Abgeschlossene Aufstiegsfortbildung (etwa Meister oder Techniker)
Aufstiegsfortgebildete müssen nach der neuen BBHZVO nicht zwingend vorher eine zweijährige berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Als Voraussetzung reicht hier der Hinweis auf die abgeschlossene Aufstiegsfortbildung.
Aufstiegsfortgebildete haben einen unmittelbaren, prüfungsfreien Hochschulzugang zu allen Studiengängen der Ruhr-Universität Bochum. Ihnen stehen 3% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen zur Verfügung.
Wichtig! Für Medizin gilt die 3%-Quote nicht. Nähere Hinweise zur Bewerbung für Medizin finden Sie hier (unter Sonderregelungen für Medizin).