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Erfassen Sie Ihre Daten in der Onlineimmatrikulation.
Jede Session der Onlineimmatrikulation ist 60 Minuten gültig. Halten Sie daher die notwendigen Unterlagen bereit. Listen der benötigten Dokumente finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wenn Sie Bildungsinländer*in sind, also eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, dann müssen Sie sich für zulassungsfreie Fächer nicht bewerben. Das gleiche gilt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben. In diesem Fall wird Ihre Hochschulzugangsberechtigung erst nach der Immatrikulations-Antragstellung geprüft.Beachten Sie bitte, dass die Online-Immatrikulation somit der Antrag auf Einschreibung ist. Für zulassungsfreie Fächer gibt es keine Platzbegrenzung und Sie haben dementsprechend, sofern Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen, den Studienplatz sicher. Geben Sie bitte auf keinen Fall mehrere Anträge gleichzeitig frei, da diese sich sonst gegenseitig blockieren. Weitere Infos zur Einschreibung finden Sie hier: FAQ - Einschreibung an der RUB
Zur Onlineimmatrikulation
- Nach Erhalt Ihrer Bestätigungsmail laden Sie Ihre Unterlagen im Infoportal Immatrikulation hoch. Grundsätzliche Informationen zu den Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Nach dem Upload der benötigten Unterlagen geben Sie Ihre Einschreibung bitte frei, da wir Ihren Antrag ansonsten nicht bearbeiten können.
Achtung: Geben Sie bitte immer nur einen einzigen Antrag auf Einschreibung über das Infoportal Immatrikulation frei, da wir Sie ansonsten nicht einschreiben können.
Zum Infoportal Immatrikulation
- Beobachten Sie aufmerksam den Stand der Bearbeitung über das Infoportal Immatrikulation. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie über das Portal und via E-Mail informiert. Das Bearbeiten Ihres Antrages kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
- Nachdem wir Sie eingeschrieben haben, erhalten Sie eine Mail mit den wichtigsten Informationen zur Zahlung des Sozialbeitrages, der Nutzung der RUB-Onlinedienste und zum weiteren Vorgehen.
Den Sozialbeitrag können Sie erst nach der Immatrikulation zahlen, jedoch sind Sie erst offiziell eingeschrieben, wenn dieser vollständig auf dem Konto der RUB eingegangen ist.