Grundsätzlich kann die Volunteer-Tätigkeit als Praktikum kreditiert werden. Es gelten dazu die Regelungen und der durch die Prüfungsordnung vorgegebene Workload für das Praktikum bzw. die Anrechnung im Profil Praxis oder dem freien Profil für die 2-Fächer-Bachelorstudierenden im Optionalbereich.
Der Optionalbereich hält für die Kreditierung der Volunteer-Tätigkeit ein Modul im Umfang von 5 CP bereit:
Volunteers wird die Arbeit bei den World University Games pauschal mit einem Workload-Äquivalent von 2 CP berechnet.
Damit diese Tätigkeit für das Studium, als ein 5 CP-Modul für den Optionalbereich oder dem Wahlbereich in anderen Studiengängen, kreditiert werden kann, müssen die Volunteers zusätzlich an einer über den Optionalbereich angebotenen Lehrveranstaltung im Sommersemester erfolgreich teilnehmen.
Studierende, die zu einer Prüfung angemeldet sind, aber an dieser aufgrund der Volunteer-Tätigkeit nicht teilnehmen können, müssen sich nach den Regelungen der Prüfungsordnung rechtzeitig von der Prüfung abmelden. Es gilt der Zeitraum, der in der Prüfungsordnung für eine folgenlose Abmeldung festgelegt ist.