Sport studieren mit Behinderung

Die Fakultät für Sportwissenschaft bietet Studierenden mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ein möglichst barrierearmes Studium.

Rollstuhlfahrer
Rollstuhlfahrer mit Begleitung aus der Vogelperspektive

Behinderung ist kein Hindernis

Eine Behinderung oder chronische Erkrankung ist kein Hindernis für ein Studium der Sportwissenschaft. Interessierte sollten sich vor Aufnahme des Studiums informieren, ob das sehr praxisbezogene Studium und das Berufsfeld Sport mit ihrer individuellen Einschränkung vereinbar sind.

Als Zulassungsvoraussetzung benötigen Sie für die Aufnahme des Bachelor-Studiums Sportwissenschaft (1-Fach B. Sc. und 2-Fach B. A.) sowohl die Hochschulzugangsberechtigung als auch den Nachweis der bestandenen Eignungsfeststellung, die in einem speziellen Verfahren ermittelt wird.

Nachweis erbringen

Sie bewerben sich über das gängige Bewerbungsverfahren und reichen zusätzlich den Nachweis über die Behinderung oder chronische Erkrankung ein (beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Nachweis des Versorgungsamtes). Sollten Sie anschließend die Eignungsfeststellung nicht bestehen, so wird in einem gesonderten Verfahren festgestellt, ob eine Zulassung trotz der Defizite möglich ist. An diesem Verfahren sind der*die Dekan*in, die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und der Prüfungsausschuss beteiligt.

Noch Fragen?

Bei Fragen zum Sportstudium mit Behinderung und zur Unterstützung vor und während des Studiums hilft der Beauftragte für Studierende mit Behinderung, Dr. Arno Krombholz, gerne weiter.

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