Einschreibungsunterlagen Bachelor Zweithörende

Wollen sie sich an der RUB für eine Zweithörerschaft in einem grundständigen Studiengang einschreiben, sind zwingend die auf dieser Seite genannten Unterlagen notwendig, die Ihnen im Original vorliegen sollten. Um sicher zu gehen, dass Sie eingeschrieben werden können, halten Sie im Zweifel alle auf dieser Seite genannten Unterlagen bereit.

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Einschreibung als Zweithörer*in in einen grundständigen Studiengang (Bachelor/Staatsexamen/Magister Theologiae). Wollen Sie sich für andere Studiengänge oder die Promotion einschreiben, finden Sie Ihre Informationen über die Seite Immatrikulation / Einschreibung.

Eine Zweithörerschaft in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur möglich, wenn der Studiengang an Ihrer Ersthochschule keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt!

Als internationale*r Bewerber*in bewerben Sie sich bitte zunächst online bei der Zulassungsstelle.

Laden Sie diese Unterlagen zwingend im Infoportal Immatrikulation hoch

  • Zulassungsbescheid, sofern für den Studiengang/das Studienfach für das betreffende Semester eine Zulassungsbeschränkung besteht
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Baccalauréat, Feststellungsprüfung etc.) und eine amtlich beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch
  • Examenszeugnis (Bachelor, Master, Diplom etc.), wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben
  • gültiger Personalausweis / Reisepass
  • aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule für das Semester, in das Sie sich an der Ruhr-Universität Bochum als Zweithörer*in immatrikulieren möchten. Aus der Studienbescheinigung müssen Ihr aktueller Studiengang und die Hochschul- und Fachsemesterzahl(en) hervorgehen
  • Zusätzlich laden Sie bitte ein kurzes formloses Schriftstück hoch, in dem Sie benennen, dass Sie eine Zweithörerschaft beantragen wollen.

Folgende Unterlagen sind je nach Fall notwendig

... wenn für einzelne Fächer fachspezifische Unterlagen erforderlich sind:

  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der französischen oder englischen Sprache, wenn es sich um einen französisch- oder englischsprachigen bzw. bilingualen Studiengang (z. B. Informatik) handelt. Informationen zu den akzeptierten Nachweisen finden Sie auf den Webseiten der Fachbereiche.
  • Bescheinigung über den erfolgreich bestandenen Sporteignungstest der RUB oder der DSHS Köln für die Studiengänge Sportwissenschaft (Bachelor)
  • Für das Fach Klassische Philologie ist ist das Latinum oder Graecum nachzuweisen (abhängig von der Wahl des Studienschwerpunkts).

Außerdem wichtig

Für Ihren Studienausweis

Bei einer Neueinschreibung laden Sie bitte ein aktuelles Foto von sich selbst für den Studierendenausweis als JPG- oder PNG-Datei hoch.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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