International Office

BAföG

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz BAföG - sind zur Hälfte ein staatlicher Zuschuss und zur anderen Hälfte ein zinsfreies Darlehen, das nach Ende des Studiums zurückgezahlt werden muss. Internationale Studierende ohne Fluchthintergrund haben nur in seltenen Fällen Zugriff darauf.

Die Vergabe von BAföG an internationale Studierende erfolgt nach §§8 und 61 BAföG und ist sehr komplex.

Wenden Sie sich gerne an die Studienfinanzierungsberatung, an den AStA oder das AKAFÖ, um sich über die Voraussetzungen zu informieren.

Kontaktstellen

Weitere Informationen zum BAföG als auch zu möglichen Beratungsangeboten erhalten Sie hier:

Studienfinanzierungsberatung

Kontakt AStA

Kontakt AKAFÖ

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Münzenstapel

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