Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für beruflich Qualifizierte

Beruflich Qualifizierte müssen sich grundsätzlich für alle Studiengänge/-fächer schriftlich (per E-Mail) bewerben. Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Antragsformular (s. Schritt 2: schriftliche Bewerbung bei der Zulassungsstelle). Das weitere Verfahren hängt davon ab, in welche Bewerbungsgruppe die Zulassungsstelle Sie einteilt.

1. Schritt: Beraten lassen

Alle Bewerber*innen mit beruflicher Qualifizierung sollten sich frühzeitig beraten lassen.

Zum Beratungsangebot

2. Schritt: schriftliche Bewerbung bei der Zulassungsstelle (alle Bewerbungsgruppen)

Bewerbungsfristen

  • Studienbeginn im Wintersemester (Oktober): Bewerbung bis zum 1. April eines jeden Jahres
  • Studienbeginn im Sommersemester (April): Bewerbung bis zum 1. Oktober eines jeden Vorjahres

    Wichtig: Es handelt sich um gesetzliche Bewerbungsausschlussfristen.

Folgende Unterlagen gehören zu der Bewerbung

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Bewerbungsschreiben mit den Angaben des Faches/der Fächer, das/die Sie studieren möchten
  • lückenloser, tabellarischer Lebenslauf bis zum Tag der Antragstellung
  • ausführliche Darstellung des bisherigen Bildungsganges einschließlich beruflicher Fort- und Weiterbildung mit Nachweisen im Original
  • Nachweise und Urkunden, die nicht in deutscher Sprache vorgelegt werden, muss eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beigefügt werden

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit o. g. Unterlagen als PDF-Anhang innerhalb der genannten Frist per E-Mail an: zulassungsstelle@rub.de

3. Schritt: Prüfung der Unterlagen / Gruppeneinteilung (Zulassungsstelle)

Die Zulassungsstelle prüft, welche formalen Voraussetzungen Sie erfüllen und teilt Sie auf dieser Grundlage in eine Bewerbungsgruppe ein.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Prüfung einiges an Zeit in Anspruch nimmt. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, nimmt die Zulassungsstelle Kontakt zu Ihnen auf.

4. Schritt: Zugangsprüfung (nur für Bewerber*innen der Gruppe 3)

Haben Sie sich für einen oder mehrere der zulassungsbeschränkten Studiengänge beworben und wurden Sie der Bewerbungsgruppe 3 zugeordnet, müssen Sie eine Zugangsprüfung ablegen.

Diese Zugangsprüfung soll die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für die Aufnahme des Hochschulstudiums feststellen und beinhaltet Kenntnisse auf dem Niveau des Abiturs.

Die in der Zugangsprüfung erreichte Note ersetzt die Abiturnote im regulären Verfahren (Onlinebewerbung, siehe Schritt 5).

Die Zugangsprüfung wird direkt vom Fachbereich gestellt. Eine vorherige Kontaktaufnahme wird dringend empfohlen.

5. Schritt: Onlinebewerbung (für zulassungsbeschränkte Fächer)

Für zulassungsbeschränkte Fächer müssen sich alle Bewerber*innen auch online bewerben, um ihre Bewerbung erfolgreich abzuschließen.

Bewerben Sie sich online innerhalb der Fristen:

  • Bis zum 15.07. bei Studienstart im Wintersemester (Oktober)
  • Bis zum 15.01. bei Studienstart im Sommersemester (April)

Für alle 1-Fach-Studiengänge und Staatsexamen ist vorab eine Registrierung über Hochschulstart für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) erforderlich. Weiterführende Informationen zum DoSV finden Sie auf den Seiten der Zulassungsstelle oder direkt auf hochschulstart.de. Bitte beachten Sie auch die unten genannten Sonderregelungen für Medizin.

Bei der Onlinebewerbung: Note und Datum der Hochschulzulassung

RUB Bewerbungsportal

Wird bei der Bewerbung nach der (Abitur-)Note gefragt, tragen Sie bitte bei bestandener Zugangsprüfung die erzielte Note ein. Mussten Sie keine Zugangsprüfung ablegen, tragen Sie bitte die Note 4,0 ein. Das Datum ist entweder das der bestandenen Zugangsprüfung oder das Datum Ihres letzten berufsqualifizierenden Abschlusses.

Nach der Onlinebewerbung: Status checken im "Bewerbungsportal der RUB"

Nach der Onlinebewerbung müssen Sie Ihre Unterlagen nicht an die Zulassungsstelle senden. Ihr Bewerbungsstatus aktualisiert sich zeitnah im Bewerbungsportal der RUB, sobald die Zulassungsstelle Ihre Bewerbung sichten konnte.

