Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Zweitstudium

Haben Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet und möchten nun ein zulassungsbeschränktes Fach studieren, so bewerben Sie sich in der Regel auf ein Zweitstudium.

Ist das Studienfach, das Sie als Zweitstudium studieren möchten, zulassungsfrei, so können Sie sich in jedem Fall zu den Einschreibfristen mit den erforderlichen Unterlagen einschreiben bzw. umschreiben. Dazu registrieren Sie sich bitte im RUB Portal und stellen den entsprechenden Antrag auf Ein- bzw. Umschreibung.

Für zulassungsbeschränkte Fächer finden Sie zunächst heraus, ob Sie in die Gruppe der Zweitstudienbewerber*innen fallen:

Bewerbe ich mich um ein Zweitstudium?

Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-/Staatsexamen-Studiengang ...

  • sind Sie Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung einen akkreditierten/anerkannten Studiengang (mind. dreijährig) an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.
  • sind Sie kein*e Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie noch kein Studium abgeschlossen (Bachelor, Staatsexamen...) haben, sondern lediglich ein Fach wechseln, ein weiteres Fach zusätzlich studieren möchten oder das Fach oder den Abschluss ändern.

Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Master-Studiengang ...

  • sind Sie Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie bereits einen Master, Magister, Staatsexamen oder Diplom-Abschluss (außer Diplom einer Fachhochschule) erworben haben.
  • sind Sie kein*e Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie bereits mehrere Bachelor-Abschlüsse erworben haben.

Die Regelungen zum Zweitstudium gelten auch nicht für die weiterbildenden Master-Studiengänge, welche die Akademie der RUB anbietet.

Als Zweitstudienbewerber*in nutzen Sie wie alle Bewerber die Onlinebewerbung.

Bewerbung für das Zweitstudium

Bewerben Sie sich bitte je nach Studienfach über das neue RUB Bewerbungsportal bzw. registrieren Sie sich für Studienfächer, deren Vergabe über das Dialogorientierte Serviceverfahren läuft, zunächst über hochschulstart.de.

Die Onlinebewerbung fragt die Hochschulvergangenheit aller Bewerber ab, so dass Sie in diesem Rahmen auch den notwendigen Antrag auf ein Zweitstudium stellen.

Zur Bewerbung zum Zweitstudium an der RUB wird mindestens das Zeugnis Ihres Erststudiums benötigt. Ebenso können Sie eine schriftliche Begründung Ihrer Zweitstudienbewerbung auf der Bewerbungsplattform hochladen.

Bitte beachten Sie unten die Informationen zu den Zulassungsregelungen. Weitere Einzelheiten, speziell zu Form und Frist der benötigten Unterlagen, erfahren Sie im Zuge der Bewerbung.

Zulassungsregelungen für das Zweitstudium (Bachelor/Staatsexamen/Master of Education)

Zweitstudienbewerber*innen haben eine eigene Quote, die bis zu drei Prozent der verfügbaren Studienplätze ausmacht.

Die RUB vergibt die Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen nach den gleichen gesetzlichen Regelungen, welche die Stiftung für Hochschulzulassung bei den medizinischen Studiengängen anwendet.

Vergabe nach Messzahl: Prüfungsergebnis + Begründung

Für die Studienplatzvergabe wird ein Ranking gebildet: Maßgebend ist hier ein Punktwert, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums (es wird der Abschluss herangezogen, der für den angestrebten Abschluss qualifiziert) und der Begründung für das Zweitstudium gebildet wird.

Ergänzende Informationen zum Zweitstudium finden Sie direkt in der Vergabeverordnung NRW (Anlage 1) und auf unserem Merkblatt für Zweitstudienbewerber*innen.

Der Weg an die RUB
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