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Deutschlandstipendium: Auswahlkriterien

Viele unserer Spender*innen knüpfen ihre Unterstützung an eine bestimmte Fachrichtung oder Fakultät, um ihre persönlichen Interessen und Ausrichtungen zu reflektieren. Es handelt sich also um fakultätsgebundene Deutschlandstipendien.

Die Fakultäten orientieren sich bei der Auswahl von Bewerber*innen an den bereits erzielten Studienleistungen. Es kann daher sein, dass einige fakultätsgebundene Deutschlandstipendien erst ab einem gewissen Fachsemester vergeben werden können.

Zusätzlich vergibt die RUB auch einen Anteil allgemeiner Stipendien, die an Studierende aller Fachrichtungen vergeben werden.

Um den Auswahlprozess möglichst transparent zu gestalten, finden Sie untenstehend eine Liste aller spezifischen (fakultätsgebundenen) und allgemeinen Bewerbungskriterien der Fakultäten.

Auswahlkriterien der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften

Evangelisch-Theologische Fakultät

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien.

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Katholisch-Theologische Fakultät

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:


Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang. In der Erziehungswissenschaft werden Bewerbungen von Studierenden, die sich mindestens im 3. Fachsemester befinden, bevorzugt.

Fakultät für Geschichtswissenschaft

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt werden Studierende, die sich im Wintersemester der Bewerbung im 5. oder 6. Semester des BA-Studiums oder im Masterstudium befinden.

Die Fakultät vergibt zusätzlich spezielle Stipendien für Studierende mit dem Themenschwerpunkt „Geschichte des Ruhrgebiets und des Strukturwandels in schwerindustriellen Ballungsregionen“ oder dem Themenschwerpunkt "Bankengeschichte".

Fakultät für Philologie

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden Studierende, die sich im Wintersemester der Bewerbung mindestens im 3. Hochschulsemester befinden.

Juristische Fakultät

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig bis zum Ersten Staatsexamen sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden Studierende, die sich im Wintersemester der Bewerbung mindestens im 3. Fachsemester befinden.

Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Deutschland-Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden Studierende, die die Grundlagenphase abgeschlossen haben. Die Note der Grundlagenphase fließt in die Auswahl der Studierenden ein.

Zusätzlich stehen spezielle Deutschland-Stipendien für Studierende zur Verfügung, die die Spezialisierung „Accounting, Finance, and Taxation“ im Bachelorstudiengang „Management and Economics“ bzw. im Masterstudium den „FAACT-Studiengang“ anstreben.“

Fakultät für Sozialwissenschaft

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Die Fakultät vergibt zusätzlich spezielle Stipendien für Studierende sozialwissenschaftlicher Master-Studiengänge mit Themenschwerpunkten im Bereich der sozial- und kulturwissenschaftlichen Psychologie. Besonders gewünscht sind Studierende, die im Zwei-Fächer-Angebot die Studienrichtung „Sozialtheorie und Kulturpsychologie" oder im Einfach-Master das Studienprogramm "Kultur und Person" gewählt haben oder zu wählen beabsichtigen.

Fakultät für Ostasienwissenschaften

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden Studierende, die sich mindestens im 3. Fachsemester befinden.

Bevorzugt gefördert werden sollen Studierende, die mit der Förderung sogenannte biografische Hürden (z.B. besondere familiäre Umstände, gesundheitliche Voraussetzungen, Fluchthintergrund,…) überwinden.

Fakultät für Sportwissenschaft

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Psychologie

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bachelorstudierende werden bevorzugt gefördert, wenn sie sich mindestens im 3. Fachsemester befinden.

Auswahlkriterien der Ingenieurwissenschaften

Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, gesellschaftliches Engagement und eine angemessene Studiendauer; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Für Masterstudierende stehen zudem dedizierte Stipendien für bestimmte Studiengänge zur Verfügung.

Fakultät für Maschinenbau

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden Studierende im zweiten Semester B.Sc., die nicht als studentische Hilfskräfte an der Fakultät beschäftigt sind.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerber können neben den bisher erbrachten Leistungen auch besondere persönliche oder familiäre Umstände (sog. Überwindung biografischer Hürden), wie z.B. familiäre Verhältnisse, gesundheitliche Herausforderungen oder Bedürftigkeit, als weitere Auswahlkriterien einbezogen werden. Diese müssen ggf. nachgewiesen werden.

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden sollen Studierende, die sogenannte biografische Hürden (z.B. besondere familiäre Umstände, gesundheitliche Voraussetzungen, Fluchthintergrund,…) überwinden.

Fakultät für Informatik

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden sollen Studierende, die sogenannte biografische Hürden (z.B. besondere familiäre Umstände, gesundheitliche Voraussetzungen, Fluchthintergrund,…) überwinden und Studierende, die zu einer an der Fakultät unterrepräsentierten Gruppe gehören (z.B. Erstakademiker:innen, Frauen,…).

Auswahlkriterien der Naturwissenschaften

Fakultät für Mathematik

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt werden Studierende, die die Anfängermodule erfolgreich abgeschlossen haben, und Studierende mit Kind (insbesondere Alleinerziehende) bei entsprechenden Noten.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerber können neben den bisher erbrachten Leistungen auch besondere persönliche oder familiäre Umstände, wie z.B. familiäre Verhältnisse, gesundheitliche Herausforderungen oder Bedürftigkeit, als weitere Auswahlkriterien einbezogen werden. Diese müssen ggf. nachgewiesen werden.

Fakultät für Physik und Astronomie

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Geowissenschaften

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden Studierende, die sich mindestens im 3. Fachsemester befinden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an thomas.schmitt@rub.de .

Fakultät für Chemie und Biochemie

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden Studierende im 3. oder 4. Fachsemester (Bachelor), die mindestens 83 Kreditpunkte erreicht haben.

Fakultät für Biologie und Biotechnologie

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Folgende Noten fließen in den Auswahlprozess ein:
- für Bachelorstudierende: Noten der Grundmodulprüfungen
- für Masterstudierende: Note des Bachelorabschlusses und ggf. Noten bereits abgelegter Masterprüfungen

Studierende mit Kind (insbesondere Alleinerziehende) werden bei entsprechenden Noten bevorzugt berücksichtigt.

Auswahlkriterien der Medizin

Medizinische Fakultät

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig bis zum Ersten Staatsexamen sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Bevorzugt gefördert werden Studierende im Klinischen Studienabschnitt; die Note des Physikums fließt mit in den Auswahlprozess ein.

Es muss bei der Bewerbung kein Transcript of Records abgegeben werden.

Auswahlkriterien interdisziplinäre wissenschaftliche Einrichtungen

Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen und besonderes gesellschaftliches Engagement. Darüber hinaus müssen die Studierenden ein ausgeprägtes Interesse an humanitären Inhalten vorweisen. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang. Die Förderung beläuft sich zunächst auf ein akademisches Jahr; eine Verlängerung ist möglich.

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