Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:
Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
Bevorzugt gefördert werden Studierende im zweiten Semester B.Sc., die nicht als studentische Hilfskräfte an der Fakultät beschäftigt sind.
Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerber können neben den bisher erbrachten Leistungen auch besondere persönliche oder familiäre Umstände (sog. Überwindung biografischer Hürden), wie z.B. familiäre Verhältnisse, gesundheitliche Herausforderungen oder Bedürftigkeit, als weitere Auswahlkriterien einbezogen werden. Diese müssen ggf. nachgewiesen werden.