Falls Sie ausländische Zeugnisse nachweisen, wird Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor der Immatrikulation durch die Zulassungsstelle geprüft. Dieser Prozess kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester einschreiben möchten, können Sie den Antrag dazu online über das RUB Bewerbungsportal stellen. Sie müssen sich nicht vorab von der Fakultät einstufen lassen. Die Einstufung durch die Fakultät erfolgt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags über das RUB Bewerbungsportal. Allerdings empfehlen wir Ihnen trotzdem auch Kontakt zur entsprechenden Studienfachberatung aufzunehmen und sich zum Thema Einschreibung in ein höheres Fachsemester beraten zu lassen.
In folgenden Zeiträumen ist die Onlinebewerbung aktiv:
Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Immatrikulation für das 1. Fachsemester über das RUB Bewerbungsportal. Nachdem Sie eingeschrieben wurden, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Fakultät und fragen die Einstufung in ein höheres Fachsemester an. Die Fakultät wird dann dem Studierendensekretariat die Information über Ihre Umschreibung in das jeweilige höhere Fachsemester geben.
Dann stellen Sie für die Einschreibung ins höhere Fachsemester zum Wintersemester den Antrag auf Immatrikulation für das 1. Fachsemester über das RUB Bewerbungsportal. Nachdem Sie eingeschrieben wurden, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Fakultät und fragen die Einstufung in ein höheres Fachsemester an. Die Fakultät wird dann dem Studierendensekretariat die Information über Ihre Umschreibung in das jeweilige höhere Fachsemester geben.
Wenn Sie sich für ein Sommersemester einschreiben möchten, stellen Sie den Antrag auf Immatrikulation für ein höheres Fachsemester. Dann müssen Sie nicht bei der Fakultät explizit die Einstufung anfragen.
Falls Sie ausländische Zeugnisse nachweisen, wird Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor der Immatrikulation durch die Zulassungsstelle geprüft. Dieser Prozess kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stand: Dezember 2025, künftige Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Folgende Studiengänge sind in höheren Fachsemestern an der Ruhr-Universität Bochum zulassungsbeschränkt:
Im Sommersemester 2026 sind folgende Studiengänge in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt:
Biologie (Bachelor 1-Fach)
Biologie (Bachelor 2-Fächer)
Erziehungswissenschaft (Bachelor 2-Fächer)
Kultur, Individuum und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)
Management and Economics (Bachelor 1-Fach)
Medienwissenschaft (Bachelor 2-Fächer)
Medizin -vorklinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)
Medizin -klinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)
Psychologie (Bachelor 1-Fach)
Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Wirtschaftswissenschaft -BWL- (Bachelor 2-Fächer)
Wirtschaftswissenschaft -VWL- (Bachelor 2-Fächer)
Die hier aufgeführten Masterstudiengänge sind in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.
Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie (Master 1-Fach)
Cognitive Science (Master 1-Fach)
Economic Policy Consulting (Master 1-Fach)
Finance, Accounting, Controlling and Taxation (FAACT) (Master 1-Fach)
Management and Economics (Master 1-Fach)
Psychologie mit Schwerpunkt Kognitive Neurowissenschaft (Master 1-Fach)
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Sales Management (Master 1-Fach)
Einige Studiengänge sind ab einem bestimmten Fachsemester nicht mehr zulassungsbeschränkt (siehe „zulassungsfrei“-Vermerk in den oberen Boxen mit der Auflistung der Fächer/Studiengänge). In diesem Fall führen Sie die Onlinebewerbung bis zum Ende der entsprechenden Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester (15.09. für ein Wintersemester / 15.03. für ein Sommersemester) durch und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Anschließend wird die Fakultät die Einstufung vornehmen. Stuft die Fakultät Sie in ein zulassungsbeschränktes Fachsemester ein, werden Sie am möglichen Vergabeverfahren im entsprechenden Fachsemester beteiligt, sofern alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden. Wenn die Fakultät Sie in ein zulassungsfreies Fachsemester einstuft, können Sie direkt den Antrag auf Immatrikulation über das RUB Bewerbungsportal stellen.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zum Bewerbungsprozess für höhere Fachsemester.
Die Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester beginnt Anfang Dezember für ein Sommersemester und Anfang August für ein Wintersemester. Die Onlinebewerbung ist bis zum 15. März (für ein Sommersemester) / 15. September (für ein Wintersemester) freigeschaltet. In diesem Zeitraum müssen Sie sich nicht nur bewerben, sondern auch alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben. Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist keine oder nicht ausreichende Unterlagen im Bewerbungsportal der RUB hochgeladen haben, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte laden Sie während der Onlinebewerbung über das Bewerbungsportal der RUB alle erforderlichen Unterlagen hoch, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, wenn in Ihrem gewünschten Studiengang freie Kapazitäten festgestellt werden und ein Vergabeverfahren durchgeführt wird.
Zur frühzeitigen Vorbereitung auf die Bewerbung in ein höheres Fachsemester, können Sie in den nachstehenden PDF-Dokumenten die benötigten Unterlagen einsehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es auch dazu in jedem Semester Änderung geben kann. Daher empfehlen wir Ihnen, im Zuge Ihrer Antragsstellung die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sicherzustellen
Unterlagen höhere Fachsemester - grundständige Studiengänge
Unterlagen höhere Fachsemester - Master
Hinweise für Hochschulortwechsler*innen / Studiengangunterbrecher*innen
Bewerber*innen, die sich um die Zuteilung eines Studienplatzes bewerben wollen, müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind oder vor diesem Zeitpunkt endgültig eingeschrieben waren.
Wenn Sie bereits Medizin (Saatsexamen) oder Rechtswissenschaft (Staatsexamen) an einer deutschen Hochschule studieren oder studiert haben, müssen Sie keine Leistungsnachweise uns Modulhandbücher, sondern lediglich Ihre aktuelle Studienbescheinigung bzw. letzte Exmatrikulationsbescheinigung dazu hochladen.
Den aktuellen Stand der Bewerbung und ggf. den Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid erhalten Sie über das Bewerbungsportal der RUB. Bescheide werden für ein Sommersemester i. d. R. bis Ende Mai und für ein Wintersemester i. d. R. bis Ende November erteilt. Im Falle einer Zulassung, führen Sie bitte auch die Onlineimmatrikulation über das Bewerbungsportal der RUB aus. Alle weiteren Informationen finden Sie im Zulassungsbescheid.