Der Sporteignungstest für das Sommersemester 2021 findet vom 17. bis 19.02.2021 statt.
Eine Anmeldung ist nur vom 12.10. - 10.12.2020 möglich.
Das ärztliche Attest muss bis zum 18.12.2020 der Fakultät vorliegen, es gilt nicht der Poststempel.
Sie müssen sich für die Teilnahme an unserem Sporteignungstest online anmelden. Wir informieren Sie an dieser Stelle rechtzeitig über die Modalitäten für die Anmeldung zum nächsten Sporteignungstest.
Die Anmeldung zum Eignungstest und die Bewerbung zum Studium sind zwei unterschiedliche Verfahren!
Der Sporteignungstest für das Sommersemester 2021 findet vom 17. bis 19.02.2021 statt.
Eine Anmeldung ist nur vom 12.10. - 10.12.2020 möglich.
Das ärztliche Attest muss bis zum 18.12.2020 der Fakultät vorliegen, es gilt nicht der Poststempel.
Außer dem vollständig ausgefüllten Onlineformular müssen Sie der Fakultät eine ärztliche Bescheinigung übermitteln, die Ihre uneingeschränkte Sporttauglichkeit belegt. Dieses erhalten Sie im Ende des Anmeldevorgangs, oder sie laden es sich auf deutsch oder englisch herunter.
Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt / die Ärztin das Formular abstempelt und unterschreibt.
Die Teilnahme an der Eignungsfeststellung ist nur dann möglich, wenn das vollständig ausgefüllte Online-Anmeldeformular und die ärztliche Bescheinigung an der Fakultät für Sportwissenschaft vorliegen. Zum Zeitpunkt der Einreichung darf sie nicht älter als drei Monate sein!
Eingangsfrist: Bis zum 18.12.2020 muss das ärztliche Attest der Fakultät vorliegen, es gilt nicht der Poststempel.
Die Teilnahmegebühr (60,- Euro) wird per Bankeinzug abgebucht (Angaben siehe Online-Anmeldung). Gesonderte Überweisungen an die RUB werden nicht akzeptiert (führen zur Streichung der Anmeldung!).
Rückerstattung der Sporteignungstestgebühr bei Einschreibung
Zum Sportstudium zugelassenen Bewerber*innen wird die Teilnahmegebühr nach der Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum auf Antrag erstattet (s. amtliche Bekanntmachung-Nr. 1253).
Der Rückerstattungsantrag ist innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit (mit der aktuellen Studienbescheinigung) einzureichen an:
Monika Holstein, LFB Sportarten und Bewegungsfelder, Raum: 2.132.
Eine Abmeldung von der Sporteignungsprüfung ist aus Krankheitsgründen und in Ausnahmefällen (z.B. Abiturprüfungen) möglich und muss unverzüglich vor dem Eignungstest erfolgen.
Senden Sie hierzu umgehend eine E-Mail an sporteignungstest@rub.de mit folgenden Angaben und Unterlagen: