Einschreibungsunterlagen Zweithörerschaft Master

Wollen sie sich an der RUB für eine Zweithörerschaft in einem Masterstudiengang einschreiben, sind zwingend die auf dieser Seite genannten Unterlagen notwendig, die Ihnen im Original vorliegen sollten. Um sicher zu gehen, dass Sie eingeschrieben werden können, halten Sie im Zweifel alle auf dieser Seite genannten Unterlagen bereit.

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Einschreibung in einen Masterstudiengang. Wollen Sie sich für andere Studiengänge oder die Promotion einschreiben, finden Sie Ihre Informationen über die Seite Immatrikulation / Einschreibung.

Eine Zweithörerschaft in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur möglich, wenn der Studiengang an Ihrer Ersthochschule keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt!

Möchten Sie sich für zulassungsfreie Fächer ein- bzw. umschreiben, dann führen Sie bitte nur die Onlineimmatrikulation unter dem folgenden Link durch

Als internationale*r Bewerber*in bewerben Sie sich bitte zunächst online bei der Zulassungsstelle.

Laden Sie diese Unterlagen zwingend im Infoportal Immatrikulation hoch

  • Zulassungsbescheid, sofern für den Studiengang/das Studienfach für das betreffende Semester eine Zulassungsbeschränkung besteht
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Examenszeugnis über das abgeschlossene Studium in Deutschland oder einem anderen Land oder Äquivalent (Abschlussbescheinigung im Original, ausgestellt vom zuständigen Prüfungsamt, aus der Fach/Fächer, Note und Abschlussdatum hervorgehen)
  • Nachweis über das obligatorische Beratungsgespräch (Bescheinigung wird durch die Fakultät/-en ausgestellt; in einigen Fällen wird der Nachweis digital an das Studierendensekretariat übermittelt)
  • gültiger Personalausweis/ ID Card / Reisepass
  • aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule für das Semester, in das Sie sich an der Ruhr-Universität Bochum als Zweithörer*in immatrikulieren möchten. Aus der Studienbescheinigung müssen Ihr aktueller Studiengang und die Hochschul- bzw. Fachsemesterzahl(en) hervorgehen
  • Exmatrikulationsbescheinigung einschließlich Studienbescheinigung, aus der Ihr bisheriger Studiengang (bzw. bisherige Studiengänge) und die Hochschul- bzw. Fachsemesterzahl(en) hervorgehen
  • Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisherigen Einschreibungen im Bundesgebiet, aus denen Studiengang (bzw. Studiengänge), Hochschul- und Fachsemester hervorgehen.

Folgende Unterlagen sind je nach Fall notwendig

  • ggf. Dienstzeitbescheinigung über den abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst oder das freiwillige soziale/ ökologische Jahr oder den Entwicklungsdienst, wenn es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt und Sie mindestens 6 Monate einen anerkannten Dienst im Sinne des Gesetzes in der Bundesrepublik Deutschland geleistet haben.

    (Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste)
  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. DSH-2, Testdaf 16 Punkte oder Goethe Zertifikate ZOP, DSD, KDS), wenn Sie EU-Ausländer*-in sind
  • Einstufungsbescheinigung durch die zuständige Fachberatung, wenn Sie sich in ein höheres Fachsemester einschreiben möchten (nicht notwendig im Fach Rechtswissenschaft)

Außerdem wichtig

Für Ihren Studienausweis

Bei einer Neueinschreibung laden Sie bitte ein aktuelles Passfoto für den Studierendenausweis als JPG- oder PNP-Datei hoch.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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