Ein Studium an zwei Universitäten bedeutet einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Beratungsangebote beider Hochschulen wahr. Dafür stehen Ihnen folgende Beratungseinrichtungen zur Seite:
Ein Studium - zwei Universitäten
Sie wollen Lehrer werden und eine Fächerkombination studieren, die nicht an der RUB angeboten wird? Nutzen Sie das sogenannte Spagatstudium und studieren Sie ein Fach an der RUB und ein zweites an der TU Dortmund.
Für das Lehramt kombinieren Sie an der RUB im 2-Fach-Bachelor zwei Fächer, die Sie später im Master of Education fortführen. Dabei bietet die RUB ausschließlich die Lehrerausbildung für Gymnasien und Gesamtschulen an.
Das sogenannte Spagatstudium, bei dem Sie ein Fach an der RUB und ein zweites an der TU Dortmund studieren, ermöglicht eine breitere Fächerauswahl. Notwendige Voraussetzung dafür ist, dass Sie nur Fächerkombination wählen, die so nicht an einer der beiden Universitäten alleine studiert werden kann.
Beide Universitäten haben den Kooperationsvertrag zum Spagatstudium an die Regelungen des Lehrerausbildungsgesetzes aus dem Jahr 2009 angepasst. Dieser Vertrag regelt, mit welchen Studienfächern das Spagatstudium unter welchen Rahmenbedingungen möglich ist.
Das Angebot der Lehramtsfächer an der RUB und der Lehramtsfächer an der TU Dortmund (für Gymnasium und Gesamtschulen) erweitert sich damit jeweils um folgende Fachkombinationen:
Biologie, Französisch, Geschichte, Latein und Spanisch
Kunst, Musik, Psychologie und Informatik (Voraussetzung für Psychologie und Informatik: Ersthörerschaft an der TU Dortmund)
Ein Studium an zwei Universitäten bedeutet einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Beratungsangebote beider Hochschulen wahr. Dafür stehen Ihnen folgende Beratungseinrichtungen zur Seite:
Im Spagat-Studium sind die Studierenden an einer Universität als Ersthörer und an der anderen Uni als Zweithörer eingeschrieben. Dies ist frei wählbar, außer bei Fächerkombinationen mit Psychologie oder Informatik – in diesem Fall ist die Ersthörerschaft an der TU Dortmund gesetzt.
Mit der Wahl der Universität, an der Sie als Ersthörer eingeschrieben sind, legen Sie fest, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren. Dies schließt auch den bildungswissenschaftlichen Teil des Studiums ein, also die Teilnahme am Optionalbereich (an der RUB) beziehungsweise dem Bereich „Bildung und Wissen“ (an der TU Dortmund).
Wenn die RUB Ihre Erst-Universität ist, studieren Sie nach der Prüfungsordnung in Bochum. Die Module aus Dortmund werden Ihnen an der RUB als zweites Bachelor- und Master of Education-Fach anerkannt. In diesem Fall müssen Sie auch im Bachelor-Studium die 30 CP im lehramtsspezifischen Optionalbereich absolvieren. Es gelten also für Sie die gleichen Regelungen in der Lehrerausbildung wie für die Studierenden, die beide Fächer in Bochum studieren.
Die Universität, an der Sie als Ersthörer eingeschrieben sind, ist für Ihr Praxissemester zuständig. Für das im Master of Education vorgeschriebene Praxissemester sind die Universitäten festen Schulbezirken und Zentren für die Schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) zugeordnet.
Wenn Sie alle Prüfungen an beiden Hochschulen erfolgreich absolviert haben, stellt Ihnen das Prüfungsamt der Erst-Universität das Bachelorzeugnis aus, nachdem die Prüfungsunterlagen der anderen Hochschule eingegangen sind. Das gleiche gilt für das Masterzeugnis.
Das Studium zum Master of Education müssen Sie am Standort ihrer Bachelor-Ersteinschreibung aufnehmen und abschließen.