Sportwissenschaft Schwimmen
Sportwissenschaft Schwimmen Kopfsprung

Anmeldung Sporteignungstest

Sie müssen sich für die Teilnahme an unserem Sporteignungstest online anmelden. Wir informieren Sie an dieser Stelle rechtzeitig über die Modalitäten für die Anmeldung zum nächsten Sporteignungstest.

Die Anmeldung zum Eignungstest und die Bewerbung zum Studium sind zwei unterschiedliche Verfahren!

Termine & Fristen Sporteignungstest Sommersemester 2025

Termine & Fristen Sporteignungstest

für das Sommersemester 2025 sowie Folgesemester

  • Tag des Eignungstests
    Der Sporteignungstest findet am Freitag/ Samstag, 6./7. März 2025 statt!
  • Anmeldephase:
    2. Dezember 2024 - 30. Januar 2025 (online)
  • Abmeldefrist:
    bis zum 6. Februar 2025
  • Einreichung der ärztlichen Bescheinigung:
    online im Anmeldeverfahren bis zum 30. Januar 2025
    (Formular der Ruhr-Universität Bochum mit Stempel und Unterschrift des Arztes)
  • Abbuchung der Sporteignungstestgebühr:
    17. Februar 2025 - 21 Februar 2025
Ärztliches Attest

Außer dem vollständig ausgefüllten Onlineformular müssen Sie im Anmeldesystem eine ärztliche Bescheinigung hochladen, die Ihre uneingeschränkte Sporttauglichkeit belegt.

Verwenden Sie dazu ausschließlich das Formular der Fakultät für Sportwissenschaft der Ruhr-Uni-Bochum. Sie erhalten es im weiteren Verlauf des Anmeldevorgangs, oder können es hier herunterladen:

Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt / die Ärztin das Formular abstempelt und unterschreibt.

Die Teilnahme an der Eignungsfeststellung ist nur dann möglich, wenn das vollständig ausgefüllte Online-Anmeldeformular und die ärztliche Bescheinigung online zur Verfügung stehen.

Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein!

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr (60,- Euro) wird per Bankeinzug abgebucht (Angaben siehe Online-Anmeldung). Gesonderte Überweisungen an die RUB werden nicht akzeptiert (führen zur Streichung der Anmeldung!).

Rückerstattung der Sporteignungstestgebühr bei Einschreibung

Zum Sportstudium zugelassenen Bewerber*innen wird die Teilnahmegebühr nach der Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum auf Antrag erstattet (s. amtliche Bekanntmachung-Nr. 1470).
Der Rückerstattungsantrag ist innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit (mit der aktuellen Studienbescheinigung) einzureichen an:
Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Sportwissenschaft, Monika Holstein, Gesundheitscampus-Nord 10, 44801 Bochum

Am Tag des Eignungstests
  • Der Organisationsplan und der genaue Ablauf wird ca. zwei Wochen vor dem Beginn des Eignungstests auf die Homepage gestellt und Ihnen per E-mail mit weiteren relevanten Informationen zugeschickt.
  • Mitzubringen sind: Personalausweis, Sportbekleidung, Schläger für das Rückschlagspiel und ein Schuhwerk für Halle und Draußen.
  • Beginn ist um 8:00 Uhr. Der Tag endet um ca. 18:00 Uhr mit der Ausgabe der Bescheinigungen.
Abmeldung

Abmeldung

Die Abmeldefrist beträgt 7 (sieben) Tage nach Ende der Anmeldefrist.
Bei Rücktritt oder Versäumnis nach Ablauf der Abmeldefrist werden 40 Euro der geleisteten TN-Gebühr auf begründeten Antrag erstattet.
Dazu sind die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten triftigen Gründe schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen.
Bei Krankheit wird die Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests verlangt.

Der Antrag auf Erstattung ist bis spätestens 7 (sieben) Tage nach Durchführung der Eignungsfeststellungsprüfung an den*die Dekan*in der Fakultät für Sportwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum (Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Sportwissenschaft, Dekanat, Gesundheitscampus-Nord 10, 44801 Bochum) zu stellen.

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