Bei einer Neueinschreibung laden Sie bitte ein aktuelles Foto von sich selbst für den Studierendenausweis als JPG- oder PNG-Datei hoch.
Wollen sie sich an der RUB für eine Zweithörerschaft in einem grundständigen Studiengang einschreiben, sind zwingend die auf dieser Seite genannten Unterlagen notwendig, die Ihnen im Original vorliegen sollten. Um sicher zu gehen, dass Sie eingeschrieben werden können, halten Sie im Zweifel alle auf dieser Seite genannten Unterlagen bereit.
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Einschreibung als Zweithörer*in in einen grundständigen Studiengang (Bachelor/Staatsexamen/Magister Theologiae). Wollen Sie sich für andere Studiengänge oder die Promotion einschreiben, finden Sie Ihre Informationen über die Seite Immatrikulation / Einschreibung.
Eine Zweithörerschaft in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur möglich, wenn der Studiengang an Ihrer Ersthochschule keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt!
Als internationale*r Bewerber*in bewerben Sie sich bitte zunächst online bei der Zulassungsstelle.
Bei einer Neueinschreibung laden Sie bitte ein aktuelles Foto von sich selbst für den Studierendenausweis als JPG- oder PNG-Datei hoch.