Studierende können beitragsfrei bei einer gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern, des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners familienversichert sein. Dafür gibt es jedoch Voraussetzungen. Hier die wichtigsten:
- Altersgrenze: Bei Schul- oder Berufsausbildungen ist eine kostenfreie Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Wer einen freiwilligen Dienst wie Wehrdienst, FSJ, FÖJ oder BuFDi abgeleistet hat, kann die studentische Krankenversicherung um diese Zeiten verlängern lassen.
- Verdienst: Für Familienversicherte gilt eine Einkommensgrenze: Sie dürfen ein regelmäßiges Brutto-Einkommen von monatlich 455 Euro (bei geringfügigen Beschäftigungen, den so genannten „Minijobs“: 450 Euro) nicht überschreiten. Ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen in der vorlesungsfreien Zeit, also Jobs, die im Voraus auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt sind. Hier ist die Höhe des Verdienstes grundsätzlich unerheblich. Auch Leistungen nach dem BAföG oder der Unterhalt der Eltern werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt
- Voraussetzung des Versicherungsmitglieds: Ist der Partner des Versicherten privat versichert und übersteigt sein Einkommen regelmäßig
- das Einkommen des gesetzlich Versicherten
- die Jahresarbeitsentgeltgrenze (wird jedes Jahr neu festgelegt)
können Kinder nicht mitversichert werden.