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Studienfinanzierung Internationale

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Studienfinanzierung für Geflüchtete

Durchschnittlich geben Studierende in Deutschland, die nicht bei ihren Eltern leben, um die 934 Euro monatlich zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten aus. Diese Summe beinhaltet die Miete, den Krankenversicherungs- und den Semesterbeitrag, Lebensmittel, Kleidung und alle weiteren monatlich anfallenden Kosten.

Um diesen Betrag zusammen zu bekommen, gibt es für geflüchtete Studierende diverse Finanzierungsmöglichkeiten, über die wir auf dieser Seite informieren möchten. Oftmals führt erst das Zusammenspiel der verschiedenen Optionen zu der Summe, die die Kosten für das Studium deckt.

Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Da die Fragen rund um die Studienfinanzierung sehr individuell sind, wird der Besuch der Studienfinanzierungsberatung in jedem Fall empfohlen. Einen Überblick über die grundlegenden Möglichkeiten bietet das Video oben. Die näheren Informationen darunter wurden gewissenhaft recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr und ersetzen nicht die persönliche Beratung.

Finanzielle Unterstützung durch die Familie

In Deutschland ist es üblich, dass Eltern ihre Kinder bis zum Ende der Ausbildung finanziell unterstützen, sofern ihnen das möglich ist.

So wird häufig das Kindergeld genutzt, um studierende Kinder direkt zu unterstützen. Eltern bekommen für ihre Kinder in der Erstausbildung bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. So ist schon ein kleiner Teil des Studiums finanziert. Geflüchtete Familien haben bei entsprechendem Aufenthaltsstatus ebenso die Möglichkeit, Kindergeld zu beziehen.

Andere Modelle der Teilfinanzierung durch die Familie sind natürlich denkbar und individuell verschieden.

Förderung durch BAföG

BAföG (Kurzbezeichnung für Bundesausbildungsförderungsgesetz) bezeichnet eine finanzielle Ausbildungsförderung, die Studierende vom Staat erhalten, sofern eine ausreichende Unterstützung durch die Eltern nicht möglich ist. Die Ausbildungsförderung wird zur Hälfte als Zuschuss gewährt, gewissermaßen "geschenkt" - und zur Hälfte als zinsloses staatliches Darlehen, das nach Beendigung des Studiums in Teilen monatlich zurückgezahlt werden muss. Der aktuelle Höchstsatz liegt bei 934 Euro; die maximale Rückzahlungssumme beträgt 10.010 Euro.

Unter welchen Umständen geflüchtete Studierende BAföG beziehen können, sind in den §8 BAföG und 61 BAföG geregelt. Dort kann man prüfen, ob der eigene Aufenthaltstitel aufgeführt ist. So kann man schon frühzeitig herausfinden, ob eine Förderung durch BAföG in Frage kommt. Die wichtigsten Kriterien sind der Aufenthaltstitel, das eigene Alter sowie die akademische Vorgeschichte.

Ansprechpartner für alle Fragen zum BAföG ist das AKAFÖ (Akademische Förderungswerk)

Eigenes Einkommen durch Nebenjobs

Hinweis: Geflüchtete und Asylberechtigte haben häufig freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Dies ist allerdings abhängig vom Aufenthaltstitel und teilweise wird eine Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigt.

In Deutschland ist es für Studierende üblich, sich mit Nebenjobs Geld dazu zu verdienen. 520 Euro oder mehr lassen sich so in der Regel erwirtschaften. Ob als studentische Hilfskraft, Minijobber im Supermarkt oder gewerblich im Promotion-Bereich: es gibt viele Möglichkeiten, neben dem Studium erwerbstätig zu werden. Ein positiver Nebeneffekt ist die Berufserfahrung, die man nebenher gewinnt und die hilfreich für die spätere Jobsuche sein kann.

Das Studium steht jedoch immer an erster Stelle! So sollte unbedingt vermieden werden, mehr als 20 Stunden wöchentlich zu arbeiten, da sonst neben dem Zeitmangel für das Studium auch Konsequenzen hinsichtlich des studentischen Krankenversicherungsbeitrags drohen.

Mehr Informationen

Stipendien für Geflüchtete

Viele Stiftungen und Organisationen führen nicht nur Förderprogramme für deutsche oder internationale Studierende, sondern auch speziell für Studierende mit Fluchthintergrund.

In Deutschland gibt es 13 Begabtenförderungswerke, die Studierende mit überdurchschnittlichen akademischen Leistungen finanziell und ideell unterstützen.

Informationen zu den Werken

Bei den Begabtenförderungswerken kann man sich über die spezifischen Möglichkeiten und Bedingungen für eine Bewerbung informieren. Zu den Begabtenförderungswerken zählen unter anderen:

An der RUB können sich besonders erfolgreiche Studierende jährlich um das sogenannte Deutschlandstipendium bewerben, welches eine monatliche Förderung von 300 Euro bietet.

Auch das International Office bietet Stipendien an, die extra auf Studierende mit Fluchthintergrund zugeschnitten sind. Die monatliche Förderungssumme beträgt bei gleichzeitigem BAföG-Bezug 300 Euro. Wenn man kein BAföG bekommt, dann kann die Förderung durch das Stipendium auch höher ausfallen.

Weitere Förderorganisationen

Für eine individuelle Stipendienberatung wenden Sie sich gerne an: studienfinanzierung@rub.de.

Aufnahme eines Studienkredits

Fallen alle anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung weg oder reichen nicht aus, gibt es für Studierende die Möglichkeit, den Lebensunterhalt über einen Studienkredit zu finanzieren. Dies ist jedoch häufig mit schwierigen Konditionen oder hohen Zinsen verbunden. Deshalb sollte die Aufnahme eines Kredites gründlich überlegt sein und der Kredit so klein wie möglich gehalten werden.

Vor der Beantragung sollte unbedingt eine unabhängige Beratung eingeholt werden, etwa bei der Studienfinanzierungsberatung der RUB: studienfinanzierung@rub.de.

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