Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes gelten während der gesamten Schwangerschaft, in der Zeit nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie im Falle einer Behinderung des Neugeborenen verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.