Wenden Sie sich bereits frühzeitig an das Prüfungsamt Ihres Wahl-Studiengangs für eine zielführende Beratung und beachten Sie:
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester sind zwei verschiedene Vorgänge.
Sie erfüllen bereits die Voraussetzungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester in Ihrem Studiengang? Lassen Sie sich von der jeweiligen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum in ein höheres Fachsemester einstufen. Ist Ihr Wunschstudiengang auch in höheren Semestern zulassungsbeschränkt, müssen Sie sich zusätzlich bei der Zulassungsstelle bewerben.
In folgenden Zeiträumen ist die Onlinebewerbung aktiv:
Wenden Sie sich bereits frühzeitig an das Prüfungsamt Ihres Wahl-Studiengangs für eine zielführende Beratung und beachten Sie:
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester sind zwei verschiedene Vorgänge.
In Studiengängen, die keiner Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern unterliegen, benötigen Sie eine schriftliche Einstufungsbescheinigung in ein höheres Fachsemester durch die Studienfachberatung / das Prüfungsamt des Studienfachs / der Studienfächer der Ruhr-Universität Bochum.
Wenn Sie eine Einstufungsbescheinigung und einen deutschen Schulabschluss (deutsches Abitur) nachweisen, können Sie sich in Bochum ohne vorherige Bewerbung oder Anmeldung zu den Einschreibfristen einschreiben. Sie erhalten in diesen Fächern sicher einen Studienplatz.
Ausnahme ist hier der Studiengang Rechtswissenschaft – Staatsexamen. Hier genügt eine Studienbescheinigung zur Einschreibung in ein zulassungsfreies Fachsemester.
Achtung: Der Studiengang Medizin - Staatsexamen ist durchgehend zulassungsbeschränkt, Sie finden nähere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen unter dem Punkt erforderliche Unterlagen weiter unten auf dieser Seite.
Stand: Juli 2024, künftige Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Folgende Studiengänge sind in höheren Fachsemestern an der Ruhr-Universität Bochum zulassungsbeschränkt:
Im Sommersemester 2024 sind folgende Studiengänge in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt:
Biologie (Bachelor 1-Fach)
Biologie (Bachelor 2-Fächer)
Erziehungswissenschaft (Bachelor 2-Fächer)
Kultur, Individuum und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)
Management and Economics (Bachelor 1-Fach)
Medienwissenschaft (Bachelor 2-Fächer)
Medizin -vorklinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)
Medizin -klinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)
Psychologie (Bachelor 1-Fach)
Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Sales Engineering and Prod. Management (Bachelor 1-Fach)
Sportwissenschaft (Bachelor 1-Fach)
Wirtschaftswissenschaft -BWL- (Bachelor 2-Fächer)
Wirtschaftswissenschaft -VWL- (Bachelor 2-Fächer)
Im Wintersemester 2024/25 sind folgende Studiengänge in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt:
Biologie (Bachelor 2-Fächer)
Erziehungswissenschaft (Bachelor 2-Fächer)
Kultur, Individuum und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)
Management and Economics (Bachelor 1-Fach)
Medienwissenschaft (Bachelor 2-Fächer)
Medizin -vorklinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)
Medizin -klinische- (Reformstudiengang-Staatsexamen)
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (Bachelor 2-Fächer)
Psychologie (Bachelor 1-Fach)
Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Wirtschaftswissenschaft, Ausr. Betriebswirtschaftslehre (Bachelor 2-Fächer)
Wirtschaftswissenschaft, Ausr. Volkswirtschaftslehre(Bachelor 2-Fächer)
Die hier aufgeführten Masterstudiengänge sind in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.
Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie (Master 1-Fach)
Cognitive Science (Master 1-Fach)
Economic Policy Consulting (Master 1-Fach)
Finance, Accounting, Controlling and Taxation (FAACT) (Master 1-Fach)
Management and Economics (Master 1-Fach)
Psychologie mit Schwerpunkt Kognitive Neurowissenschaft (Master 1-Fach)
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Sales Management (Master 1-Fach)
Einige Studiengänge sind ab einem bestimmten Fachsemester nicht mehr zulassungsbeschränkt (siehe "zulassungsfrei"). In diesem Fall müssen Sie die entsprechende Einstufungsbescheinigung zur Einschreibung nachweisen (siehe "Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern").
Für alle Studiengänge, die im entsprechenden höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind (s. Infobox), müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Zulassungsstelle der Ruhr-Universität Bochum online bewerben.
Die Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester beginnt Anfang Februar für ein Sommersemester und Anfang August für ein Wintersemester. Die Onlinebewerbung ist bis zum 15. März (für ein Sommersemester) / 15. September (für ein Wintersemester) freigeschaltet. In diesem Zeitraum müssen Sie sich nicht nur bewerben, sondern auch alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben. Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist keine oder nicht ausreichende Unterlagen im Infoportal Zulassung hochgeladen haben, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
Unmittelbar nach Durchführung der Onlinebewerbung, werden Sie eine Bestätigungsmail mit dem Kontrollblatt als PDF-Anhang erhalten. Dort sind alle Unterlagen aufgelistet, die zur Bewerbung benötigt werden. Bitte laden Sie diese im Infoportal Zulassung hoch, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, wenn in Ihrem gewünschten Studiengang freie Kapazitäten festgestellt werden und ein Vergabeverfahren durchgeführt wird.
Unterlagen höhere Fachsemester - grundständige Studiengänge
Unterlagen höhere Fachsemester - Master
Hinweise für Hochschulortwechsler*innen / Studiengangunterbrecher*innen
Bewerber*innen, die sich um die Zuteilung eines Studienplatzes bewerben wollen, müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind oder vor diesem Zeitpunkt endgültig eingeschrieben waren.
Hinweise für Quereinsteiger *innen
Bewerber*innen, die nachweisen, dass ihnen Studienleistungen und/oder Studienzeiten aus einem anderen Studium oder aus einem dem gewählten Studiengang entsprechenden Studium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in ausreichendem Umfang angerechnet worden sind (sog. Quereinsteiger*innen), haben einen Anrechnungsbescheid, eine Einstufungsbescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes der hiesigen Fakultät oder die Leistungsnachweise ihrer Bewerbung beizufügen.
Den aktuellen Stand der Bewerbung und ggf. den Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid erhalten Sie über das Infoportal Zulassung. Bescheide werden für ein Sommersemester i. d. R. bis Ende Mai und für ein Wintersemester i. d. R. bis Ende November erteilt. Im Falle einer Zulassung, führen Sie bitte auch die Onlineimmatrikulation über das Infoportal Zulassung aus. Alle weiteren Informationen finden Sie im Zulassungsbescheid.