Hilfe zum Studienabschluss durch BAföG-Darlehen
Studierende, die ihr Studium nicht innerhalb der BAföG-Förderhöchstdauer beenden, können gemäß § 15 Abs. 3a BAföG die sogenannte Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Dies gilt auch, wenn vorher bereits eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer stattgefunden hat oder wenn vorher noch nie BAföG bezogen wurde.
Studierende, die diese Studienabschlusshilfe beziehen und aufgrund der Verlegung des Vorlesungsbeginns oder aufgrund von Einreisebeschränkungen ihr Studium nicht wie geplant innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen können, erhalten die Studienabschlusshilfe auch während der pandemiebedingten Einschränkungen weiter.
Allerdings gilt: Bietet die Ausbildungsstätte Online-Lernangebote statt Präsenzunterricht/-vorlesungen an, sind die BAföG-Geförderten – auch die Empfänger der Studienabschlusshilfe - verpflichtet, entsprechend ihrer Möglichkeiten von diesem Angebot Gebrauch zu machen!