Beratung, Nachteilsausgleiche & Serviceangebote
Die Gestaltung von Lehre und Prüfungen kann Betroffenen aufgrund der Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung dabei im Wege stehen, das eigene Potenzial zeigen zu können. Um dem entgegenzuwirken und eine Gleichbehandlung sicherzustellen, sieht das Hochschulgesetz das Mittel des Nachteilsausgleichs (NTA) vor.
Ein Nachteilsausgleich ist auf Grundlage eines Antrags immer eine individuelle Einzelfallentscheidung, bei der es zu prüfen gilt, welche Maßnahmen die konkreten Nachteile möglichst vollständig ausgleichen können.
Die Entscheidung zur Anwendung eines NTA trifft – auf Antrag der Studierenden – der zuständige Prüfungsausschussvorsitz. Dies geschieht anhand eines etablierten, transparenten Prozesses samt Antragsformular. Die Handhabung der konkreten Umsetzung des NTA liegt in der Regel in der Verantwortung der Lehrenden (vgl. Abbildung: Musterprozess).
Musterprozessdarstellung: Beantragung eines Nachteilsausgleichs.
Wir empfehlen allen Studierenden vor der (Erst-)Beantragung eine Beratung bei der RUB-Beauftragten für die Belange und Bedürfnisse der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nach Hochschulgesetz, § 62b im BZI. (www.akafoe.de/inklusion Terminvereinbarung per Mail an: bzi@akafoe.de oder telefonisch unter 0234/32-11530) In der Regel bekommen sie innerhalb von ca. 2 Wochen einen Termin zur Beratung.
Sollten Sie Beratung zu technischen Hilfsmitteln benötigen, unterstützt Sie IT.Services (Tel.: 0234 32 28882, sebastian.frassa@ruhr-uni-bochum.de).
Ein Nachteilsausgleich erfolgt nur auf schriftlichen Antrag durch die Studierenden.
Studierende können dazu den Musterantrag nutzen. Zudem muss ein ärztliches Zeugnis oder ein anderes geeignetes Dokument eingeholt werden, was mit hohem Zeitaufwand verbunden sein kann. Ein Antrag ist rechtzeitig, vor einer Prüfungs- bzw. Studienleistung, zu stellen. Der ausgefüllte Antrag muss an den Vorsitzende*n des zuständigen Prüfungsausschusses/ gemeinsamen Prüfungsausschuss geschickt werden. Wir empfehlen Studierenden zu Beginn des Studiums/Semesters Ihre Bedarfe (z.B. technische Hilfsmittel) rechtzeitig zu kommunizieren!
Eine Entscheidung und Mitteilung durch den Prüfungsausschuss erfolgt in der Regel innerhalb einer Frist von 2 Wochen.
Studierende sollten (bewilligte) Maßnahmen rechtzeitig mit dem*der Prüfer*in besprechen, damit die Umsetzung zum Prüfungstermin erfolgen kann.
Studierende sind nicht für die Organisation (Raumbuchung etc.) des NTA verantwortlich!
Lehrende/Fakultäten, die Unterstützung bei der Koordination brauchen, können sich an Kontaktstelle barrierefreie Prüfung (KoBaP) wenden.
Für den Fall, dass erbrachte Nachweise und das Begehr der Studierenden inkongruent erscheinen, ist der Prüfungsausschussvorsitz vor einer Entscheidungsfindung angehalten, die Beauftragte für die Belange der Studierenden mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zu Rate zu ziehen, um sowohl eine ungerechtfertigte Bevorteilung zu vermeiden als auch eine diskriminierungsfreie Handhabung zu gewährleisten.
Studierende sollten sich bereits vor der Beantragung eines Nachteilsausgleichs an die Inklusionsberatung des BZI wenden und beraten lassen.
Im Zusammenhang mit technischen Hilfsmitteln hilft zudem zusätzlich eine Beratung bei IT.SERVICES (Lehr- und Lernunterstützung).
Für die konkrete Beantragung des Nachteilsausgleichs wird die Nutzung des Formulars „Antrag auf Nachteilsausgleich bei Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung“ dringend empfohlen. Für die Einreichung von geeigneten Nachweisen steht ebenfalls eine Vorlage „Ärztliches Zeugnis“ zur Verfügung, zu dessen Verwendung ebenfalls geraten wird.
Lehrende (ggf. auch Sekretariate und Prüfungsämter) wenden sich für Informationen und Unterstützung zum Thema Nachteilsausgleich und deren Umsetzung bitte an die Kontaktstelle Barrierefreie Prüfungen (KoBaP), die als „single point of contact“ fungiert und als Schnittstelle zu weiteren Akteur*innen und Angeboten dient.
Studierende können sich zur Beratung an die RUB-Beauftragte nach HG, § 62b (Frau Kusal) im BZI wenden. Dort erhalten sie durch Frau Kusal Beratung zum Studium mit Behinderung, unter anderem zur bedarfsgerechten Form und Beantragung von Nachteilsausgleichen (NTA) sowie zu technischen Hilfsmitteln in enger Kooperation mit IT.SERVICES. Zudem gibt es im BZI barrierefreie Arbeitsplätze für Studierende.
Studierende müssen ihren Nachteilsausgleich bei den Lehrenden oder gegebenenfalls den Sekretariaten für die jeweilige Prüfung anmelden. Lehrende, Sekretariate oder Prüfungsämter können bei der Kontaktstelle Barrierefreie Prüfungen Unterstützung bei der Umsetzung erhalten. Die Kontaktstelle ist der zentrale Ansprechpartner für Lehrende in Bezug auf die Umsetzung von Nachteilsausgleichen. Sie unterstützt Lehrende bei der Raumbuchung für Nachteilsausgleiche, führt Klausuraufsichten ohne technische Hilfsmittel durch oder erläutert das Verfahren. Gegebenenfalls verweist die Kontaktstelle die Lehrenden auch weiter an die Senatsbeauftragte nach §62 im BZI oder an IT.SERVICES.
IT.SERVICES unterstützt bei der Durchführung und bei technischen Nachteilsausgleichen, führt Klausuraufsichten durch und betreut den barrierefreien PC-Pool.
Nachteilsausgleiche sind immer eine individuelle Einzelfallentscheidung, bei der es zu prüfen gilt, welche Maßnahmen die konkreten Nachteile möglichst vollständig ausgleichen können.
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim Deutschen Studierendenwerk (DSW) gibt auf ihrer Homepage eine Übersicht beispielhafter(!) Nachteilsausgleiche bei der Organisation des Studiums sowie bei Prüfungen und Leistungsnachweisen.