Die Unterhaltsbeiträge richten sich vor allem nach dem Einkommen der Eltern. Für die Einigung auf einen monatlichen Betrag dient als Orientierung der jeweilige BAföG-Höchstsatz. Allerdings können die Eltern entscheiden, ob der Unterhalt in Form von Geld oder Natural-Unterhalt erbracht wird. So kann zum Beispiel vom Kind das Mitwohnen im Haus der Eltern erwartet werden.
Als staatliche Unterstützung zur Deckung der Unterhaltspflicht erhalten Eltern von Studierenden Kindergeld bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Außerdem werden gegebenenfalls Steuerfreibeträge je nach Höhe des elterlichen Einkommens gewährt.
Können die Eltern das Studium nicht finanzieren, kann unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch genommen werden.