- Zinsloses Volldarlehen
- Aufnahme spätestens 12 Monate nach Ende der (verlängerten) Förderungshöchstdauer im BAföG
- Förderungsdauer maximal 12 Monate
- Prüfungsamt muss Möglichkeit zum Studienabschluss innerhalb dieser Dauer bescheinigen
- Studierende müssen belegen, dass sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Regelstudienzeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden können
- Ansonsten gleiche Voraussetzungen und Förderungshöhe wie beim BAföG
- Rückzahlung erfolgt im Anschluss an die Tilgung der „normalen“ BAföG-Schulden