Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:
Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
Bevorzugt werden Studierende, die die Anfängermodule erfolgreich abgeschlossen haben, und Studierende mit Kind (insbesondere Alleinerziehende) bei entsprechenden Noten.
Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerber können neben den bisher erbrachten Leistungen auch besondere persönliche oder familiäre Umstände, wie z.B. familiäre Verhältnisse, gesundheitliche Herausforderungen oder Bedürftigkeit, als weitere Auswahlkriterien einbezogen werden. Diese müssen ggf. nachgewiesen werden.