Grundsätzlich erfolgt die Förderung in Abhängigkeit des anrechenbaren Einkommens der Eltern (Ausnahmen für elternunabhängiges BAföG siehe unten).
Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie überhaupt BAföG-berechtigt sind, füllen Sie den BAföG-Rechner gemeinsam mit Ihren Eltern aus. Wer die Daten richtig eingibt, erhält relativ zuverlässige Ergebnisse. Wichtig: BAföG wird immer nach den Einkommensverhältnissen des vorletzten Kalenderjahres berechnet.
Grundvoraussetzungen BAföG-Berechtigung
- Erststudium an staatlich anerkannter Hochschule
- Studienbeginn vor dem 30. Lebensjahr (Ausnahmen zu dieser Altersgrenze siehe unten)
- Ausländische Studierende können BAföG in bestimmten Ausnahmefällen erhalten (§ 8 BAföG, siehe unten und unter https://www.akafoe.de/finanzieren).
- In vielen Fällen kann BAföG auch für einen Studienaufenthalt im Ausland gewährt werden.