Anträge zum Nachteilsausgleich werden leider nicht von allen Studierenden genutzt, die Anspruch darauf hätten: Manch einer weiß gar nicht, dass diese Möglichkeiten bestehen, andere lehnen eine Sonderbehandlung ab oder wollen ihre Beeinträchtigung nicht preisgeben.
Was zählt im Studium als Beeinträchtigung?
Viele gesundheitliche Beeinträchtigungen sind nicht sichtbar: Dazu zählen Multiple Sklerose, Herz- oder Darmerkrankungen, Diabetes, aber auch Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und letztlich auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen. Natürlich stehen auch diesen Studierenden Nachteilsausgleiche offen.
Mit Nachteilsausgleichen kommt die RUB nicht nur gesetzlichen Verpflichtungen nach, sondern auch dem gemeinsamen Ziel einer inklusiven Hochschule ein Stück näher.
Dabei ist es empfehlenswert, zumindest eine Beratung in Anspruch zu nehmen – diese ist vertraulich und kann helfen zu beurteilen, inwieweit und in welcher Weise Nachteilsausgleiche tatsächlich den Studienerfolg unterstützen können