Wohngeld

Wohngeld soll Haushalten mit geringem Einkommen als Wohnkostenzuschuss helfen. Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten.

Der Ausschluss von Studierenden gilt auch, wenn sie tatsächlich keine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle.

Voraussetzungen für Wohngeld

Studierende können Wohngeld beantragen, wenn:

  • sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch (mehr) haben, etwa weil sie ein Zweitstudium absolvieren, die Regelstudienzeit überschritten haben oder nach einem späten Fachrichtungswechsel nicht mehr gefördert werden können
  • sie mit ihrer*m Partner*in, ihrem/n Kind(ern) oder einem anderen Familienmitglied zusammenleben, sofern genannte Person nicht vom Wohngeld ausgeschlossen ist, weil sie zum Beispiel ALG II oder Sozialgeld bezieht
  • sie - im Gegensatz zum regulären BAföG - BAföG als Volldarlehen erhalten ("Hilfe zum Studienabschluss")

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, ist abhängig von der Höhe der Kaltmiete und Anzahl sowie Einkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Sonderfällen

Wenn klassische Finanzierungsmöglichkeiten wegfallen oder schlicht nicht ausreichen, gibt es oft weitere Mittel und Wege. Gerade hier ist es ratsam, die Studienfinanzierungsberatung in Anspruch zu nehmen.

  • Bürgergeld

    Studierende, die sich in einer BAföG-förderungsfähigen Ausbildung befinden, sind grundsätzlich vom Bürgergeld ausgeschlossen, selbst wenn sie keine Förderung nach dem BAföG erhalten. Nur in wenigen Ausnahmefällen kommen für Studierende Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder "Hartz IV") und andere Sozialleistungen in Frage.

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