Studieren mit Kind
Rutsche
Kinderfüße auf der Rutsche

Mutterschutz und Beurlaubung

Neueste Änderungen im Mutterschutzgesetz sollen werdende Mütter und ihre Kinder während der Schwangerschaft und in der Stillzeit im Studium besser schützen, und dabei auch Benachteiligungen im Studium und eine mögliche Verlängerung vermeiden.

Mutterschutz für Studentinnen

Informationen über die Regelungen des Mutterschutzes für Studentinnen und die Kontakte von weiteren Ansprechpartnern an der RUB zum Thema sind auf den Seiten des Studierendensekretariats zu finden.

Informationen zum Mutterschutzrecht
Studierendensekretariat

Beurlaubung

Studierende Eltern haben die Möglichkeit, sich vom Studium beurlauben lassen, wenn wegen der Schwangerschaft und der bevorstehenden Geburt und der sich daran anschließenden Kinderpflege das Studium unterbrochen werden muss oder sie zeitweise mit dem Studium aussetzen möchten. Die Sozial- und Finanzierungsberatung der Zentralen Studienberatung berät zu den Möglichkeiten und Konsequenzen einer Beurlaubung vom Studium und der Organisation des Studiums.

Allgemeine Informationen zur Beurlaubung
Studierendensekretariat
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