- dass sich die angegebenen Verfahrensergebnisse nur auf Bildungsinländer*innen und Bewerber*innen aus EU-Ländern beziehen.
- dass sich aus den Tabellen keine Prognosen über die Zulassungschancen in zukünftigen Vergabeverfahren ableiten lassen. Die Zulassungsgrenze ergibt sich in jedem Verfahren neu aus drei Variablen:
- Wie viele Bewerber*innen gibt es?
- Welche Noten bringen diese Bewerber*innen mit?
- Wie viele Studienplätze gibt es?
- dass die Anzahl der Studienplätze und die Anzahl der Bewerber*innen von Winter- zum Sommersemester meist stark abweichen. Wenn Sie sich also zu einem Wintersemester bewerben, sollten Sie sich auch die Ergebnisse der vergangenen Wintersemester anschauen.