Wohngeld soll Haushalten mit geringem Einkommen als Wohnkostenzuschuss helfen. Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten.
Der Ausschluss von Studierenden gilt auch, wenn sie tatsächlich keine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle.
Studierende können Wohngeld beantragen, wenn:
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, ist abhängig von der Höhe der Kaltmiete und Anzahl sowie Einkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Wenn klassische Finanzierungsmöglichkeiten wegfallen oder schlicht nicht ausreichen, gibt es oft weitere Mittel und Wege. Gerade hier ist es ratsam, die Studienfinanzierungsberatung in Anspruch zu nehmen.