Zweitstudienbewerber*innen haben eine eigene Quote, die bis zu drei Prozent der verfügbaren Studienplätze ausmacht.
Die RUB vergibt die Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen nach den gleichen gesetzlichen Regelungen, welche die Stiftung für Hochschulzulassung bei den medizinischen Studiengängen anwendet.
Vergabe nach Messzahl: Prüfungsergebnis + Begründung
Für die Studienplatzvergabe wird ein Ranking gebildet: Maßgebend ist hier ein Punktwert, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums (es wird der Abschluss herangezogen, der für den angestrebten Abschluss qualifiziert) und der Begründung für das Zweitstudium gebildet wird.
Ergänzende Informationen zum Zweitstudium finden Sie direkt in der Vergabeverordnung NRW (Anlage 1) und auf unserem Merkblatt für Zweitstudienbewerber*innen.