Fordern Sie Ihre Krankenkasse auf, einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus gemäß § 199a Abs. 2 SGB V an die Ruhr-Universität Bochum (Absendernummer H0002220) zu übermitteln. Prüfen Sie dabei unbedingt, ob Ihr vollständiger Name in den Angaben Ihrer Krankenkasse identisch sind mit den Angaben, die der Ruhr-Universität vorliegen.
Die Krankenkasse übermittelt uns dann digital im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) Ihren Nachweis (Meldung M10). Jegliche Form von Papiernachweisen oder PDF-Dateien können wir systembedingt nicht verarbeiten.
Bei der Online-Einschreibung
- geben Sie die Betriebsnummer Ihrer Krankenkasse an.
Betriebsnummern der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie der Seite Betriebsnummer Krankenkassen. - geben Sie Ihre Krankenversicherungsnummer an, die Sie im Regelfall auf Ihrer Versicherungskarte finden. Diese benötigen wir für den Datenabgleich mit der Krankenkasse.
- laden Sie gerne einen Scan Ihrer Versicherungskarte hoch, damit wir eventuelle Tippfehler bei der Krankenversicherungsnummer oder Betriebsnummer leichter korrigieren können.
Beachten Sie unbedingt:
- Erfolgt die digitale Meldung nicht, droht die Exmatrikulation, da Ihr Versicherungsschutz nicht nachgewiesen ist.