Studierendensekretariat / Immatrikulation

Hinweis

Die Online-Immatrikulation für zulassungsfreie Studiengänge für das Sommersemester 2024 ist gestartet. Auf dieser Website erhalten Sie alle Informationen zur Einschreibung.

Sofern Sie sich für ein oder mehrere zulassungsbeschränkte Studienfächer einschreiben möchten, erhalten Sie die individuelle Frist dazu auf Ihrem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Immatrikulation / Einschreibung

Ganz gleich, ob Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang entschieden oder die Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang angenommen haben: Um an der RUB zu studieren, müssen Sie sich frist- und formgerecht einschreiben. Dazu übermitteln Sie Ihre Daten über unsere Online-Immatrikulation und laden Ihre Unterlagen anschließend im Infoportal Immatrikulation hoch. Der Immatrikulationsprozess erfolgt aktuell ausschließlich online.

Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich in der Regel bis zum Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters einschreiben. Die Einschreibung für ein Sommersemester ist etwa von Mitte/Ende Januar bis zum jeweiligen Vorlesungsbeginn möglich, für ein Wintersemester von Anfang/Mitte Juli bis zum entsprechenden Vorlesungsbeginn. Der genaue Ablauf des Einschreibungsprozesses ist weiter unten auf dieser Seite beschrieben.

Haben Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und eine Zulassung erhalten, finden Sie Ihre persönliche Frist zur Einschreibung in Ihrem Zulassungsbescheid. Die Online-Immatrikulation ist ausschließlich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen möglich. Informieren Sie sich bitte eingehend über die benötigten Dokumente. Der genaue Ablauf des Einschreibungsprozesses ist weiter unten auf dieser Seite beschrieben.

Wichtig: Auch wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten und den angebotenen Studienplatz angenommen haben, müssen Sie sich innerhalb der auf Ihrem Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist einschreiben und die Unterlagen hochladen, da Ihr Studienplatzangebot ansonsten verfällt.

Erst online immatrikulieren, dann Unterlagen hochladen

Bei der Onlineimmatrikulation geben Sie Ihre Daten ein. Bei falschen oder nicht korrekt getätigten Angaben kann eine Einschreibung nicht garantiert werden. Prüfen Sie deshalb bitte genau, welche Angaben Sie gemacht haben.

Anschließend laden Sie im Infoportal Immatrikulation die benötigten Unterlagen hoch, die vom Studierendensekretariat geprüft werden. Informieren Sie sich bitte frühzeitig, welche Unterlagen nötig sind, damit Sie diese gegebenenfalls rechtzeitig (z.B. bei Ihrer Krankenkasse) anfordern können.

In den nun folgenden Aufklapp-Feldern finden Sie Schritt-für-Schritt-Beschreibungen des Einschreibungsprozesses:

Schritt für Schritt: Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge

  1. Erfassen Sie Ihre Daten in der Onlineimmatrikulation.

    Jede Session der Onlineimmatrikulation ist 60 Minuten gültig. Halten Sie daher die notwendigen Unterlagen bereit. Listen der benötigten Dokumente finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wenn Sie Bildungsinländer*in sind, also eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, dann müssen Sie sich für zulassungsfreie Fächer nicht bewerben. Beachten Sie bitte, dass die Online-Immatrikulation somit der Antrag auf Einschreibung ist. Für zulassungsfreie Fächer gibt es keine Platzbegrenzung und Sie haben dementsprechend, sofern Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen, den Studienplatz sicher. Geben Sie bitte auf keinen Fall mehrere Anträge gleichzeitig frei, da diese sich sonst gegenseitig blockieren. Weitere Infos zur Einschreibung finden Sie hier: FAQ - Einschreibung an der RUB

    Zur Onlineimmatrikulation

  2. Nach Erhalt Ihrer Bestätigungsmail laden Sie Ihre Unterlagen im Infoportal Immatrikulation hoch. Grundsätzliche Informationen zu den Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Nach dem Upload der benötigten Unterlagen geben Sie Ihre Einschreibung bitte frei, da wir Ihren Antrag ansonsten nicht bearbeiten können.
    Achtung: Geben Sie bitte immer nur einen einzigen Antrag auf Einschreibung über das Infoportal Immatrikulation frei, da wir Sie ansonsten nicht einschreiben können.

    Zum Infoportal Immatrikulation

  3. Beobachten Sie aufmerksam den Stand der Bearbeitung über das Infoportal Immatrikulation. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie über das Portal und via E-Mail informiert. Das Bearbeiten Ihres Antrages kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
  4. Nachdem wir Sie eingeschrieben haben, erhalten Sie eine Mail mit den wichtigsten Informationen zur Zahlung des Sozialbeitrages, der Nutzung der RUB-Onlinedienste und zum weiteren Vorgehen.
    Den Sozialbeitrag können Sie erst nach der Immatrikulation zahlen, jedoch sind Sie erst offiziell eingeschrieben, wenn dieser vollständig auf dem Konto der RUB eingegangen ist.

Schritt für Schritt: Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge

  1. Sie haben sich fristgerecht für den Wunschstudiengang bei der Zulassungsstelle beworben, einen Zulassungsbescheid für Ihr Wunschfach bekommen und den Studienplatz über das Infoportal Zulassung angenommen.

