Das Einkommen aus einem Job wird generell auf das BAföG angerechnet. Allerdings ist ein durchschnittlicher monatlicher Verdienst von 603 Euro (ab 2026; 2025 waren es 556 Euro) anrechnungsfrei. Diese Grenze gilt für Alleinstehende ohne sonstige besondere Einkommen (beispielsweise Waisenrente). Es besteht aber in jedem Fall die Verpflichtung, das BAföG-Amt über Einnahmen aus einer Beschäftigung zu informieren.