabschluss & Wechsel

Übergang vom Bachelor in den Master

  • Bewerbung möglich, wenn der Übergang ohne Unterbrechung erfolgt: keine Wartesemester, keine Exmatrikulation
  • Erforderliche Nachweise: aktuelles Transcript of Records, Bachelorzeugnis (falls vorhanden), Studienbescheinigung für das 1. Mastersemester
  • Abschluss des Bachelors muss uns unverzüglich gemeldet werden.

Studienabschluss oder Fachrichtungswechsel

  • Bei erfolgreichem Studienabschluss: Förderung endet mit Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens zwei Monate nach der letzten Prüfungsleistung.
  • Ansonsten: Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin das Studium abgebrochen, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.

Hochschulwechsel

  • Wechsel in dieselbe Fachrichtung: Stipendium läuft ein Übergangssemester weiter.
  • Gilt für Hochschulwechsel im In- und Ausland
Praktikum, Ausland, Beurlaubung und Auszeit

Beurlaubung

  • Stipendium ruht bei Beurlaubung, z. B. Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege eines nahen Angehörigen
  • Keine Zahlung bei nicht vorgesehenen Praktika oder fachfremden Auslandsaufenthalten
  • Beurlaubung muss gemeldet werden, Rückforderung möglich.

Praktikum & Beurlaubung

  • Pflichtpraktikum im In- und Ausland: Stipendium bleibt bestehen.
  • Nicht in der Studienordnung vorgesehenes Praktikum: Stipendium wird für das betreffende Semester ausgesetzt. Die Beurlaubung muss unverzüglich mitgeteilt werden. Die RUB behält sich vor, zu viel gezahlte Stipendiengelder zurückzufordern.

Freiwilliges Praktikum ohne Beurlaubung

  • Kurzfristig (vorlesungsfreie Zeit, einzelne Wochentage): Stipendium bleibt bestehen.
  • Praktikum beim aktuellen Förderer: Stipendium bleibt bestehen.
  • Langfristig (länger als 8 Wochen, Vollzeit): Die RUB behält sich vor, das Stipendium einzustellen und die zu viel gezahlten Stipendiengelder zurückzufordern.

Auslandsstudium

  • Fachrichtungsbezogen inklusive ERASMUS+: Stipendium bleibt bestehen, auch mit DAAD-Zuschuss.
  • Empfehlung: Auslandsstudium möglichst außerhalb der Förderzeit durchführen, um den regelmäßigen Austausch und Kontakt mit den Spender*innen sowie anderen Stipendiat*innen zu gewährleisten.

Zeitweiser Verzicht auf das Stipendium

  • Möglich, z. B. für die Zeit eines vom DAAD geförderten Auslandsstudiums oder während einer anderen Förderung, die nicht gleichzeitig mit dem Deutschlandstipendium bezogen werden kann.
  • Der Bewilligungszeitraum verlängert sich dadurch nicht.
Deutschlandstipendium_Urkundenübergabe

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Bewerbungsfristen, den notwendigen Unterlagen und dem Ablauf des Bewerbungsverfahrens.

Deutschlandstipendium_Stipendienfeier 2024
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