6. Schritt: Zulassungsstatus verfolgen

Der Zulassungsbescheid für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge/Fächer wird Ihnen im Bewerbungsportal der RUB bereitgestellt. Sie müssen die Zulassung innerhalb der darin genannten Frist annehmen. Daher sollten Sie regelmäßig das Bewerbungsportal der RUB prüfen.

Erst mit dem Zulassungsbescheid ist Ihr Studienplatz sicher und Sie können sich fristgerecht für das Studium einschreiben.

7. Schritt: Einschreibung und Studienstart

Die Einschreibung ist nur innerhalb der Frist möglich, die in Ihrem Zulassungsbescheid steht. Die Einschreibung erfolgt über das Bewerbungsportal der RUB. Sobald Sie Ihren Wunschstudienplatz im Bewerbungsportal der RUB angenommen haben, erscheint dort ein Button zur Ein- bzw. Umschreibung. Darüber führen Sie bitte die Onlineimmatrikulation durch und laden anschließend alle zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen im Bewerbungsportal der RUB durch. Welche Unterlagen für die Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum benötigt werden finden Sie auf der Seite der Immatrikulation.

8. Schritt: Probestudium (nur für Bewerber*innen der Gruppe 3)

Für zulassungsfreie Studiengänge/Studienfächer müssen Sie als Bewerber*innen der Gruppe 3 keine Zugangsprüfung ablegen, aber ein Probestudium erfolgreich bestehen.

Bitte führen Sie bis Vorlesungsbeginn die Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge/Studienfächer über das Bewerbungsportal der RUB durch.

RUB Bewerbungsportal

Hier finden Sie die aktuellen Semesterfristen.

Das Probestudium umfasst vier Semester, in denen Sie jeweils mindestens 20 Credit Points (CP) erzielen müssen.​​​​​​ Das entspricht zwei Dritteln der im Studium zu erbringenden Leistungen.

Sonderregelungen für Medizin
  • Die Studienplatzvergabe in Medizin erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).
  • Bewerber*innen der Gruppe 1 können sich direkt bei Hochschulstart bewerben und nehmen dann mit einer Verfahrensnote von 4,0 teil. Die erzielte Note ersetzt die Verfahrensnote im Auswahlverfahren. Voraussetzung ist hier eine vorherige schriftliche Bewerbung bei der Zulassungsstelle der RUB innerhalb der Bewerbungsfrist.
  • Bewerber*innen der Gruppe 2 bewerben sich zunächst bei der Zulassungsstelle der RUB. Die Zulassungsstelle und die medizinische Fakultät der RUB prüfen Ihre Bewerbung auf Fachaffinität. Wird diese festgestellt, können Sie sich direkt mit der Bestätigung über die Fachaffinität bei Hochschulstart bewerben und nehmen mit einer Verfahrensnote von 4,0 am Verfahren teil. Werden Sie, nach Prüfung Ihrer Unterlagen, nicht als fachaffin eingestuft, erhalten Sie die entsprechende Information darüber und müssen an einer Zugangsprüfung teilnehmen, um am Vergabeverfahren beteiligt werden zu können.
    Optional können Bewerber*innen der Gruppe 2, die durch die RUB als fachaffin eingestuft wurden, eine Zugangsprüfung ablegen. Die in der Zugangsprüfung erzielte Note ersetzt die Verfahrensnote im Auswahlverfahren. Voraussetzung ist auch hier eine vorherige schriftliche Bewerbung bei der Zulassungsstelle der RUB innerhalb der Bewerbungsfrist.
  • Bewerber*innen der Gruppe 3 müssen eine Zugangsprüfung ablegen. Mit der daraus resultierenden Note nehmen Sie am Auswahlverfahren teil.

WICHTIGER HINWEIS für Medizin-Bewerber*innen aller drei zuvor Bewerbungsgruppen:

Zwecks Steigerung Ihrer Zulassungschancen können Sie, neben der Zugangsprüfung, ebenfalls am Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilnehmen. Bitte beachten Sie hierbei die Anmeldefristen, damit Ihr Ergebnis des TMS auch für Ihr gewünschtes Bewerbungssemester berücksichtigt werden kann. Genaue Test-Termine und dazugehörige Anmeldefristen finden Sie hier: https://www.tms-info.org/.

Studium ohne Abitur
Übersicht
Nach oben