Zentrale Voraussetzungen für die Schüleruni
Im Schülerstudium besuchen Schüler*innen schon während der Schulzeit einzelne Veranstaltungen an der Hochschule, um das Studium und verschiedene Fachbereiche kennenzulernen und Kompetenzen zu stärken, die für den Erfolg eines späteren Studiums maßgeblich sind.
Das Angebot richte sich regulär an Schüler*innen ab der 10. Klasse. In Ausnahmefällen werden auch jüngere Schüler*innen zugelassen. In diesem Fall ist ein Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind verpflichtend.
Ausschlaggebend ist, dass ihr Kind Unterrichtsstoff eigenständig nachholen muss, wenn für den Besuch der RUB-Veranstaltungen Unterricht versäumt wird. Dieser „Doppelbelastung" sind in der Regel leistungsstarke Schüler*innen gewachsen, die sehr engagiert sind und bereits ein hohes Maß an Eigenständigkeit mitbringen.
Diese Einschätzung liegt bei Ihnen als Eltern und bei der Schule – beide müssen sich einverstanden erklären. Die letzte Entscheidung liegt bei uns als Koordinationsstelle. Um die Eigenständigkeit unserer Schülerstudierenden sicherzustellen, läuft die Kommunikation in Sachen Schüleruni in der Regel ausschließlich über die Schüler*innen selbst, nicht über Eltern oder Lehrkräfte.