Darlehen und Kredite
Kreditantrag

Darlehen und Kredite

Fallen alle anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung weg oder reichen nicht aus, gibt es für Studierende die Möglichkeit, den Lebensunterhalt über einen Studienkredit zu finanzieren.

Neben verschiedenen staatlichen Kreditangeboten für Studierende durch die KfW-Bank gibt es auch Angebote privater Banken und Sparkassen. Generell sind Studierende gut beraten, die Aufnahme eines Kredites gründlich zu überlegen und den Kredit so klein wie möglich zu halten. Zudem ist es wichtig, sich über die Konditionen der einzelnen Anbieter genau zu informieren und Angebote zu vergleichen.

Vor der Beantragung

... sollte unbedingt eine unabhängige Beratung eingeholt werden, etwa bei der Studienfinanzierungsberatung der RUB.

Zur Studienfinanzierungsberatung
Kontakt & Sprechzeiten

Hilfe zum Studienabschluss durch BAföG­-Darlehen

Studierende, die ihr Studium nicht innerhalb der BAföG-Förderhöchstdauer beenden, können gemäß § 15 Abs. 3a BAföG die sogenannte Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Dies gilt auch, wenn vorher bereits eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer stattgefunden hat oder wenn vorher noch nie BAföG bezogen wurde.

Studierende, die diese Studienabschlusshilfe beziehen und aufgrund der Verlegung des Vorlesungsbeginns oder aufgrund von Einreisebeschränkungen ihr Studium nicht wie geplant innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen können, erhalten die Studienabschlusshilfe auch während der pandemiebedingten Einschränkungen weiter.

Allerdings gilt: Bietet die Ausbildungsstätte Online-Lernangebote statt Präsenzunterricht/-vorlesungen an, sind die BAföG-Geförderten – auch die Empfänger der Studienabschlusshilfe - verpflichtet, entsprechend ihrer Möglichkeiten von diesem Angebot Gebrauch zu machen!

Auf einen Blick
  • Zinsloses Volldarlehen
  • Aufnahme spätestens 12 Monate nach Ende der (verlängerten) Förderungshöchstdauer im BAföG
  • Förderungsdauer maximal 12 Monate
  • Prüfungsamt muss Möglichkeit zum Studienabschluss innerhalb dieser Dauer bescheinigen
  • Studierende müssen belegen, dass sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Regelstudienzeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden können
  • Ansonsten gleiche Voraussetzungen und Förderungshöhe wie beim BAföG
  • Rückzahlung erfolgt im Anschluss an die Tilgung der „normalen“ BAföG-Schulden

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

Der Bildungskredit ermöglicht Studierenden in fortgeschrittenen Phasen des Studiums eine (zusätzliche) Finanzierung.

Voraussetzungen, Leistungen und Tilgung
  • Alter bei Beantragung: 18 bis 35 Jahre. Keine Förderung über das 35. Lebensjahr hinaus
  • Beantragung bis Ende des 12. Hochschulsemesters
  • Die Vorprüfung/Physikum bzw. ansonsten die Leistungen des ersten Studienjahres müssen vollständig erbracht sein, ansonsten keine Leistungsnachweise erforderlich
  • Kreditvolumen zwischen 1.000 und 7.200 Euro
  • Wahlweise bis zu 24 Monatsraten i.H.v. 100, 200 oder 300 Euro oder einmalige Abschlagzahlung von max. 3.600 Euro
  • Variable Verzinsung: der Zinssatz wird halbjährlich angepasst
  • Günstiger Zinssatz (aktuell etwa 2,8 %)
  • Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
  • Monatliche Rückzahlungsrate: 120 Euro
  • Sondertilgungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich

Zinsfreies Studiendarlehen der DAKA

Die Darlehenskasse der Studentenwerke in NRW e.V. (DAKA) ist ein gemeinnütziger Verein, der unter Gewinnverzicht arbeitet. Er unterstützt Studierende in jeder Phase des Studiums mit einem zinslosen Darlehen. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende über ihr örtliches Studierendenwerk bei der Daka NRW beantragen. Dazu müssen sie finanziell bedürftig sein und eine*n taugliche*n Bürg*in stellen. Da das jährliche Budget der Daka ist begrenzt ist, kann es sein, dass zeitweise nicht alle Anträge (in der gewünschten Höhe) bedient werden können.

Voraussetzungen, Leistungen und Tilgung
  • Voraussetzung ist, dass man bei der Sicherung des Lebensunterhaltes auf finanzielle Hilfe angewiesen ist und eine*n Bürg*in stellen kann
  • Lebensalter und Semesterzahl spielen eine nachgeordnete Rolle
  • Maximale Darlehenssumme 12.000 Euro
  • Monatliche Förderrate flexibel gestaltbar, maximal 1.000 Euro
  • Zinsfrei, aber eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5% der letzten Rate werden zur Deckung der Verwaltungskosten einbehalten
  • Rückzahlungsbeginn i.d.R. 12 Monate nach der letzten Förderrate, kann aber bei direkt an den Bachelor anschließender Aufnahme eines Masterstudiums auf 12 Monate nach der Master-Regelstudienzeit verschoben werden
  • Monatliche Rückzahlungsrate von mindestens 150 Euro
  • Vorzeitige Sondertilgungen sind jederzeit und in jeder Höhe möglich
Weitere Informationen

Beantragung

  • Beratung und Beantragung über das AKAFÖ
  • Da das jährliche Budget der DAKA begrenzt ist, kann es sein, dass zeitweise nicht alle Anträge (in der gewünschten Höhe) bedient werden können.

Studienkredit der KfW-Bank

Die KfW-Bank bietet einen Studienkredit mit einem normalerweise relativ hohen Zinssatz für grundständige und postgraduale Studiengänge und Promotionen an.

Voraussetzungen, Leistungen und Tilgung
  • Alter zu Finanzierungsbeginn: 18 bis 44 Jahre
  • Beantragung spätestens im 10. Fachsemester
  • Kreditvolumen max. 54.600 Euro (abhängig u.a. vom Alter zu Studienbeginn)
  • Monatsrate zwischen 100 und 650 Euro
  • Variable Verzinsung: der Zinssatz wird halbjährlich angepasst, aktuell knapp 6%
  • Bachelorstudierende müssen zum Ende des 6. Fördersemesters einen Leistungsnachweis vorlegen
  • Rückzahlung beginnt 18 bis 23 Monate nach der letzten Auszahlung
  • Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate ist individuell wählbar
  • Die KfW-Bank stellt einen Tilgungsrechner zur Verfügung, den man unbedingt nutzen sollte
  • Sondertilgungen sind möglich
  • Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal der KfW-Bank unter Angabe des AKAFÖ als Vertriebspartner
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