Grundsätzlich erfolgt die Förderung in Abhängigkeit des anrechenbaren Einkommens der Eltern (Ausnahmen für elternunabhängiges BAföG siehe unten).
Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie überhaupt BAföG-berechtigt sind, füllen Sie den BAföG-Rechner gemeinsam mit Ihren Eltern aus. Wer die Daten richtig eingibt, erhält relativ zuverlässige Ergebnisse. Wichtig: BAföG wird immer nach den Einkommensverhältnissen des vorletzten Kalenderjahres berechnet.
Grundvoraussetzungen BAföG-Berechtigung
- Erststudium an staatlich anerkannter Hochschule - ein Zweitstudium wird nicht gefördert
- Studienbeginn vor dem 45. Lebensjahr (Ausnahmen zu dieser Altersgrenze siehe unten)
- Ausländische Studierende können BAföG in bestimmten Ausnahmefällen erhalten (§§ 8 und 61 BAföG, siehe unten).
- In vielen Fällen kann BAföG für einen Studienaufenthalt im Ausland gewährt werden - auch dann, wenn man kein reguläres BAföG bekommen würde.