Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Zweitstudium

Haben Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet und möchten nun ein zulassungsbeschränktes Fach studieren, so bewerben Sie sich in der Regel auf ein Zweitstudium.

Ist das Studienfach, das Sie als Zweitstudium studieren möchten, zulassungsfrei, so können Sie sich in jedem Fall zu den Einschreibfristen mit den erforderlichen Unterlagen einschreiben bzw. umschreiben. Dazu registrieren Sie sich bitte im RUB Portal und stellen den entsprechenden Antrag auf Ein- bzw. Umschreibung.

Für zulassungsbeschränkte Fächer finden Sie zunächst heraus, ob Sie in die Gruppe der Zweitstudienbewerber*innen fallen:

Bewerbe ich mich um ein Zweitstudium?

Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-/Staatsexamen-Studiengang ...

  • sind Sie Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung einen akkreditierten/anerkannten Studiengang (mind. dreijährig) an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.
  • sind Sie kein*e Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie noch kein Studium abgeschlossen (Bachelor, Staatsexamen...) haben, sondern lediglich ein Fach wechseln, ein weiteres Fach zusätzlich studieren möchten oder das Fach oder den Abschluss ändern.

Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Master-Studiengang ...

  • sind Sie Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie bereits einen Master, Magister, Staatsexamen oder Diplom-Abschluss (außer Diplom einer Fachhochschule) erworben haben.
  • sind Sie kein*e Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie bereits mehrere Bachelor-Abschlüsse erworben haben.

Die Regelungen zum Zweitstudium gelten auch nicht für die weiterbildenden Master-Studiengänge, welche die Akademie der RUB anbietet.

Als Zweitstudienbewerber*in nutzen Sie wie alle Bewerber die Onlinebewerbung.

Bewerbung für das Zweitstudium

Bewerben Sie sich bitte je nach Studienfach über das neue RUB Bewerbungsportal bzw. registrieren Sie sich für Studienfächer, deren Vergabe über das Dialogorientierte Serviceverfahren läuft, zunächst über hochschulstart.de.

Die Onlinebewerbung fragt die Hochschulvergangenheit aller Bewerber ab, so dass Sie in diesem Rahmen auch den notwendigen Antrag auf ein Zweitstudium stellen.

Zur Bewerbung zum Zweitstudium an der RUB wird mindestens das Zeugnis Ihres Erststudiums benötigt. Ebenso können Sie eine schriftliche Begründung Ihrer Zweitstudienbewerbung auf der Bewerbungsplattform hochladen.

Bitte beachten Sie unten die Informationen zu den Zulassungsregelungen. Weitere Einzelheiten, speziell zu Form und Frist der benötigten Unterlagen, erfahren Sie im Zuge der Bewerbung.

Zulassungsregelungen für das Zweitstudium (Bachelor/Staatsexamen/Master of Education)

Zweitstudienbewerber*innen haben eine eigene Quote, die bis zu drei Prozent der verfügbaren Studienplätze ausmacht.

Die RUB vergibt die Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen nach den gleichen gesetzlichen Regelungen, welche die Stiftung für Hochschulzulassung bei den medizinischen Studiengängen anwendet.

Vergabe nach Messzahl: Prüfungsergebnis + Begründung

Für die Studienplatzvergabe wird ein Ranking gebildet: Maßgebend ist hier ein Punktwert, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums (es wird der Abschluss herangezogen, der für den angestrebten Abschluss qualifiziert) und der Begründung für das Zweitstudium gebildet wird.

Ergänzende Informationen zum Zweitstudium finden Sie direkt in der Vergabeverordnung NRW (Anlage 1) und auf unserem Merkblatt für Zweitstudienbewerber*innen.

Medizin - Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen

Wenn Sie sich über Hochschulstart für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen im Studiengang Medizin - Staatsexamen bewerben und die Ruhr-Universität Bochum im Bewerbungsportal von Hochschulstart als erste Priorität angeben, können Sie bei uns ein Gutachten beantragen. Ihr Antrag muss mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 15.06. eines Jahres postalisch bei der RUB eingegangen sein, um die Erstellung eines Gutachtens gewährleisten zu können.

Wissenschaftliche Gründe können nur angenommen werden, wenn sich Ihre bisherigen Tätigkeiten nach dem Studium nachweislich im Verhältnis zu anderen Bewerber*innen mit gleicher Ausbildung besonders abheben, um eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne der vergaberechtlichen Bestimmungen annehmen zu können. Solche Tätigkeiten können z. B. längere Forschungszeiten als wissenschaftliche*r Assistent*in, ein abgeschlossenes Promotionsverfahren oder einschlägige Publikationen sein, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Eine bloße Absichtserklärung, in der Zukunft forschen zu wollen, reicht jedenfalls nicht aus.

Nach Ihrer Bewerbung über Hochschulstart senden Sie uns bitte, soweit vorhanden, postalisch folgende Unterlagen zum Nachweis Ihrer wissenschaftlichen Gründe zu:

  • ausgefülltes Formular von Hochschulstart: "Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen"
  • formlose Begründung zur Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Angabe der Note
  • Lebenslauf (Angaben zu Tätigkeiten/Praktika mit entsprechenden Nachweisen belegen)
  • Belege und Nachweise über Studienleistungen und andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres Zweitsstudienantrags (Arbeitsverträge, Publikationen, Beiträge, Gutachten, Empfehlungsschreiben etc.)

Die Unterlagen senden Sie bitte an folgende Postanschrift:

Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 2 - Studierendenservice & International Office
Zulassungsstelle
Universitätsstr. 150
44801 Bochum

Der Weg an die RUB
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