Mit der Überbrückungshilfe können Studierende (auch internationale!) jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020, solange die pandemiebedingte Notlage fortbesteht, erhalten. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen und muss NICHT zurück gezahlt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt und jeden Monat erneut nachgewiesen werden:
- Einschreibung als ordentliche Studierende (nicht beurlaubt, kein Gasthörer etc.)
- pandemiebedingte Notlage durch Wegfall/Reduzierung des Nebenjobs oder des Unterhalts aufgrund von Corona
- es muss mit einem erfolgreichen Abschluss des Studiums zu rechnen sein
Die Beantragung ist auch bei gleichzeitigem Bezug von BAföG, Krediten, Stipendien etc. möglich, sofern man sich trotz dieser anderen Finanzierungsquellen nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befindet. Die Überbrückungshilfe kann online bis zum letzten Tag eines Monats beantragt werden. Wer also noch am 30. Juni 2020 den Antrag stellt, kann nach dessen Überprüfung für Juni die Überbrückungshilfe erhalten. Das AKAFÖ kann allerdings aus technischen Gründen frühestens ab dem 25. Juni mit der Bearbeitung und Auszahlung beginnen.
Antragsberechtigt sind, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, ausdrücklich auch:
- internationale Studierende
- Studierende über der Regelstudienzeit
- Studierende in einem Zweitstudium
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihrem Kontostand am Vortag der Antragstellung. Wer allerdings mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, kann sich die Mühe sparen, die Überbrückungshilfe ist nur für akute Notlagen gedacht.
Aber Vorsicht, es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Überbrückungshilfe.
Weitere Informationen finden sich beim AKAFÖ, welches für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung zuständig ist.
Das BMBF hat außerdem eine Hotline eingerichtet und ein ausführliches FAQ zur Verfügung gestellt.