    Zum Infoportal Zulassung

  2. Innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist führen Sie die Onlineimmatrikulation durch und ergänzen Ihre Daten. Den Link zur Onlineimmatrikulation finden ebenfalls im Infoportal Zulassung. Führen Sie die Online-Immatrikulation ausschließlich über den persönlichen Link im Infoportal Zulassung durch. Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier: FAQ- Einschreibung an der RUB

    Haben Sie zwei Zulassungsbescheide und damit auch zwei Termine zur Einschreibung, gilt die frühere Frist, zu der wir Sie für beide Fächer einschreiben.
    Haben Sie einen Zulassungsbescheid für ein zulassungsbeschränktes Fach erhalten und möchten dieses mit einem zulassungsfreien Fach kombinieren, halten Sie sich an die Informationen für das zulassungsbeschränkte Fach, wir schreiben Sie dann auch für das zulassungsfreie Fach ein.
    (INFO) Wenn Sie einen Zwei-Fach-Bachelor studieren wollen und erst für eines von zwei zulassungsbeschränkten Fächern eine Zulassung erhalten haben, dann wählen Sie bei der Online-Immatrikulation für das erste zulassungsbeschränkte Fach zunächst ein weiteres zulassungsfreies Fach aus. Falls Sie später noch eine Zulassung für das zweite zulassungsbeschränkte Fach erhalten, können Sie eine Umschreibung beantragen und somit das Fach wechseln.

  3. Laden Sie Ihre Unterlagen – ebenfalls innerhalb Ihrer Einschreibefrist - im Infoportal Immatrikulation hoch – grundsätzliche Informationen zu den Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Nach dem Upload der benötigten Unterlagen geben Sie Ihre Einschreibung bitte fristgerecht frei, da wir Ihren Antrag ansonsten nicht bearbeiten können.

    Zum Infoportal Immatrikulation

  4. Das Bearbeiten Ihres Antrages kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Beobachten Sie aufmerksam den Stand der Bearbeitung über das Infoportal Immatrikulation, denn sollten Unterlagen fehlen, werden Sie über das Portal und via E-Mail informiert.
  5. Nachdem wir Sie eingeschrieben haben, erhalten Sie eine Mail mit den wichtigsten Informationen zur Zahlung des Sozialbeitrages, der Nutzung der RUB-Onlinedienste und dem weiteren Vorgehen.
    Den Sozialbeitrag können Sie erst nach der Immatrikulation zahlen, jedoch sind Sie erst offiziell eingeschrieben, wenn dieser vollständig auf dem Konto der RUB eingegangen ist.

Hochzuladende Unterlagen

Je nachdem, für welchen Studiengang und in welchen Hörerstatus Sie sich einschreiben möchten, benötigen Sie für Ihre Immatrikulation unterschiedliche Unterlagen. Laden Sie im Zweifel alle Unterlagen der auf Sie zutreffenden unten stehenden Liste im Infoportal Immatrikulation hoch, um Ihre Einschreibung sicherzustellen. Fälschlicherweise nicht hochgeladene Unterlagen können zur Ablehnung Ihres Antrages führen.

Achten Sie unbedingt darauf, alle Unterlagen vollständig einzureichen, da wir Ihnen eine eventuell nötige Fristverlängerung nicht garantieren können.

Übersicht der benötigten Dokumente

Prüfen Sie bitte genau, zu welcher Bewerbungsgruppe Sie gehören und wählen die entsprechende Liste aus.

Informationen zur Krankenversicherungsbescheinigung

Studienbewerber*innen, die sich an der Ruhr-Universität Bochum einschreiben, benötigen zur Immatrikulation einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung. Das Verfahren zur Übermittlung der Versicherungsbescheinigung hat sich zum 01.01.2022 geändert. Die Meldung wird direkt von der Versicherung an die Hochschule übermittelt. Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich keine Papierbescheinigungen mehr ausgestellt bzw. anerkannt werden.

  • Gesetzlich krankenversicherte Studierende beantragen rechtzeitig vor der Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse meldet der Ruhr-Universität dann digital sämtliche benötigte Daten und Sie müssen nichts weiter veranlassen. Möglicherweise fragt die Krankenkasse nach einer Absendenummer. Diese lautet H0002220.
    Eine Liste der Betriebsnummern der Krankenkassen finden Sie hier.
  • Privat krankenversicherte Studierende, die dies auch während des Studiums bleiben möchten, benötigen eine sogenannte Befreiungsbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse oder von einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse (falls Sie noch nie gesetzlich versichert waren). Eine Bescheinigung der privaten Versicherung alleine reicht nicht aus. Sie müssen sich in jedem Fall an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, damit diese Ihnen die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bescheinigt. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt die benötigte Bescheinigung digital an die Ruhr-Universität. Kümmern Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig vor der Antragstellung um die benötigte Bescheinigung und lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse zu den Formalitäten beraten. Möglicherweise fragt die Krankenkasse nach einer Absendenummer. Diese lautet H0002220
  • In Zweifelsfällen (etwa wenn Sie im Ausland versichert sind) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland beraten.

Wechseln Sie im Laufe Ihres Studiums Ihre Krankenkasse, zeigen Sie dies umgehend dem Studierendensekretariat an, indem Sie eine neue Versicherungsbescheinigung vorlegen. Weiterführende Informationen zur Krankenversicherung im Studium finden Sie hier.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Fragezeichens.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
FAQ Einschreibung

Nach der Einschreibung – Willkommen an der RUB!

Was Sie bereits jetzt tun können, um sich auf Ihren Studienbeginn an der Ruhr-Universität vorzubereiten, erfahren Sie bei unseren ersten Schritten zum Studienbeginn.

Informationen und Angebote für neu eingeschriebene Studierende finden Sie im Bereich

Einschreibungsordnung der RUB (aktualisierte Fassung vom 24.07.2023)
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Der Weg an die RUB
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