Neueste Änderungen im Mutterschutzgesetz sollen werdende Mütter und ihre Kinder während der Schwangerschaft und in der Stillzeit im Studium besser schützen, und dabei auch Benachteiligungen im Studium und eine mögliche Verlängerung vermeiden.
Informationen über die Regelungen des Mutterschutzes für Student*innen und die Kontakte von weiteren Ansprechpartner*innen an der RUB zum Thema sind auf den Seiten des Studierendensekretariats zu finden.
Studierende Eltern haben die Möglichkeit, sich vom Studium beurlauben lassen, wenn wegen der Schwangerschaft und der bevorstehenden Geburt und der sich daran anschließenden Kinderpflege das Studium unterbrochen werden muss oder sie zeitweise mit dem Studium aussetzen möchten. Die Zentrale Studienberatung berät zu den Möglichkeiten und Konsequenzen einer Beurlaubung vom Studium und der Organisation des Studiums.