Alle Bewerber mit beruflicher Qualifizierung sollten sich frühzeitig beraten lassen.
Beruflich Qualifizierte müssen sich grundsätzlich für alle Studiengänge schriftlich bewerben. Das weitere Verfahren hängt davon ab, in welche Bewerbergruppe die Zulassungsstelle Sie einteilt.
Alle Bewerber mit beruflicher Qualifizierung sollten sich frühzeitig beraten lassen.
Wichtig: Es handelt sich um gesetzliche Bewerbungsausschlussfristen; damit ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule maßgeblich, nicht das Datum des Poststempels.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an:
Die Zulassungsstelle prüft, welche formalen Voraussetzungen Sie erfüllen und teilt Sie auf dieser Grundlage in eine Bewerbergruppe ein.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Prüfung einiges an Zeit in Anspruch nimmt. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, nimmt die Zulassungsstelle Kontakt zu Ihnen auf.
Haben Sie sich für einen oder mehrere der zulassungsbeschränkten Studiengänge beworben und wurden Sie der Bewerbergruppe 3 zugeordnet, müssen Sie eine Zugangsprüfung ablegen.
Diese Zugangsprüfung soll die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für die Aufnahme des Hochschulstudiums feststellen und beinhaltet Kenntnisse auf dem Niveau des Abiturs.
Die in der Zugangsprüfung erreichte Note ersetzt die Abiturnote im regulären Verfahren (Online-Bewerbung, siehe Schritt 4)
Für zulassungsbeschränkte Fächer müssen sich alle Bewerber auch online bewerben, um Ihre Bewerbung erfolgreich abzuschließen.
Bewerben Sie sich online innerhalb der Fristen:
Für alle 1-Fach-Studiengänge ist vorab eine Registrierung über Hochschulstart für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) erforderlich. Weiterführende Informationen zum DoSV finden Sie auf den Seiten der Studienberatung. Beachten Sie auch unten unsere Sonderregelungen für Medizin.
Wird bei der Bewerbung nach der (Abitur-)Note gefragt, tragen Sie bitte bei bestandener Zugangsprüfung die erzielte Note ein. Mussten Sie keine Zugangsprüfung ablegen, tragen Sie bitte die Note 4,0 ein. Das Datum ist entweder das der bestandenen Zugangsprüfung oder das Datum Ihres letzten berufsqualifizierenden Abschlusses.
Nach der Online Bewerbung müssen Sie Ihre Unterlagen nicht noch einmal an die Zulassungsstelle senden. Ihr Bewerbungsstatus aktualisiert sich zeitnah im Infoportal Zulassung, sobald die Zulassungsstelle Ihre Bewerbung sichten konnte.
Der Zulassungsbescheid für zulassungsfreie Fächer wird Ihnen postalisch zugesandt.
Der Zulassungsbescheid für zulassungsbeschränkte Fächer wird Ihnen im Infoportal Zulassung bereitgestellt. Sie müssen die Zulassung innerhalb einer Frist annehmen. Daher sollten Sie regelmäßig das Infoportal Zulassung prüfen.
Erst mit dem Zulassungsbescheid ist Ihr Studienplatz sicher und Sie können sich für das Studium einschreiben.
Die persönliche Einschreibung ist nur innerhalb der Frist möglich, die in Ihrem Zulassungsbescheid steht. Bevor Sie zur persönlichen Einschreibung kommen, müssen Sie sich online immatrikulieren. Den Link dazu finden Sie ebenfalls im Zulassungsbescheid.
Für zulassungsfreie Studienfächer müssen Sie als Bewerber der Gruppe 3 keine Zugangsprüfung ablegen, aber ein Probestudium erfolgreich bestehen.
Eine Onlinebewerbung ist in diesem Fall nicht möglich. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen für ein Wintersemester voraussichtlich Anfang August und für ein Sommersemester Anfang Februar postalisch zugesandt.
Das Probestudium umfasst vier Semester, in denen Sie jeweils mindestens 20 Credit Points (CP) erzielen müssen. Das entspricht zwei Dritteln der im Studium zu erbringenden Leistungen.