Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Höhere Fachsemester

Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester einschreiben möchten, können Sie den Antrag dazu online über das RUB Bewerbungsportal stellen. Sie müssen sich nicht vorab von der Fakultät einstufen lassen. Die Einstufung durch die Fakultät erfolgt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags über das RUB Bewerbungsportal. Allerdings empfehlen wir Ihnen trotzdem auch Kontakt zur entsprechenden Studienfachberatung aufzunehmen und sich zum Thema Einschreibung in ein höheres Fachsemester beraten zu lassen.

In folgenden Zeiträumen ist die Onlinebewerbung aktiv:

  • Zum Wintersemester:
    Zu gegebener Zeit wird hier die nächste Frist veröffentlicht.
  • Zum Sommersemester:
    Von Anfang Dezember bis zum 15. März

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Sie interessieren sich für Fächer bzw. Studiengänge, die im Sommer- und Wintersemester starten?

Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Immatrikulation für das 1. Fachsemester über das RUB Bewerbungsportal. Nachdem Sie eingeschrieben wurden, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Fakultät und fragen die Einstufung in ein höheres Fachsemester an. Die Fakultät wird dann dem Studierendensekretariat die Information über Ihre Umschreibung in das jeweilige höhere Fachsemester geben.

Sie interessieren sich für Fächer bzw. Studiengänge, die ausschließlich zum Wintersemester starten?

Dann stellen Sie für die Einschreibung ins höhere Fachsemester zum Wintersemester den Antrag auf Immatrikulation für das 1. Fachsemester über das RUB Bewerbungsportal. Nachdem Sie eingeschrieben wurden, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Fakultät und fragen die Einstufung in ein höheres Fachsemester an. Die Fakultät wird dann dem Studierendensekretariat die Information über Ihre Umschreibung in das jeweilige höhere Fachsemester geben.

Wenn Sie sich für ein Sommersemester einschreiben möchten, stellen Sie den Antrag auf Immatrikulation für ein höheres Fachsemester. Dann müssen Sie nicht bei der Fakultät explizit die Einstufung anfragen.

Hinweis für Bewerber*innen mit internationalen Zeugnissen

Falls Sie ausländische Zeugnisse nachweisen, wird Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor der Immatrikulation durch die Zulassungsstelle geprüft. Dieser Prozess kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Welche Studiengänge sind an der Ruhr-Universität Bochum in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt?

Stand: Dezember 2025, künftige Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Folgende Studiengänge sind in höheren Fachsemestern an der Ruhr-Universität Bochum zulassungsbeschränkt:

Bachelor / Staatsexamen - Sommersemester

Im Sommersemester 2026 sind folgende Studiengänge in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt:

Biologie (Bachelor 1-Fach)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im 3. und 5. Fachsemester
  • zulassungsfrei ab 3. Fachsemester

Biologie (Bachelor 2-Fächer)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 4. und 6. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im 3. und 5. Fachsemester
  • zulassungsfrei: nein

Erziehungswissenschaft (Bachelor 2-Fächer)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. bis 6. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im: -
  • zulassungsfrei: nein

Kultur, Individuum und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 3. und 4. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im: -
  • zulassungsfrei ab 5. Fachsemester

Management and Economics (Bachelor 1-Fach)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. und 3. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im: -
  • zulassungsfrei ab 4. Fachsemester

Medienwissenschaft (Bachelor 2-Fächer)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im 3. und 5. Fachsemester
  • zulassungsfrei ab 4. Fachsemester

Medizin -vorklinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. und 4. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im 3. Fachsemester
  • zulassungsfrei: nein

Medizin -klinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 4. und 6. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im 1., 3. und 5. Fachsemester
  • zulassungsfrei: nein

Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 3. und 4. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im: -
  • zulassungsfrei ab 5. Fachsemester

Psychologie (Bachelor 1-Fach)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 4. und 6. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im 3. und 5. Fachsemester
  • zulassungsfrei: nein

Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. und 3. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im: -
  • zulassungsfrei ab 4. Fachsemester

Wirtschaftswissenschaft -BWL- (Bachelor 2-Fächer)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. und 3. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im: -
  • zulassungsfrei ab 4. Fachsemester

Wirtschaftswissenschaft -VWL- (Bachelor 2-Fächer)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 3. und 4. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im: -
  • zulassungsfrei ab 5. Fachsemester
Master

Die hier aufgeführten Masterstudiengänge sind in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.

Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie (Master 1-Fach)

  • zum WiSe zulassungsbeschränkt im 3. Fachsemester
  • zum WiSe keine Aufnahme im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe zulassungsbeschränkt im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe keine Aufnahme im 3. Fachsemester

Cognitive Science (Master 1-Fach)

  • zum WiSe zulassungsbeschränkt im 3. Fachsemester
  • zum WiSe keine Aufnahme im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe zulassungsbeschränkt im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe keine Aufnahme im 3. Fachsemester

Economic Policy Consulting (Master 1-Fach)

  • zum WiSe und SoSe zulassungsbeschränkt im 2., 3. und 4. Fachsemester

Finance, Accounting, Controlling and Taxation (FAACT) (Master 1-Fach)

  • zum WiSe zulassungsbeschränkt im 3. Fachsemester
  • zum WiSe keine Aufnahme im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe zulassungsbeschränkt im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe keine Aufnahme im 3. Fachsemester

Management and Economics (Master 1-Fach)

  • zum WiSe und SoSe zulassungsbeschränkt im 2., 3. und 4. Fachsemester

Psychologie mit Schwerpunkt Kognitive Neurowissenschaft (Master 1-Fach)

  • zum WiSe zulassungsbeschränkt im 3. Fachsemester
  • zum WiSe keine Aufnahme im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe zulassungsbeschränkt im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe keine Aufnahme im 3. Fachsemester

Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

  • zum WiSe zulassungsbeschränkt im 3. Fachsemester
  • zum WiSe keine Aufnahme im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe zulassungsbeschränkt im 2. und 4. Fachsemester
  • zum SoSe keine Aufnahme im 3. Fachsemester

Sales Management (Master 1-Fach)

  • zum WiSe und SoSe zulassungsbeschränkt im 2., 3. und 4. Fachsemester

Einige Studiengänge sind ab einem bestimmten Fachsemester nicht mehr zulassungsbeschränkt (siehe „zulassungsfrei“-Vermerk in den oberen Boxen mit der Auflistung der Fächer/Studiengänge). In diesem Fall führen Sie die Onlinebewerbung bis zum Ende der entsprechenden Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester (15.09. für ein Wintersemester / 15.03. für ein Sommersemester) durch und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Anschließend wird die Fakultät die Einstufung vornehmen. Stuft die Fakultät Sie in ein zulassungsbeschränktes Fachsemester ein, werden Sie am möglichen Vergabeverfahren im entsprechenden Fachsemester beteiligt, sofern alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden. Wenn die Fakultät Sie in ein zulassungsfreies Fachsemester einstuft, können Sie direkt den Antrag auf Immatrikulation über das RUB Bewerbungsportal stellen.

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung (Bachelor / Staatsexamen und Master)

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zum Bewerbungsprozess für höhere Fachsemester.

Onlinebewerbung und rechtzeitiges Hochladen der Unterlagen

Die Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester beginnt Anfang Dezember für ein Sommersemester und Anfang August für ein Wintersemester. Die Onlinebewerbung ist bis zum 15. März (für ein Sommersemester) / 15. September (für ein Wintersemester) freigeschaltet. In diesem Zeitraum müssen Sie sich nicht nur bewerben, sondern auch alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben. Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist keine oder nicht ausreichende Unterlagen im Bewerbungsportal der RUB hochgeladen haben, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

Zur Onlinebewerbung

Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie während der Onlinebewerbung über das Bewerbungsportal der RUB alle erforderlichen Unterlagen hoch, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, wenn in Ihrem gewünschten Studiengang freie Kapazitäten festgestellt werden und ein Vergabeverfahren durchgeführt wird.

  • Zur frühzeitigen Vorbereitung auf die Bewerbung in ein höheres Fachsemester, können Sie in den nachstehenden PDF-Dokumenten die benötigten Unterlagen einsehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es auch dazu in jedem Semester Änderung geben kann. Daher empfehlen wir Ihnen, im Zuge Ihrer Antragsstellung die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sicherzustellen

Unterlagen höhere Fachsemester - grundständige Studiengänge

Unterlagen höhere Fachsemester - Master

Hinweise für Hochschulortwechsler*innen / Studiengangunterbrecher*innen

Bewerber*innen, die sich um die Zuteilung eines Studienplatzes bewerben wollen, müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind oder vor diesem Zeitpunkt endgültig eingeschrieben waren.

Hinweis für Ortswechsler*innen und Studienunterbrecher*innen für das Staatsexamen (Medizin und Rechtswissenschaft)

Wenn Sie bereits Medizin (Saatsexamen) oder Rechtswissenschaft (Staatsexamen) an einer deutschen Hochschule studieren oder studiert haben, müssen Sie keine Leistungsnachweise uns Modulhandbücher, sondern lediglich Ihre aktuelle Studienbescheinigung bzw. letzte Exmatrikulationsbescheinigung dazu hochladen.

Zulassung und Einschreibung

Den aktuellen Stand der Bewerbung und ggf. den Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid erhalten Sie über das Bewerbungsportal der RUB. Bescheide werden für ein Sommersemester i. d. R. bis Ende Mai und für ein Wintersemester i. d. R. bis Ende November erteilt. Im Falle einer Zulassung, führen Sie bitte auch die Onlineimmatrikulation über das Bewerbungsportal der RUB aus. Alle weiteren Informationen finden Sie im Zulassungsbescheid.

Bewerbung bis Einschreibung: Der Weg an die RUB
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