Einschreibungsunterlagen Master (national)

Wollen sie sich an der RUB für einen Masterstudiengang ein- oder umschreiben, sind zwingend die auf dieser Seite genannten Unterlagen notwendig, die Ihnen im Original vorliegen sollten. Um sicher zu gehen, dass Sie eingeschrieben werden können, halten Sie im Zweifel alle auf dieser Seite genannten Unterlagen bereit.

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Einschreibung in einen Masterstudiengang. Wollen Sie sich für andere Studiengänge oder die Promotion einschreiben, finden Sie Ihre Informationen über die Seite Immatrikulation / Einschreibung.

Laden Sie diese Unterlagen zwingend im Infoportal Immatrikulation hoch

  • Zulassungsbescheid, sofern Sie sich um Zulassung zu Ihrem gewählten Studiengang bewerben mussten. Die Einschreibung erfolgt im Regelfall über das Infoportal Zulassung.
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, High School Zeugnis, Feststellungsprüfung usw.)
  • Examenszeugnis (Bachelor/ Master/ Diplom/ Staatsexamen etc.) über das abgeschlossene Studium in Deutschland oder einem anderen Land oder Äquivalent (z.B. Abschlussbescheinigung im Original, ausgestellt vom zuständigen Prüfungsamt, aus der Fach/Fächer, Note und Abschlussdatum hervorgehen)
  • Nachweis über das obligatorische Beratungsgespräch (Bescheinigung wird durch die Fakultät/-en ausgestellt, in einigen Fällen wird der Nachweis digital an die Zulassungsstelle übermittelt)
  • gültiger Personalausweis/ Pass / ID Card
  • Exmatrikulationsbescheinigung einschließlich Studienbescheinigung, aus der Ihr bisheriger Studiengang (bzw. bisherige Studiengänge) und die Hochschul- bzw. Fachsemesterzahl(en) hervorgehen, wenn Sie bereits in Deutschland studiert haben.
  • Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisherigen Einschreibungen im Bundesgebiet, aus denen Studiengang (bzw. Studiengänge), Hochschul- und Fachsemester hervorgehen.
  • Krankenversicherungsbescheinigung (bei einer Neueinschreibung, weitere Informationen im Kasten unten)

Folgende Unterlagen sind je nach Fall notwendig

  • ggf. Dienstzeitbescheinigung über den abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst oder das freiwillige soziale/ ökologische Jahr oder den Entwicklungsdienst, wenn es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt und Sie mindestens 6 Monate einen anerkannten Dienst im Sinne des Gesetzes in der Bundesrepublik Deutschland geleistet haben.
    (Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste)
  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn Sie EU/EWR-Angehörige*r sind: z.B. DSH, TestDaF (16 Punkte), telc Deutsch C1 Hochschule oder andere: alle an der RUB akzeptieren Sprachnachweise der deutschen Sprache finden Sie unter Akzeptierte Sprachnachweise
  • Einstufungsbescheinigung durch die zuständige Fachberatung, wenn Sie sich in ein höheres Fachsemester einschreiben möchten

Außerdem wichtig

Für Ihren Studienausweis

Bei einer Neueinschreibung laden Sie bitte ein aktuelles Foto von sich selber (Hochformat) für den Studierendenausweis als JPG- oder PNG-Datei hoch.

Sozialbeitrag rechtzeitig überweisen

Der Sozialbeitrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Immatrikulation eingegangen sein. Das Studierendensekretariat veröffentlicht frühzeitig in jedem Semester die Fristen mit den aktuellen Terminen zur Rückmeldung etc. auf der Seite Semesterfristen

Informationen zur Krankenversicherungsbescheinigung

Studienbewerber*innen, die sich an der Ruhr-Universität Bochum einschreiben, benötigen zur Immatrikulation einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung. Das Verfahren zur Übermittlung der Versicherungsbescheinigung hat sich zum 01.01.2022 geändert. Die Meldung wird direkt von der Versicherung an die Hochschule übermittelt. Beachten Sie bitte, dass in der Regel keine Papierbescheinigungen mehr ausgestellt werden.

  • Gesetzlich krankenversicherte Studierende beantragen rechtzeitig vor der Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse meldet der Ruhr-Universität dann digital sämtliche benötigte Daten und Sie müssen nichts weiter veranlassen. Laden Sie bitte im Infoportal Immatrikulation dennoch einen Scan Ihrer Versichertenkarte hoch, damit wir eventuelle Verzögerungen im digitalen Meldeverfahren ausgleichen können.
  • Privat krankenversicherte Studierende, die dies auch während des Studiums bleiben möchten, benötigen eine sogenannte Befreiungsbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse oder von einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse (falls Sie noch nie gesetzlich versichert waren). Eine Bescheinigung der privaten Versicherung alleine reicht nicht aus. Sie müssen sich in jedem Fall an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, damit diese Ihnen die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bescheinigt. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt die benötigte Bescheinigung digital an die Ruhr-Universität. Kümmern Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig vor der Antragstellung um die benötigte Bescheinigung und lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse zu den Formalitäten beraten. Zusätzlich laden Sie bitte im Infoportal Immatrikulation einen Nachweis der privaten Krankenversicherung(z.B. Bescheinigung, Karte etc.) hoch.
  • In Zweifelsfällen (etwa wenn Sie im Ausland versichert sind) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland beraten.

Wechseln Sie im Laufe Ihres Studiums Ihre Krankenkasse, zeigen Sie dies umgehend dem Studierendensekretariat an, indem Sie eine neue Versicherungsbescheinigung vorlegen.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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