Application, admission, enrolment
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Second Degree Applicants

Haben Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet und möchten nun ein zulassungsbeschränktes Fach studieren, so bewerben Sie sich in der Regel auf ein Zweitstudium.

Ist das Studienfach, das Sie als Zweitstudium studieren möchten, zulassungsfrei, so können Sie sich in jedem Fall zu den Einschreibfristen mit den erforderlichen Unterlagen ohne Bewerbung oder Anmeldung einschreiben bzw. im Rahmen der Rückmeldefristen ein weiteres Fach im Studierendensekretariat eintragen lassen.

Für zulassungsbeschränkte Fächer finden Sie zunächst heraus, ob Sie in die Gruppe der Zweitstudienbewerber*innen fallen:

Bewerbe ich mich um ein Zweitstudium?

Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-/Staatsexamen-Studiengang ...

  • sind Sie Zweitstudienbewerber*in, wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihr Abschlusszeugnis vorliegt.
  • sind Sie kein*e Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie noch kein Studium abgeschlossen (Bachelor, Master, Staatsexamen...) haben, sondern lediglich ein Fach wechseln, ein weiteres Fach zusätzlich studieren möchten oder das Fach oder den Abschluss ändern.

Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Master-Studiengang ...

  • sind Sie Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie bereits einen Master, Magister, Staatsexamen oder Diplom-Abschluss (außer Diplom einer Fachhochschule) erworben haben.
  • sind Sie kein*e Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie bereits mehrere Bachelor-Abschlüsse erworben haben.

Die Reglungen zum Zweitstudium gelten auch nicht für die weiterbildenden Master-Studiengänge, welche die Akademie der RUB anbietet.

Als Zweitstudienbewerber*in nutzen Sie wie alle Bewerber die Onlinebewerbung.

Bewerbung für das Zweitstudium

Bewerben Sie sich bitte je nach Studienfach über das RUB-Bewerbungsportal bzw. registrieren Sie sich für Studienfächer, deren Vergabe über das Dialogorientierte Serviceverfahren läuft, zunächst über hochschulstart.de.

Die Onlinebewerbung fragt die Hochschulvergangenheit aller Bewerber ab, so dass Sie in diesem Rahmen auch den notwendigen Antrag auf ein Zweitstudium stellen.

Zur Bewerbung zum Zweitstudium an der RUB wird mindestens das Zeugnis Ihres Erststudiums benötigt. Bitte laden Sie dieses im Infoportal Zulassung hoch. Ebenso können Sie eine schriftliche Begründung Ihrer Zweitstudienbewerbung im Infoportal Zulassung hochladen.

Bitte beachten Sie unten die Informationen zu den Zulassungsregelungen. Weitere Einzelheiten, speziell zu Form und Frist der benötigten Unterlagen, entnehmen Sie bitte dem Kontrollblatt, das Sie unmittelbar nach der Onlinebewerbung per Mail erhalten.

Zulassungsregelungen für das Zweitstudium (Bachelor/Staatsexamen/Master of Education)

Zweitstudienbewerber*innen haben eine eigene Quote, die lediglich drei Prozent der verfügbaren Studienplätze ausmacht.

Die RUB vergibt die Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen nach den gleichen gesetzlichen Regelungen, welche die Stiftung für Hochschulzulassung bei den medizinischen Studiengängen anwendet.

Vergabe nach Messzahl: Prüfungsergebnis + Begründung

Für die Studienplatzvergabe wird ein Ranking gebildet: Maßgebend ist hier ein Punktwert, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums (es wird der Abschluss herangezogen, der für den angestrebten Abschluss qualifiziert) und der Begründung für das Zweitstudium gebildet wird.

Ergänzende Informationen zum Zweitstudium finden Sie direkt in der Vergabeverordnung NRW (Anlage3) und auf unserem Merkblatt für Zweitstudienbewerber*innen.

Der Weg an die RUB
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