Bei der sogenannten Minderjährigenquote handelt es sich um eine Chancenquote, über die bis zu 2% der Studienplätze vergeben werden können.
Beteiligt werden diejenigen Bewerber*innen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Bewerber*innen müssen zu Vorlesungsbeginn noch minderjährig sein,
- der Hauptwohnsitz muss bei den Eltern und in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis oder Recklinghausen liegen (Ausnahme: Bochum ist der nächstgelegene Studienort mit dem gewünschten Studienangebot).
Orientierung bietet hier die Entfernungstabelle (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 Vergabeverordnung NRW; Anlage 5)
Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Minderjährige mit ihrer Bewerbung an der RUB auf der Chancenquote für Minderjährige geführt.
Die Zulassung über die Minderjährigenquote erfolgt nur, wenn eine Zulassung über die regulären Quoten nicht erfolgen kann und man sich im zulassungsrelevanten Bereich auf der Rangliste der Minderjährigen befindet. Die Rangfolge auf dieser Minderjährigenrangliste richtet sich nach der Abiturnote.