An staatlich anerkannten Hochschulen eingeschriebene Studierende, Doktoranden und Diplomanden sind nach dem Sozialgesetzbuch gesetzlich unfallversichert. Das gleiche gilt für Teilnehmende an Vor- und Ferienkursen und eingeschriebene Gasthörer.
Der Versicherungsschutz ist für Studierende beitragsfrei, die Kosten übernehmen die Länder.
Der Spitzenverband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informiert auf seinen Seiten ausführlich dazu, in welchen Fällen Studierende versichert sind.
Bei einem Unfall oder Wegeunfall, der im Zusammenhang mit dem Studium steht und eine ärztliche Behandlung erfordert, zeigen Sie diesen schnellstmöglich an, damit die Unfallkasse die notwendigen Maßnahmen bezahlen kann. Füllen Sie dazu die Unfallmeldung aus und senden Sie diese an das Sekretariat Studienfinanzierung des Akademischen Förderungswerks (AKAFÖ). Dort werden die Unfallanzeigen bearbeitet und an die Unfallkasse NRW weitergeleitet.