Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Höhere Fachsemester

Sie erfüllen bereits die Voraussetzungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester in Ihrem Studiengang? Lassen Sie sich von der jeweiligen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum in ein höheres Fachsemester einstufen. Ist Ihr Wunschstudiengang auch in höheren Semestern zulassungsbeschränkt, müssen Sie sich zusätzlich bei der Zulassungsstelle bewerben.

Wichtiger Hinweis – Einstufung ≠ Anerkennung

Wenden Sie sich bereits frühzeitig an das Prüfungsamt Ihres Wahl-Studiengangs für eine zielführende Beratung und beachten Sie: Die Anerkennung von Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester sind zwei verschiedene Vorgänge.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern

In Studiengängen, die keiner Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern unterliegen, benötigen Sie eine schriftliche Einstufungsbescheinigung in ein höheres Fachsemester durch die Studienfachberatung / das Prüfungsamt des Studienfachs / der Studienfächer der Ruhr-Universität Bochum.

Ausnahme ist hier der Studiengang Rechtswissenschaft – Staatsexamen. Hier genügt eine Studienbescheinigung zur Einschreibung in ein zulassungsfreies Fachsemester.

Achtung: Da der Studiengang Medizin - Staatsexamen durchgehend zulassungsbeschränkt ist, finden Sie nähere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen unter dem Punkt erforderliche Unterlagen weiter unten auf dieser Seite.

Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen wenden sich bitte vorher an admission@uv.rub.de. Die weitere Vorgehensweise wird Ihnen dann vom Admission Office mitgeteilt.

Wenn Sie eine Einstufungsbescheinigung und einen deutschen Schulabschluss (deutsches Abitur) nachweisen, können Sie sich in Bochum ohne vorherige Bewerbung oder Anmeldung zu den Einschreibfristen einschreiben. Sie erhalten in diesen Fächern sicher einen Studienplatz.

Welche Studiengänge sind zum Sommersemester 2023 in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt?

Stand: Sommersemester 2023, künftige Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Folgende Studiengänge sind in höheren Fachsemestern an der Ruhr-Universität Bochum zulassungsbeschränkt:

Bachelor / Staatsexamen

Biologie (Bachelor 1-Fach)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im 3. und 5. Fachsemester
  • zulassungsfrei ab 3. Fachsemester

Biologie (Bachelor 2-Fächer)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 4. und 6. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im 3. und 5. Fachsemester
  • zulassungsfrei: nein

Erziehungswissenschaft (Bachelor 2-Fächer)

  • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. bis 6. Fachsemester
  • keine Aufnahme zum SoSe im: -
  • zulassungsfrei: nein

    Kultur, Individuum und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)

    • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 3. und 4. Fachsemester
    • keine Aufnahme zum SoSe im: -
    • zulassungsfrei ab 5. Fachsemester

    Management and Economics (Bachelor 1-Fach)

    • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. und 3. Fachsemester
    • keine Aufnahme zum SoSe im: -
    • zulassungsfrei ab 4. Fachsemester

    Medienwissenschaft (Bachelor 2-Fächer)

    • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. Fachsemester
    • keine Aufnahme zum SoSe im 3. und 5. Fachsemester
    • zulassungsfrei ab 4. Fachsemester

    Medizin -vorklinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)

    • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. und 4. Fachsemester
    • keine Aufnahme zum SoSe im 3. Fachsemester
    • zulassungsfrei: nein

      Medizin -klinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)

      • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 4. und 6. Fachsemester
      • keine Aufnahme zum SoSe im 1., 3. und 5. Fachsemester
      • zulassungsfrei: nein

      Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)

      • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 3. und 4. Fachsemester
      • keine Aufnahme zum SoSe im: -
      • zulassungsfrei ab 5. Fachsemester

      Psychologie (Bachelor 1-Fach)

      • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 4. und 6. Fachsemester
      • keine Aufnahme zum SoSe im 3. und 5. Fachsemester
      • zulassungsfrei: nein

      Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

      • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. und 3. Fachsemester
      • keine Aufnahme zum SoSe im: -
      • zulassungsfrei ab 4. Fachsemester

      Sales Engineering and Prod. Management (Bachelor 1-Fach)

      • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. Fachsemester
      • keine Aufnahme zum SoSe im: 3. und 5. Fachsemester
      • zulassungsfrei ab 3. Fachsemester

      Sportwissenschaft (Bachelor 1-Fach)

      • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. bis 6. Fachsemester
      • keine Aufnahme zum SoSe im: -
      • zulassungsfrei: nein

      Wirtschaftswissenschaft -BWL- (Bachelor 2-Fächer)

      • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2. und 3. Fachsemester
      • keine Aufnahme zum SoSe im: -
      • zulassungsfrei ab 4. Fachsemester

      Wirtschaftswissenschaft -VWL- (Bachelor 2-Fächer)

      • zum SoSe zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester: 2., 3. und 4. Fachsemester
      • keine Aufnahme zum SoSe im: -
      • zulassungsfrei ab 5. Fachsemester

      Master

      Die hier aufgeführten Masterstudiengänge sind in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.

      Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspychologie (Master 1-Fach)

      • zum WiSe zulassungsbeschränkt im 3. Fachsemester
      • zum WiSe keine Aufnahme im 2. und 4. Fachsemester
      • zum SoSe zulassungsbeschränkt im: 2. und 4. Fachsemester
      • zum SoSe keine Aufnahme im 3. Fachsemester

      Cognitive Sciene (Master 1-Fach)

      • zum WiSe zulassungsbeschränkt im 3. Fachsemester
      • zum WiSe keine Aufnahme im 2. und 4. Fachsemester
      • zum SoSe zulassungsbeschränkt im: 2. und 4. Fachsemester
      • zum SoSe keine Aufnahme im 3. Fachsemester

      Economic Policy Consulting (Master 1-Fach)

      • zum WiSe und SoSe zulassungsbeschränkt im 2., 3. und 4. Fachsemester

      Finance, Accounting, Controlling and Taxation (FAACT) (Master 1-Fach)

      • zum WiSe zulassungsbeschränkt im 3. Fachsemester
      • zum WiSe keine Aufnahme im 2. und 4. Fachsemester
      • zum SoSe zulassungsbeschränkt im: 2. und 4. Fachsemester
      • zum SoSe keine Aufnahme im 3. Fachsemester

      Management and Economics (Master 1-Fach)

      • zum WiSe und SoSe zulassungsbeschränkt im 2., 3. und 4. Fachsemester

      Psychologie mit Schwerpunkt Kognitive Neurowissenschaft (Master 1-Fach)

      • zum WiSe zulassungsbeschränkt im 3. Fachsemester
      • zum WiSe keine Aufnahme im 2. und 4. Fachsemester
      • zum SoSe zulassungsbeschränkt im: 2. und 4. Fachsemester
      • zum SoSe keine Aufnahme im 3. Fachsemester

      Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

      • zum SoSe zulassungsbeschränkt im: 2. Fachsemester
      • aktuell nur Aufnahme zum SoSe im 2. Fachsemester

      Sales Management (Master 1-Fach)

      • zum WiSe und SoSe zulassungsbeschränkt im 2., 3. und 4. Fachsemester

      Einige Studiengänge sind ab einem bestimmten Fachsemester nicht mehr zulassungsbeschränkt (siehe "zulassungsfrei"). In diesem Fall müssen Sie die entsprechende Einstufungsbescheinigung zur Einschreibung nachweisen (siehe "Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemstern").

      Bewerbung, Zulassung und Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge (Bachelor / Staatsexamen und Master)

      Für alle Studiengänge, die im entsprechenden höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind (s. Infobox), müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Zulassungsstelle der Ruhr-Universität Bochum online bewerben.

      Onlinebewerbung und rechtzeitiges Hochladen der Unterlagen

      Die Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester beginnt Anfang Februar für ein Sommersemester und Anfang August für ein Wintersemester. Die Onlinebewerbung ist bis zum 15. März (für ein Sommersemester) / 15. September (für ein Wintersemester) freigeschaltet. In diesem Zeitraum müssen Sie sich nicht nur bewerben, sondern auch alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben. Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist keine oder nicht ausreichende Unterlagen im Infoportal Zulassung hochgeladen haben, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

      Zur Onlinebewerbung

      Erforderliche Unterlagen

      Unmittelbar nach Durchführung der Onlinebewerbung, werden Sie eine Bestätigungsmail mit dem Kontrollblatt als PDF-Anhang erhalten. Dort sind alle Unterlagen aufgelistet, die zur Bewerbung benötigt werden. Bitte laden Sie diese im Infoportal Zulassung hoch, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, wenn in Ihrem gewünschten Studiengang freie Kapazitäten festgestellt werden und ein Vergabeverfahren durchgeführt wird.

      • Zur frühzeitigen Vorbereitung auf die Bewerbung in ein höheres Fachsemester, können Sie in den nachstehenden PDF-Dokumenten die benötigten Unterlagen einsehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es auch dazu in jedem Semester Änderung geben kann. Daher empfehlen wir Ihnen, im Zuge Ihrer Antragsstellung die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sicherzustellen

      Unterlagen höhere Fachsemester - grundständige Studiengänge

      Unterlagen höhere Fachsemester - Master

      Infoportal Zulassung

      Hinweise für Hochschulortwechsler*innen / Studiengangunterbrecher*innen

      Bewerber*innen, die sich um die Zuteilung eines Studienplatzes bewerben wollen, müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind oder vor diesem Zeitpunkt endgültig eingeschrieben waren.

      Hinweise für Quereinsteiger *innen

      Bewerber*innen, die nachweisen, dass ihnen Studienleistungen und/oder Studienzeiten aus einem anderen Studium oder aus einem dem gewählten Studiengang entsprechenden Studium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in ausreichendem Umfang angerechnet worden sind (sog. Quereinsteiger*innen), haben einen Anrechnungsbescheid, eine Einstufungsbescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes der hiesigen Fakultät oder die Leistungsnachweise ihrer Bewerbung beizufügen.

      Zulassung und Einschreibung

      Den aktuellen Stand der Bewerbung und ggf. den Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid erhalten Sie über das Infoportal Zulassung. Die Bescheide werden für ein Sommersemester bis Ende Mai und für ein Wintersemester bis Ende November erteilt. Im Falle einer Zulassung, führen Sie bitte auch die Onlineimmatrikulation über das Infoportal Zulassung aus. Alle weiteren Informationen finden Sie im Zulassungsbescheid.

      Bewerbung bis Einschreibung: Der Weg an die RUB
      Überblick
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