Studierendensekretariat / Immatrikulation
Wichtiger Hinweis:

Das Immatrikulationsbüro ist in der Weihnachts- und Neujahrszeit vom 23.12.2024 bis einschließlich zum 03.01.2025 telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar. Die persönliche Sprechstunde entfällt ebenfalls in diesem Zeitraum.

Sie erreichen uns wieder ab dem 06.01.2025. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Immatrikulation / Einschreibung

Um an der RUB zu studieren, müssen Sie sich frist- und formgerecht einschreiben. Dazu registrieren Sie sich in unserem Bewerbungs- und Einschreibungsportal und laden anschließend Ihre Unterlagen hoch.

Um korrekt geleitet zu werden, wählen Sie bitte aus, wofür Sie sich einschreiben möchten:

Zulassungsfreie Studiengänge (Bachelor, MagisterTheologiae, Staatsexamen, Master)
Alle Infos zur Einschreibung
Zulassungsbeschränkte Studiengänge (Bachelor, MagisterTheologiae, Staatsexamen, Master)
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Informationen zur Krankenversicherungsbescheinigung

Studienbewerber*innen, die sich an der Ruhr-Universität Bochum einschreiben, benötigen zur Immatrikulation einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung. Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich keine Papierbescheinigungen mehr ausgestellt bzw. anerkannt werden. Die Meldung muss zwingend digital an uns übermittelt werden.

  • Gesetzlich krankenversicherte Studierende beantragen rechtzeitig vor der Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse meldet der Ruhr-Universität dann digital sämtliche benötigte Daten und Sie müssen nichts weiter veranlassen. Möglicherweise fragt die Krankenkasse nach einer Absendenummer. Diese lautet H0002220.
    Eine Liste der Betriebsnummern der Krankenkassen finden Sie hier.
  • Privat krankenversicherte Studierende, die dies auch während des Studiums bleiben möchten, benötigen eine sogenannte Befreiungsbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse oder von einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse (falls Sie noch nie gesetzlich versichert waren). Eine Bescheinigung der privaten Versicherung alleine reicht nicht aus. Sie müssen sich in jedem Fall an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, damit diese Ihnen die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bescheinigt. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt die benötigte Bescheinigung digital an die Ruhr-Universität. Kümmern Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig vor der Antragstellung um die benötigte Bescheinigung und lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse zu den Formalitäten beraten. Möglicherweise fragt die Krankenkasse nach einer Absendenummer. Diese lautet H0002220
  • In Zweifelsfällen (etwa wenn Sie im Ausland versichert sind) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland beraten.

Wechseln Sie im Laufe Ihres Studiums Ihre Krankenkasse, zeigen Sie dies umgehend dem Studierendensekretariat an, indem Sie eine neue Versicherungsbescheinigung vorlegen. Weiterführende Informationen zur Krankenversicherung im Studium finden Sie hier.

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