Feel free to contact us with any questions.
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Haben Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet und möchten nun ein zulassungsbeschränktes Fach studieren, so bewerben Sie sich in der Regel auf ein Zweitstudium.
Ist das Studienfach, das Sie als Zweitstudium studieren möchten, zulassungsfrei, so können Sie sich in jedem Fall zu den Einschreibfristen mit den erforderlichen Unterlagen ohne Bewerbung oder Anmeldung einschreiben bzw. im Rahmen der Rückmeldefristen ein weiteres Fach im Studierendensekretariat eintragen lassen.
Für zulassungsbeschränkte Fächer finden Sie zunächst heraus, ob Sie in die Gruppe der Zweitstudienbewerber*innen fallen:
Die Reglungen zum Zweitstudium gelten auch nicht für die weiterbildenden Master-Studiengänge, welche die Akademie der RUB anbietet.
Als Zweitstudienbewerber*in nutzen Sie wie alle Bewerber die Onlinebewerbung.
Bewerben Sie sich bitte je nach Studienfach über das RUB-Bewerbungsportal bzw. registrieren Sie sich für Studienfächer, deren Vergabe über das Dialogorientierte Serviceverfahren läuft, zunächst über hochschulstart.de.
Die Onlinebewerbung fragt die Hochschulvergangenheit aller Bewerber ab, so dass Sie in diesem Rahmen auch den notwendigen Antrag auf ein Zweitstudium stellen.
Zur Bewerbung zum Zweitstudium an der RUB wird mindestens das Zeugnis Ihres Erststudiums benötigt. Bitte laden Sie dieses im Infoportal Zulassung hoch. Ebenso können Sie eine schriftliche Begründung Ihrer Zweitstudienbewerbung im Infoportal Zulassung hochladen.
Bitte beachten Sie unten die Informationen zu den Zulassungsregelungen. Weitere Einzelheiten, speziell zu Form und Frist der benötigten Unterlagen, entnehmen Sie bitte dem Kontrollblatt, das Sie unmittelbar nach der Onlinebewerbung per Mail erhalten.
Zweitstudienbewerber*innen haben eine eigene Quote, die lediglich drei Prozent der verfügbaren Studienplätze ausmacht.
Die RUB vergibt die Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen nach den gleichen gesetzlichen Regelungen, welche die Stiftung für Hochschulzulassung bei den medizinischen Studiengängen anwendet.
Vergabe nach Messzahl: Prüfungsergebnis + Begründung
Für die Studienplatzvergabe wird ein Ranking gebildet: Maßgebend ist hier ein Punktwert, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums (es wird der Abschluss herangezogen, der für den angestrebten Abschluss qualifiziert) und der Begründung für das Zweitstudium gebildet wird.
Ergänzende Informationen zum Zweitstudium finden Sie direkt in der Vergabeverordnung NRW (Anlage3) und auf unserem Merkblatt für Zweitstudienbewerber*innen.