Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Bachelor / Staatsexamen / Medizin

Abitur geschafft, und jetzt soll es an der Uni weitergehen? Nach der Ausbildung das praktische Wissen in einem Studium vertiefen? Die Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge der RUB bieten Ihnen einen Einstieg in die akademische Welt und qualifizieren gleichzeitig für den Beruf. Für reibungslose Bewerbungs- Zulassungs- und Einschreibeverfahren informieren Sie sich bitte ausführlich auf diesen Seiten.

Voraussetzungen erfüllen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) ist die grundsätzliche Voraussetzung für ein Studium gegeben. Doch auch ohne Abitur ist ein Studium nicht ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die Informationen auf den folgenden Internetseiten:

Für internationale Studieninteressierte gelten weitere Voraussetzungen für ein Studium, außerdem müssen internationale Studieninteressierte auch für zulassungsfreie Studienfächer die Onlinebewerbung ausfüllen.

Einige Fächer verlangen Nachweise über bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse, manchmal schon vor dem Start des Studiums. So müssen Sie für ein Studium der Sportwissenschaften einen bestandenen Sporteignungstest nachweisen, andere Fächer verlangen Kenntnisse in bestimmten Fremdsprachen.
Achtung: Dies kann auch für Studiengänge gelten, die zulassungsfrei sind.

Chancen einschätzen: Numerus Clausus

Falls Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Fach bzw. einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der RUB interessieren und Ihre Chancen vorab abschätzen möchten, können Sie auf der unten verlinkten Übersichtsseite die NC-Werte der letzten Vergabeverfahren einsehen.

Bitte sehen Sie die vergangenen NC-Werte lediglich als „Richtwert“, da sich der NC zu jedem Semester ändern kann.

Beachten Sie auch, dass der Vergleich der NC-Werte eines Sommersemesters ausschließlich mit den Werten der vergangenen Sommersemester sinnvoll ist. Ebenso ist der Vergleich für ein Wintersemester ausschließlich mit den NC-Werten vergangener Wintersemester sinnvoll.

Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Die Anzahl der Studienplätze ist in zulassungsbeschränkten Fächern auf eine bestimmte Kapazität begrenzt. Daher ist vorab eine Bewerbung erforderlich und aufgrund der begrenzten Anzahl der Studienplätze kann eine Zulassung nicht garantiert werden. Dabei gibt es unterschiedliche Vergabeverfahren.

Ausnahmen und Sonderregelungen im Bewerbungsverfahren

Manche Bewerbungsgruppen können ihre Chancen im Zulassungsverfahren verbessern oder haben eine eigene Quote im Zulassungsverfahren.

Haben Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet und möchten nun ein zulassungsbeschränktes Fach studieren, so bewerben Sie sich in der Regel auf ein Zweitstudium.

Nach der Bewerbung: Auf Zulassungsbescheide warten

Nach Ihrer erfolgreichen Onlinebewerbung müssen Sie sich regelmäßig im Infoportal Zulassung über den Stand Ihres Verfahrens informieren. Im Falle einer Zulassung steht Ihnen dort Ihr Zulassungsbescheid zum Download zur Verfügung und Sie müssen den Studienplatz fristgerecht annehmen.

Zum Infoportal Zulassung

Keine Zulassung erhalten? Das sind Ihre Möglichkeiten

Alternativen bereithalten

Sie haben keine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang erhalten oder rechnen sich schon im Zulassungsverfahren keine hohen Chancen aus? Setzen Sie sich frühzeitig mit den Möglichkeiten auseinander, die sich Ihnen bieten.

Koordiniertes Nachrücken (KNR) im DoSV

Sollten Sie sich für Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von Hochschulstart koordiniert werden, beworben und keine Zulassung erhalten haben, können Sie sich für ein mögliches Koordiniertes Nachrücken über Hochschulstart anmelden (Anmeldung pro Studiengang notwendig).

Falls Sie sich für das entsprechende Semester noch nicht für einen Studiengang im DoSV beworben haben, können Sie eine Neubewerbung stellen.

Ein Koordiniertes Nachrücken über Hochschulstart kann nur stattfinden, wenn nach Abschluss der Koordinierungsphase Studienplätze frei geblieben sind.

Losverfahren – die 2. Chance auf einen Studienplatz

Sollten nach den Vergabeverfahren Studienplätze frei bleiben, werden diese verlost. Um am Losverfahren teilzunehmen, müssen sich Studieninteressierte (erneut) bewerben.

Einschreibung / Umschreibung

Möchten Sie einen zulassungsfreien Studiengang studieren oder haben Sie eine Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang bekommen und angenommen, können Sie sich an der RUB einschreiben. Beachten Sie, dass auch zulassungsfreie Studiengänge Bedingungen für die Einschreibung stellen können – etwa Sprachkenntnisse , die Sie schon vor Studienbeginn nachweisen müssen. Erkundigen Sie sich genau über Ihren Wunschstudiengang.

Ganz gleich, ob Sie Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang entschieden oder die Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang angenommen haben: Um an der RUB zu studieren, müssen Sie sich fristgerecht einschreiben.

Sie studieren an der RUB und wollen ihr Studienfach oder den Studiengang wechseln? Dann müssen Sie sich nicht mehr einschreiben, sondern umschreiben lassen – ansonsten gelten für die Umschreibung die Zugangsregelungen der jeweiligen Studiengänge.

Rückfragen

Sollten Sie Rückfragen haben, sind folgende Beratungseinrichtungen der RUB für Sie da:

Fragen zu Ihrer Zulassung und Bewerbung

Fragen zu Ihrer Einschreibung

Fragen der Studienorientierung, Studienfinanzierung etc.

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